
Verspätung, Überbuchung, Flugausfall – immer wieder gibt es Ärger um Flüge, die nicht so stattfinden, wie sie sollen. Flugreisende in der EU haben ein Recht auf Entschädigung. Doch nicht immer klappt diese reibungslos. Hatten Sie kürzlich Flugärger? Wie hat die Airline reagiert? Für unsere Berichterstattung zum Thema sind wir sehr an Ihren Erfahrungen interessiert. Nehmen Sie teil an unserer Umfrage und schildern Sie uns Ihre Erlebnisse!
Wie hat die Airline reagiert?
Uns interessiert insbesondere, welche Art von Problem Sie erlebt haben (Flug annulliert, verspätet, überbucht), ob Sie alleine oder zu mehreren geflogen sind, ob Sie sich bei der Fluggesellschaft beschwert haben – und wie diese auf die Beschwerde reagiert hat. Die Teilnahme an der Umfrage nimmt nur wenige Minuten in Anspruch.
Zur Umfrage Flugärger
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Ihre Daten behandeln wir selbstverständlich vertraulich. Sie dienen der Recherche für unsere Berichterstattung zum Thema Fluggastrechte in der Zeitschrift Finanztest und auf test.de. Wir sind natürlich immer daran interessiert, über konkrete Fallbeispiele zu berichten. Wenn Sie uns über das Umfrage-Tool Ihre Adresse mitteilen, kontaktieren wir Sie gerne, um mehr Details über ihren Fall zu erfahren – damit auch andere Verbraucher von Ihren Erfahrungen profitieren können. Aber auch wenn Sie lieber anonym bleiben wollen, sind Ihre Erlebnisse für uns wertvoll.
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@abena: Sowohl bei Baustein-Reisen als auch bei Veranstalterreisen, ist bei Flugzeitverschiebungen ein Entschädigungsanspruch gegen die AIRLINE denkbar nach der europäischen Fluggastrechteverordnung (wie bei Annullierungen und Ankunftsverspätungen von mindestens 3 Stunden). Der Bundesgerichtshof hat diese Frage aber noch nicht entschieden, weswegen Betroffene mit Gegenwehr der Airline rechnen müssen. Die Rechte von Pauschalurlaubern gegenüber einem VERANSTALTER sind hier erörtert: https://www.test.de/Pauschalreise-Flug-verlegt-Geld-zurueck-4528820-4528825/
Es kommt insbesondere eine Reisepreisminderung in Betracht. (AK)
Die Vorverlegung von Flügen bei Rückreisen ist mir mind. schon 4x passiert. Mal mehr, mal weniger Stunden.Das betraf in 2 Fällen sog. "Baustein Reisen", aber auch Veranstalterreisen
Es wäre wirklich angebracht, das Thema VORverlegung mal näher zu betrachten: Gelten da sie selben Bestimmungen wie bei Verspätungen? An wen wendet man sich, wenn die Fluggesellschaft bei "Baustein Reisen" ihren Sitz im Ausland hat? Für diesen Fall hat mir eine erfahrene Reiserechtsexpertin nämlich kaum Chancen auf eine Entschädigung gemacht. Abgesehen mal davon, das unter Umständen ja auch Hotel Mehrkosten anfallen
Grüße aus Berlin
Sven
Hallo,
soll es hier auch um Flugärger bei Pauschalreisen gehen? In solchen Fällen beschwert man sich doch beim Veranstalter und nicht bei der Fluggesellschaft ....(?)
Im übrigen kommt generell in allen Medien das Thema VORverlegung von (Veranstalter)flügen viel zu kurz (z.B.um 7 Stunden, keine Nachtruhe möglich) Es wäre schön, wenn auch dieses Thema einmal behandelt werden würde.
Beste Grüße aus Berlin