Wenn während eines Flugs das Videoprogramm ausfällt, kann das einen Reisemangel darstellen, so das Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2–24 O 20/19). Geklagt hatte ein Urlauber, der auf einem mehrstündigen Flug von Madagaskar nach Paris keine Videos sehen konnte. Laut Urteil stehe ihm eine Preisminderung von 20 Prozent zu, bezogen auf den anteiligen Tagesreisepreis der Pauschalreise. Der betrug 572 Euro. Bei einer Minderung von 20 Prozent sind dies 114 Euro.