Ihre Rechte: Überbuchung
Ist die Maschine überbucht, muss die Fluglinie Freiwillige suchen, die auf ihren Flug verzichten und ihnen den Ticketpreis erstatten – bei Flügen mit Zwischenlandung nur für nicht zurückgelegte Strecken, für bereits geflogene Strecken nur, wenn die Weiterreise sinnlos geworden ist.
Achtung: Wer sich auf dieses Angebot einlässt, hat keine Ansprüche auf Ausgleichszahlung oder Erstattung von Hotel- und Restaurantkosten.
Geld zurück: Wer nicht freiwillig zurücktritt, hat die Wahl:
- Volle Erstattung des Ticketpreises, wobei bei Flügen mit Zwischenlandungen die Preiserstattung nur für nicht zurückgelegte Strecken gilt – für bereits geflogene nur, wenn die Reise nicht mehr möglich oder sinnlos geworden ist. Hinzu kommt ein Gratis-Rückflug an den Abflugort.
- Anderweitige Beförderung an sein Ziel oder an einen anderen Zielort.
Versorgung: Zusätzlich muss die Fluglinie Mahlzeiten stellen und gratis zwei Telefonate, E-Mails oder Faxe ermöglichen. Hinzu kommen gegebenenfalls Hotel und Transfer. Zusätzlich erhält der Kunde die Ausgleichszahlung (siehe Text Ausgleich bei Annulierung).
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