Seit Mai 2018 bietet das Fluggastrechteportal Fairplane geschädigten Passagieren an, für sie Ansprüche wegen Gepäckärgers bei Airlines durchzusetzen. Wird das Gepäck auf einem Flug beschädigt, geht es verloren oder kommt es zu spät an, können Passagiere bis zu rund 1 300 Euro von der Airline bekommen. Finanztest hat sich das Angebot angesehen.
Nicht für alle Flüge

Das Angebot von Fairplane gilt für deutsche und internationale Fluglinien, die in der Europäischen Union oder einem Land des Montrealer Übereinkommens starten und landen. Kunden geben ihr Problem auf der Internetseite von Fairplane ein. Das Portal fragt zum Beispiel, ob das Gepäckstück verloren oder beschädigt ist und ob der Kunde Ersatzeinkäufe gemacht hat. Der Nutzer erhält ein Kundenkonto und muss seine persönlichen Daten eingeben.
Schaden schon am Flughafen melden
Wer ein Gepäckproblem feststellt, muss den Schaden noch am Flughafen melden. Die Fluggesellschaft stellt einen PIR-Schein (Property Irregularity Report) aus. Diesen Schein, die Reisedokumente, Fotos vom kaputten Gepäck und Rechnungen für Ersatzkäufe brauchen Passagiere, um Schadenersatz von der Airline fordern zu können. Fairplane-Kunden müssen sie auf der Internetseite hochladen.
Keine Auseinandersetzung mit der Airline
Der Kunde muss sich nicht mit der Fluggesellschaft auseinandersetzen. Fairplane prüft den Sachverhalt und fordert die Entschädigung von der Airline.
Provision zwischen 36 und 42 Prozent
Bei Erfolg geht eine Provision von der Entschädigung ab. Sie ist gestaffelt und beträgt 36 bis 42 Prozent. Je höher die Entschädigung, desto niedriger ist die Provision. Bis zu einem Betrag von 49,99 Euro müssen Kunden keine Provision zahlen.
Schlichtungsstelle hilft auch kostenlos
Tipp: Auch die Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr (Söp) hilft bei Gepäckärger – und das kostenlos. Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter soep-online.de und telefonisch unter 0 30/64 49 93 30. Geschädigte sollten sich zunächst an sie wenden. Klappt die Schlichtung nicht, können sie es mit Fairplane versuchen.
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- Betroffene eines Flugausfalls können einen zeitnahen Ersatzflug oder Erstattung des Ticketpreises fordern. In bestimmten Fällen haben sie Anspruch auf Entschädigung.
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- Wer wegen einer langen Schlange vor dem Check-in-Schalter oder bei der Sicherheitskontrolle seinen Flug verpasst, kann eventuell Ersatz für die Umbuchungskosten fordern.
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