
Energetisches Sanieren wird jetzt über die Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) gefördert.
Wer sein Wohneigentum selbst nutzt und in klimafreundliche Heiztechnik oder Wärmedämmung investiert, kann Geld vom Staat bekommen. Entweder als Steuerbonus vom Finanzamt oder über die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die BEG soll nach und nach die bisherige Förderung durch KfW-Bank und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) ersetzen. test.de erklärt, unter welchen Voraussetzungen es Geld gibt und welche Fördervariante sich für wen lohnt.
Ein neues Förderprogramm für energieeffizientes Bauen und Sanieren
Anfang 2021 ist die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) an den Start gegangen. Sie fasst das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW-Förderbank und die bisherigen Förderungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zusammen. Voraussetzungen und Höhe der Förderungen bleiben weitgehend gleich. Bereits zum zum Jahreswechsel 2019/2020 hatte die Bundesregierung eine Steuerförderung für die Gebäudesanierung eingeführt und die Fördermittel der KfW und des Bafa deutlich aufgestockt. Das neue BEG wird schrittweise eingeführt.
Das Wichtigste in Kürze – Förderung für Haus und Heizung
Zeit. Es gibt keinen Grund mehr, mit einer Haussanierung weiter zu warten. Sie haben jetzt die Wahl zwischen Steuerermäßigung und gut gefüllten Fördertöpfen. Überschlagen muss sich jedoch niemand: Die Steuerermäßigung gibt es zehn Jahre lang.
Beraten. Holen Sie sich bei einem unabhängigen Experten Rat zu Umfang und Reihenfolge der Maßnahmen, auch wenn das nicht Pflicht ist. Eine Einschätzung für wenig Geld bringt ein Termin vor Ort mit der Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Entscheiden. Überlegen Sie vor Beginn der Arbeiten, ob Sie die Kosten beim Finanzamt geltend machen oder Fördermittel beantragen wollen. Ist die Sanierung einmal im Gang, bleibt nur der Steuerabzug. Er ist bei größeren Maßnahmen meist weniger attraktiv als die Zuschüsse.
Vor Beginn der Sanierungsarbeiten entscheiden
Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum haben die Wahl. Für Investitionen in klimafreundliche Heiztechnik oder Wärmedämmung des Hauses können sie entweder einen Steuerbonus vom Finanzamt oder Fördermittel in Form von zinsvergünstigten Krediten oder Zuschüssen bekommen. Welche Variante sie wählen, müssen sie entscheiden, bevor die Arbeiten losgehen. Denn während sie die Steuerermäßigung im Nachhinein mit der Einkommensteuererklärung geltend machen können, müssen sie Fördermittel beantragen, bevor die Handwerker anrücken.
Unsere Beispielrechnungen zeigen: Bei größeren Sanierungen sind die staatlichen Fördertöpfe attraktiver als der Steuerabzug. Wer nur einzelne Maßnahmen durchführt, etwa die Fenster austauscht oder Dach beziehungsweise Wand dämmt, bekommt auf beiden Förderwegen gleich viel. Damit ist die Steuerförderung oft eine echte Alternative.

Energie sparen trotz Denkmalschutz. Die Bewohner dieses Hauses nahe Osnabrück haben die Wände von innen gedämmt und eine Hackschnitzelheizung eingebaut. Die Fenster haben eine Drei-Scheiben-Verglasung. Im Garten steht eine Solarthermieanlage.
Bis zu 40 000 Euro vom Finanzamt für Hausbesitzer
Wählt der Hausbesitzer den Steuerbonus, zieht das Finanzamt bis zu 20 Prozent der Ausgaben für eine energetische Sanierung von seiner Steuerschuld ab, pro Wohneinheit aber insgesamt höchstens 40 000 Euro. Die Steuermäßigung gibt es über drei Jahre verteilt: In dem Jahr, in dem die Sanierung abgeschlossen wurde und im darauffolgenden Kalenderjahr können Haussanierer jeweils bis zu 7 Prozent der Kosten geltend machen, höchstens jeweils 14 000 Euro. Im dritten Jahr erkennt das Finanzamt noch bis zu 6 Prozent, höchstens aber 12 000 Euro an.
Steuerabzug für Hausbesitzer – das sind die Voraussetzungen
Voraussetzung für den Steuerabzug ist, dass das Haus älter als zehn Jahre ist und der Eigentümer selbst darin wohnt. Außerdem darf er für die Maßnahmen nicht bereits anderweitig Steuervorteile genutzt oder öffentliche Förderung kassiert haben.
Beim Finanzamt geltend machen können Steuerzahler Ausgaben für fast alle Maßnahmen, die den Energieverbrauch des Hauses deutlich reduzieren. Abrechnen können sie zum Beispiel ihre Ausgaben, wenn sie Dach und Wände dämmen, Fenster und Türen erneuern, eine Lüftungsanlage einbauen oder die Heizung austauschen oder optimieren.
