Fluggäste haben unter Umständen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung, wenn ihr Flug annulliert wird oder stark verspätet ankommt. Die Höhe hängt von der Distanz ab. Aber welche Entfernung zählt bei einer Flugreise mit Zwischenstopp? Für das Amtsgericht Hamburg ist bei Flugreisen unter einer einheitlichen Buchungsnummer die Gesamtentfernung maßgeblich, auch wenn das Flugpaket eine Zwischenlandung vorsehe (Az. 32 C 199/16).
Es gab damit einem Passagier recht, der von Miami nach Hamburg mit Zwischenstopp in Manchester geflogen war. Der Teilflug von Manchester nach Hamburg war annulliert worden. Die Airline zahlte nur 250 Euro, die pauschale Entschädigung bis 1 500 Kilometern. Zwischen 1 500 und 3 500 Kilometern beträgt sie 400 Euro und bei mehr als 3 500 Kilometern 600 Euro. Diesen Betrag forderte der Passagier.