Unser Rat
Rechte. Lassen Sie sich nicht abwimmeln, wenn Ihr Flug ausgefallen ist, überbucht war oder Sie wegen einer Abflugverspätung mindestens drei Stunden verspätet angekommen sind. Ihnen stehen bis zu 600 Euro Entschädigung zu. Die EG-Fluggastverordnung gilt immer, wenn Sie in der Europäischen Union (EU) abgeflogen sind. Falls Sie nur in der EU gelandet sind, muss die Fluglinie ihren Sitz in der EU haben.
Verjährung. Ihre Ansprüche auf Entschädigung verjähren erst nach drei Jahren. Ist Ihr Anspruch im Jahr 2009 entstanden, können Sie Ihr Geld bis Ende 2012 verlangen.
Dienstleister. Firmen wie EUclaim, Flightright oder Fairplane streiten für Sie mit der Fluglinie. Dafür geben Sie bis zu 30 Prozent ab, wenn Sie eine Entschädigung erhalten. Die Kommunikation läuft meist per E-Mail. Bei Streit um Gepäck oder Hotelkosten helfen die Dienstleister nicht.
Anwalt. Sie können auch direkt zu einem Anwalt gehen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, ist allerdings oft ein Selbstbehalt von 150 Euro vereinbart. Anwälte finden Sie etwa über www.anwaltauskunft.de (Tel. 0 180 5/18 18 05).