Der Europäische Gerichtshof bleibt sich treu und hat seine alte Rechtsprechung bekräftigt. Danach haben Fluggäste auch bei größeren Verspätungen Anspruch auf Entschädigung – und nicht nur, wenn der Flug ausfällt.
Europäischer Gerichtshof bleibt auf Linie
Bereits im Jahr 2009 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden: Auch bei Flugverspätungen können Passagiere Geld von der Fluglinie verlangen – und nicht nur bei ausgefallenen Flügen, so wie es das Gesetz eigentlich vorsieht Geld ab drei Stunden Verspätung. Nun hat das Gericht diese Linie in weiteren Entscheidungen bekräftigt. Bei Flugverspätungen von mehr als drei Stunden haben Reisende Anspruch auf eine sogenannte Ausgleichsleistung von bis zu 600 Euro. Das Gericht beruft sich auf den Gleichheitsgrundsatz. Ob Annullierung in letzter Minute oder erhebliche Flugverspätung: In beiden Situationen müssen Reisende einen Zeitverlust hinnehmen und deshalb gleiche Rechte haben.
Urteil auch für Altfälle von Bedeutung
Rausreden können sich Fluglinien in Zukunft kaum noch. Die Zahlungspflicht entfällt nach dem Richterspruch nur wenn die Ursache der Verspätung von der Fluggesellschaft „nicht zu beherrschen“ war. Das Urteil ist für viele Reisende auch noch rückwirkend von Bedeutung. Deutsche Flugreisende können bei großen Verspätungen „Altansprüche bis zu drei Jahre rückwirkend geltend machen“, sagte Philipp Kadelbach von der Firma Flightright der Nachrichtenagentur AFP. Flightright ist eins von mehreren jungen Unternehmen, die Fluggästen helfen, ihre Ansprüche gegen Fluglinien durchzusetzen. Dabei vereinbaren sie ein Erfolgshonorar und verlangen nur Geld, wenn der Kunde seinen Fall gewinnt. Oder sie kaufen Ansprüche von Reisenden auf und gehen selbst gehen die Fluglinien vor. Ausführliche Informationen über die Vor- und Nachteile der neuen Dienstleister bietet das Special Die neuen Fluggasthelfer.
Entschädigungssumme je nach Flugentfernung
Ist diese Verspätung größer als drei Stunden, können Betroffene je nach Flugentfernung zwischen 250 und 600 Euro Ausgleichsleistung fordern. Welche Rechte sie im Verspätungsfall noch haben und was es in Fällen von Überbuchung und Annullierung eines Fluges gibt, steht in der großen Tabelle.
Europäischer Gerichtshof,
Entscheidungen vom 23.10.2012
Az.: C-581/10 und C-629/10