Ihre Rechte: Annullierung
Wird der Flug gestrichen, hat der Kunde die Wahl:
- Volle Erstattung des Ticketpreises, wobei bei Flügen mit Zwischenlandungen die Preiserstattung nur für nicht zurückgelegte Strecken gilt – für bereits geflogene nur, wenn die Reise nicht mehr möglich oder sinnlos geworden ist. Hinzu kommt ein kostenloser Rückflug zum ursprünglichen Abflugort.
- Anderweitige Beförderung an sein Ziel oder an einen anderen Zielort.
Versorgung: Zusätzlich hat er Anspruch auf kostenlose Verpflegung und zwei Telefonate, Faxe oder E-Mails sowie Hotel und Transfer dorthin, falls er übernachten muss.
Ausgleich: Hinzu kommt die Ausgleichszahlung, es sei denn, es wurde früh genug über die Annullierung informiert. Als „früh genug“ gilt, wenn die Information
- mindestens 14 Tage vor Abflug kam,
- bis 7 Tage vorher kam und das Angebot für einen Ersatzflug enthielt, der höchstens zwei Stunden später als geplant startet und mit maximal vier Stunden Verspätung ankommt,
- weniger als 7 Tage vorher kam und Ersatz anbot, der maximal eine Stunde verspätet startet und maximal zwei Stunden verspätet landet.
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