Neustart der Förderprogramme – schrittweise Umstellung
Anfang 2021 ist die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) an den Start gegangen. Sie fasst das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW-Förderbank und Förderungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zusammen. Vorgesehen ist eine schrittweise Umstellung:
1. Januar 2021. Neu ist die Bundesförderung für Einzelmaßnahmen, kurz BEG EM. Gefördert werden alle Einzelmaßnahmen, für die es bislang im KfW-Programm Energieeffizient Sanieren Geld gab, zum Beispiel Wärmedämmung oder Erneuerung der Fenster und Türen. Hinzu kommen die Zuschüsse für Erneuerung und Optimierung der Heizung, die bisher das Bafa vergab, sowie die Förderung für eine Baubegleitung. Für Heizungsanlagen im Neubau entfällt die Förderung. Anträge auf Zuschüsse aus dem BEG EM nimmt seit 2. Januar 2021 das Bafa entgegen. Die Höhe der Zuschüsse und die Fördervoraussetzungen bleiben unverändert, neu ist ein Bonus für einen Sanierungsfahrplan. Kredite für Einzelmaßnahmen werden weiterhin durch die KfW vergeben.
1. Juli 2021. Die BEG Wohngebäude (BEG WG) geht an den Start. Sie fördert Vollsanierung und Neubau von Wohngebäuden und ersetzt entsprechende Programme der KfW. Für alle Bereiche des BEG WG wird es eine Zuschuss- und eine Kreditvariante geben. Förderhöhe und Anforderungen an die Energieeffizienz bleiben weitgehend erhalten. Neu ist die Einführung von Boni für besonders nachhaltige Gebäude und den Einsatz von Erneuerbaren Energien. Bei Sanierungen wird der Standard Effizienzhaus 40 eingeführt, das Effizienzhaus 115 entfällt.
1. Januar 2023. Für alle Förderungen in der Zuschussvariante soll ab diesem Datum das Bafa zuständig sein.
Die Richtlinie und Antworten auf häufige Fragen zur Bundesförderung für effiziente Gebäudefinden Sie auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums.