Flug­buchungs­portale Besser buchen bei der Air­line

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Flug­buchungs­portale - Besser buchen bei der Air­line

Aufdringliche Verkäufer. Reiseportale verdienen mit Zusatz­angeboten wie Versicherungen Geld – und mit Gebühren, die sie gern verstecken. © Thinkstock, Picture alliance (M)

Auf vielen Flugportalen müssen sich Kunden beschwerlich bis zur Buchung durch­klicken. Und das Ticket ist dann oft sogar teurer als bei der Air­line direkt.

Flug­buchungs­portale Testergebnisse für 15 Flug­buchungs­portale 08/2016 freischalten

Es ist eine Strapaze, auf Fluege.de ein Ticket zu buchen. Immer wieder drängt das Portal dem Kunden Versicherungen und Zusatz­leistungen auf. Klickt er auf „nein“, erscheinen knall­rote Text­kästen mit Warnungen. Auch Horrorstatistiken blenden sich ein mit Titeln wie „36 Prozent aller Reisenden sind schon während einer Reise erkrankt“. Sechs solcher Atta­cken muss der Nutzer, der keine Versicherung oder Service­option wünscht, abwehren.

Wer bis zum Buchungs­klick durch­hält, wird meist noch mit einem höheren Preis bestraft. Der anfangs ange­zeigte gilt nur für diejenigen, die mit einer „Fluege.de Mastercard Gold“ zahlen, also für ganz wenige. Allen anderen brummt der Anbieter eine Service­gebühr von oft rund 15 Euro auf, oben­drein eine Zahlungs­pauschale.

Sieben fallen negativ auf

Fluege.de gehört zur Unister-Holding, die nach dem Tod des Gründers Thomas Wagner Mitte Juli vorläufige Insolvenz angemeldet hat. Die Firma teilte mit, ihre Internetportale seien davon nicht betroffen.

Mit beschwerlicher und intrans­parenter Nutzerführung ist Fluege.de kein Einzel­fall. Ähnlich läuft die Buchung auch bei Flug.de und Flug24, an denen Unister beteiligt ist, sowie bei Bravofly, Eboo­kers, Expedia und Opodo. Sie schneiden im Test ausreichend ab. Neben zehn Flug­buchungs­portalen mit Preis­vergleichs­funk­tion haben wir fünf Portale von Fluggesell­schaften geprüft: Airberlin, Easyjet, Eurowings, Luft­hansa, Ryanair. Direkt bei ihnen zu buchen, ist einfacher, trans­parenter und oft billiger als beim Vergleichs­portal. Nur Easyjet schneidet ausreichend ab. Die Air­line informiert bei der Buchung kaum über Stornierungs­bedingungen und gewährt Kunden kein deutsches Vertrags­recht.

Gebühren trick­reich versteckt

Onlineportale, die Flüge verkaufen, haben ein Problem: Die Fluggesell­schaften zahlen keine Provisionen – also müssen sie anderweitig Geld verdienen. Sie versuchen es mit dem Verkauf von Versicherungen, weiteren Reise­bausteinen und so genannten Service­gebühren. Während sie Versicherungen oft aufdringlich anbieten, verstecken sie Service­gebühren gern trick­reich. Sie gaukeln Kunden einen güns­tigen Flugpreis vor. Nachdem sie lang­wierig private Daten einge­geben und die Zahl­weise gewählt haben, kann der Preis erheblich steigen.

Keines der geprüften Flugportale erfüllte bei unseren Test­buchungen die Vorschrift des Bürgerlichen Gesetz­buchs, eine „gängige und zumut­bare unentgeltliche Zahlungs­möglich­keit“ anzu­bieten. Exotische Kreditkarten, aber auch die Sofort­über­weisung gehören nicht dazu, haben Gerichte entschieden. So kommt bei vielen Buchungen eine Gebühr für das vom Kunden gewählte Zahlungs­mittel hinzu – selbst für gängige Kreditkarten oder Paypal.

