Bei einer erheblichen Flugverspätung, die nicht auf unvermeidbare Ereignisse zurückgeht, muss die Fluggesellschaft eine Ausgleichszahlung von 250 bis 600 Euro leisten – egal, ob der Fluggast die Flugreise später antritt oder darauf verzichtet. Der Anspruch auf Ausgleichszahlung bleibt in jedem Fall erhalten, urteilte das Amtsgericht Königs Wusterhausen (Az. 4 C 1304/13).