Keine Förderung für alte Ölheizung
Für die Arbeiten gelten Mindestanforderungen. So gibt es den Steuerabzug nicht für den Austausch einer alten Ölheizung durch eine moderne Gasbrennwertanlage, sondern nur für folgende Heizungsanlagen:
- Solarkollektoranlagen
- Biomasseanlagen (Verbrennung von Pellets, Hackschnitzeln und Scheitholz)
- Wärmepumpen (Sole/Wasser, Wasser/Wasser oder Luft/Wasser)
- Gas-Brennwertheizungen, die auf eine Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind („Renewable Ready“)
- Hybridanlagen (Gas-Brennwertheizungen, die zur Heizungsunterstützung mit einem Wärmeerzeuger mit erneuerbaren Energien kombiniert sind)
- Brennstoffzellen
- Mini-Kraft-Wärmekopplung
- Anschluss an ein Wärmenetz
Steuerbonus mit geringem bürokratischem Aufwand
Den Steuerbonus gibt es mit geringem bürokratischem Aufwand. Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, muss lediglich ein Fachunternehmen die Sanierungsarbeiten ausführen und bescheinigen, dass es die Arbeiten gemäß den technischen Anforderungen umgesetzt hat. Eine begleitende Energieberatung, wie sie in anderen Förderprogrammen verlangt wird, ist für die steuerliche Förderung keine Voraussetzung. Ausgaben für einen Energieberater zählen aber zu den förderfähigen Kosten – und zwar nicht (wie andere Ausgaben) zu 20 Prozent, sondern sogar zu 50 Prozent.
Statt Steuerförderung Kredite oder Zuschüsse
Alternativ zur Steuerförderung können Hausbesitzer für ihre Sanierung zinsvergünstigte Kredite oder Zuschüsse bekommen. Die Kredite vergibt die KfW über die Hausbank, Zuschüsse vergibt das Bafa. Eine Übergangsregelung gibt es für Vollsanierungen. Bis 1. Juli 2021 ist bei Komplettsanierungen noch die KfW für die Vergabe der Zuschüsse zuständig.
Wichtig: Die Förderung müssen Hausbesitzer vor Beginn der Bauarbeiten beantragen. Die Arbeiten müssen von Fachleuten ausgeführt werden und die Begleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten ist in diesem Fall zwingend.
Zuschüsse bis 48 000 Euro
Eigentümer, die das komplette Haus energetisch sanieren, können einen Investitionszuschuss von bis zu 48 000 Euro bekommen. Für Einzelmaßnahmen beträgt der Investitionszuschuss bis 12 000 Euro.
Kredite von der KfW-Bank sind vor allem wegen der hohen Tilgungszuschüsse attraktiv. Der Kreditnehmer muss dann nicht den gesamten Kreditbetrag zurückzahlen. Bei Vollsanierungen sind bis 48 000 Euro Tilgungszuschuss möglich, bei Einzelmaßnahmen bis 10 000 Euro.
KfW-Kredit nur über die Hausbank
Wollen Hausbesitzer einen Kredit von der KfW, brauchen sie eine Bank, die das Darlehen durchleitet. Die ist für Sanierungswillige nicht immer ganz einfach zu finden. Viele Banken schränken die Vergabe nach eigenen Regeln ein. So steigen viele Institute erst ab Kreditbeträgen von 25 000 Euro oder 50 000 Euro ein oder bieten Förderdarlehen nur kombiniert mit einem eigenen Kredit an.
Je besser die Energiebilanz, desto höher die Förderung
Der Katalog der Energiesparmaßnahmen, die von KfW und Bafa unterstützt werden, ist lang. Möglich sind einzelne Verbesserungen wie der Austausch von Fenstern und Türen oder die Dämmung des Daches oder die Komplettsanierung des ganzen Hauses. Grundsätzlich gilt: Je besser die Energiebilanz des Hauses nach der Sanierung ist, desto üppiger die Förderung.
KfW-Effizienzhaus dient als Maßstab
Um die Energiebilanz eines Hauses einstufen zu können, hat die KfW den sogenannten KfW-Effizienzhaus-Standard entwickelt. Er gibt an, wie hoch der Energiebedarf eines Hauses im Verhältnis zu einem vergleichbaren Neubau ist. Der bei einer Sanierung höchste erreichbare Standard ist das KfW-Effizienzhaus 55. Es verbraucht 55 Prozent der Energie eines vergleichbaren Neubaus aus dem Jahr 2009. Der niedrigste noch förderfähige Standard bei einer Sanierung ist das KfW-Effizienzhaus 115.
KfW-Kredite für die Gebäudesanierung
Für die energieeffiziente Sanierung von Wohneigentum vergibt die KfW-Bank Kredite mit Tilgungszuschuss. Weitere Informationen erhalten Sie unter kfw.de.
