Flugge­päck Fairplane hilft bei Ärger

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Seit Mai 2018 bietet das Flug­gast­rechteportal Fairplane geschädigten Passagieren an, für sie Ansprüche wegen Gepäck­ärgers bei Air­lines durch­zusetzen. Wird das Gepäck auf einem Flug beschädigt, geht es verloren oder kommt es zu spät an, können Passagiere bis zu rund 1 300 Euro von der Air­line bekommen. Finanztest hat sich das Angebot angesehen.

Nicht für alle Flüge

Flugge­päck - Fairplane hilft bei Ärger

Das Angebot von Fairplane gilt für deutsche und interna­tionale Flug­linien, die in der Europäischen Union oder einem Land des Mont­realer Über­einkommens starten und landen. Kunden geben ihr Problem auf der Internetseite von Fairplane ein. Das Portal fragt zum Beispiel, ob das Gepäck­stück verloren oder beschädigt ist und ob der Kunde Ersatz­einkäufe gemacht hat. Der Nutzer erhält ein Kunden­konto und muss seine persönlichen Daten eingeben.

Schaden schon am Flughafen melden

Wer ein Gepäck­problem fest­stellt, muss den Schaden noch am Flughafen melden. Die Fluggesell­schaft stellt einen PIR-Schein (Property Irregularity Report) aus. Diesen Schein, die Reisedokumente, Fotos vom kaputten Gepäck und Rechnungen für Ersatz­käufe brauchen Passagiere, um Schaden­ersatz von der Air­line fordern zu können. Fairplane-Kunden müssen sie auf der Internetseite hoch­laden.

Keine Auseinander­setzung mit der Air­line

Der Kunde muss sich nicht mit der Fluggesell­schaft auseinander­setzen. Fairplane prüft den Sach­verhalt und fordert die Entschädigung von der Air­line.

Provision zwischen 36 und 42 Prozent

Bei Erfolg geht eine Provision von der Entschädigung ab. Sie ist gestaffelt und beträgt 36 bis 42 Prozent. Je höher die Entschädigung, desto nied­riger ist die Provision. Bis zu einem Betrag von 49,99 Euro müssen Kunden keine Provision zahlen.

Schlichtungs­stelle hilft auch kostenlos

Tipp: Auch die Schlichtungs­stelle für öffent­lichen Personen­verkehr (Söp) hilft bei Gepäck­ärger – und das kostenlos. Sie erreichen die Schlichtungs­stelle unter soep-online.de und telefo­nisch unter 0 30/64 49 93 30. Geschädigte sollten sich zunächst an sie wenden. Klappt die Schlichtung nicht, können sie es mit Fairplane versuchen.

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  • GeWo am 26.10.2020 um 19:19 Uhr

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