Der Flughafen Düsseldorf ist weiterhin nur der in Düsseldorf, entschied das Oberlandesgericht Köln (Az. 6 U 25 u. 26/05 vom 17. Juni 2005) und untersagte dem Flughafen in Weeze, sich künftig „Airport Düsseldorf Weeze“, „Airport Düsseldorf Regional (Weeze)“ oder „Airport Düsseldorf – Prefecture Weeze“ zu nennen. Tatsächlich liegt der Landeplatz mehr als 70 Kilometer oder rund eine Autostunde von der nordrhein-westfälischen Hauptstadt entfernt, nahe der holländischen Grenze. Das Gericht sah in den Bezeichnungen eine Irreführung des Verbrauchers, dem die geografische Lage Weezes meist unbekannt sein dürfte.
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