Maßnahme | Kredit | ||
Höchstkredit (Euro) | Sollzinssatz (Prozent) | Tilgungszuschuss1 (Prozent) | |
Maßnahme | Kredit | ||
Höchstkredit (Euro) | Sollzinssatz (Prozent) | Tilgungszuschuss1 (Prozent) | |
Sanierung zum Effizienzhaus 55 | 120 000 | 0,75 | 40 |
Sanierung zum Effizienzhaus 70 | 120 000 | 0,75 | 35 |
Sanierung zum Effizienzhaus 85 | 120 000 | 0,75 | 30 |
Sanierung zum Effizienzhaus 100 | 120 000 | 0,75 | 27,5 |
Sanierung zum Effizienzhaus 115 | 120 000 | 0,75 | 25 |
Sanierung zum Effizienzhaus Denkmal | 120 000 | 0,75 | 25 |
Sanierung Einzelmaßnahmen | 50 000 | 0,75 | 20 |
Ergänzungskredit2 | 50 000 | 0,78 | – |
Stand: 7. Januar 2021
– = Entfällt.
- 1 Anteil des bewilligten Kredits.
- 2 Ergänzt die Zuschüsse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Bis 27 000 Euro für die Heizung
Hausbesitzer, die in eine klimafreundliche Heizung investieren, haben ebenfalls die Wahl zwischen der Steuerermäßigung und Zuschüssen vom Bafa. Der Zuschuss beträgt bis zu 35 Prozent, zum Beispiel bei Biomasseanlagen und Wärmepumpen. Wird mit der Maßnahme ein Teil eines individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) umgesetzt, ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich. Ersetzt die neue Heizung eine alte Ölheizung, gibt es noch einmal zusätzlich 10 Prozent Prämie, also insgesamt 45 Prozent. Pro Wohneinheit erkennt das Bafa aber nicht mehr als 60 000 Euro Kosten an.
Zuschüsse für klimafreundliche Heizungen
Diese Zuschüsse zahlt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) für Heizanlagen, die mit erneuerbaren Energien arbeiten. Weitere Informationen erhalten Sie unter bafa.de.
Art der Heizung | Gebäudebestand | |||
Heizungserneuerung | Austausch Ölheizung | |||
Zuschuss (Prozent) | Höchstzuschuss (Euro) | Zuschuss (Prozent) | Höchstzuschuss (Euro) | |
Art der Heizung | Gebäudebestand | |||
Heizungserneuerung | Austausch Ölheizung | |||
Zuschuss (Prozent) | Höchstzuschuss (Euro) | Zuschuss (Prozent) | Höchstzuschuss (Euro) | |
Biomasseanlage (z. B. Pellet) | 35 | 21 000 | 45 | 27 000 |
Wärmepumpenanlage | 35 | 21 000 | 45 | 27 000 |
Solarkollektoranlage | 30 | 18 000 | –1 | –1 |
EE-Hybridheizung2 | 35 | 21 000 | 45 | 27 000 |
Gas-Hybridheizung3 | 30 | 18 000 | 40 | 24 000 |
Gasheizung „Renewable Ready“4 | 20 | 12 000 | – | – |
Stand: 6. Januar 2021
– = Entfällt
- 1 Entfällt, da eine Solarkollektoranlage nie alleine die gesamte Heizlast tragen kann.
- 2 Kombiniert Anlagen, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen (Solar, Biomasse oder Wärmepumpe).
- 3 Kombiniert eine neue Gasheizung mit erneuerbaren Energien. Der Wärmeerzeuger mit erneuerbaren Energien muss mindestens 25 Prozent der Heizlast tragen.
- 4 Ist für die Erweiterung zu einer Gas-Hybridheizung innerhalb von zwei Jahren vorbereitet.
Wie für den Steuerbonus gelten auch für den Bafa-Zuschuss technische Mindestanforderungen an die geförderten Heizanlagen. Beispielsweise gibt es auch beim Bafa für den Einbau einer neuen Gasheizung nur Geld, wenn sie mit erneuerbaren Energien kombiniert wird.
Voraussetzung für einen Bafa-Zuschuss ist, dass der Hauseigentümer nicht bereits nach der Energieeinsparverordnung verpflichtet ist, die alte Heizung auszutauschen. Ausgeschlossen sind damit Heizungsanlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern, die älter als 30 Jahre sind und bei denen nach dem Jahr 2002 der Eigentümer gewechselt hat.
Tipp: Beim Einbau einer neuen Heizung ist ein hydraulischer Abgleich wichtig. Mehr dazu lesen Sie in unserem Special Heizung richtig einstellen. Welche Heizung sich für wen rechnet, erklären wir in unserem großen Vergleich von Heizungssystemen – und beleuchten die Vor- und Nachteile von Gaskessel, Wärmepumpe und Holzpelletheizung
Weitere Zuschüsse im Rahmen der BEG
In der neuen Bundesförderung sind weitere Förderprogramme gebündelt, für die es bis Ende des Jahres 2020 gesonderte Programme gab. Dazu gehören die Förderung von
- Anlagentechnik (beispielsweise Lüftungsanlagen),
- Heizungsoptimierung,
- Begleitung von Sanierungsmaßnahmen durch einen Experten.
Auch bei diesen Zuschüssen ist das Bafa für die Vergabe zuständig.