Ein Beispiel: Für einen einfachen Flug Berlin–Rom weist Opodo einen Gesamt­preis von 47,49 Euro aus. Voreinge­stelltes Zahlungs­mittel ist Visa Entropay. Wer statt­dessen seine Visa-Kreditkarte nutzen möchte, zahlt dafür 11,05 Euro plus eine Service­gebühr von 31,50 Euro. Das macht unter dem Strich 90,04 Euro – fast das Doppelte des ursprüng­lichen Preises.

Georg Heusgen, Geschäfts­führer der Reises­parte des Portals Check24, bekannte in einem Interview: „Wir tun uns schwer, ein faires Geschäfts­modell für die Kunden zu finden.“ Er wundere sich, „dass die Gerichte nicht härter gegen Portale vorgehen, wenn der Preis in den Such­treffern wenig mit dem Endpreis zu tun hat“.

Faire Zahlungs­optionen bei Air­lines

Die Portale der Fluggesell­schaften hielten sich bei den Test­buchungen immer an die Vorschriften bezüglich der Zahlung. Zwar wollen auch die Air­lines Versicherungen, Hotel­zimmer oder Mietwagen verkaufen, sie gehen aber vergleichs­weise zurück­haltend vor. Versteckte Gebühren gibt es auf ihren Seiten kaum.

Wer seinen Flug nicht antreten kann, will ihn stornieren. Doch bei den meisten güns­tigen Tarifen ist das nicht möglich. Kunden erhalten auf Antrag bestenfalls die Steuern und Gebühren zurück. Wer sich die Option Stornieren/Umbuchen wünscht, muss einen speziellen, meist teureren Tarif wählen. Ryanair bietet keine stornier­baren Tarife an, deshalb konnten wir bei der Fluggesell­schaft die Stornierung nicht prüfen.

Hohe Storno­gebühren

Die Portale hüllen sich beim Buchen fast immer in Schweigen, wenn es ums Thema Storno geht. Bei Bravofly, Expedia, Fluege.de und Opodo konnten wir nur per Telefon stornieren. Flug24, Flug.de, teil­weise auch Flug­laden haben die E-Mails der Test­kunden nicht beant­wortet – so mussten wir auch über die Hotline Kontakt aufnehmen. Die Storno­gebühren sind hoch. In einigen Fällen über­steigen sie sogar den Rück­erstattungs­betrag. Beispiel: McFlight. Wir stornierten einen Flug München–Hannover, der 119 Euro kostete. Für Steuern und Gebühren hätten wir weniger als 50 Euro zurück­erhalten. McFlight verlangt aber schon 50 Euro Bearbeitungs­gebühr. Zurück­gezahlt wurde also: nichts.

Einige Portale lassen sich zudem sehr lange Zeit mit der Rück­zahlung. Von Flug.de und Flug24 traf das Geld erst sechs Wochen nach der Stornierung bei uns ein.

Selbst das sonst vergleichs­weise kundenfreundliche Portal Check24 wollte in allen geprüften Fällen Gebühren fürs Stornieren berechnen. Dabei hatten wir den Premium­service gebucht, der für diesen Fall Gebührenfreiheit garan­tiert. Erst auf unseren Hinweis wurde die Gebühr gestrichen.

Auch beim Stornieren läuft es bei den Fluggesell­schaften deutlich besser als bei den Buchungs­portalen. Und Kunde erhält oft nahezu den gesamten Flugpreis zurück. Bei Luft­hansa und Eurowings stornierten wir inner­halb von 24 Stunden und bekamen den vollen Betrag erstattet. Easyjet bietet diese Storno­möglich­keit ebenfalls an, verlangt dafür aber eine Gebühr.

Sammler von Nutzer­daten

Fast alle Anbieter behalten sich vor, Nutzer­daten auszuwerten. Auf ihren Internet­seiten laufen im Hintergrund Tracking- und Webanalysetools, mit denen sie Kunden­daten sammeln. Das geschieht mithilfe von Cookies, kleinen Daten­paketen, die auf dem Nutzercomputer abge­legt werden. Leider hilft es nichts, Cookies im Browser zu deaktivieren. Dann funk­tionieren die meisten Portale nicht mehr richtig.

Gute Flug­suche bei den Portalen

Der einzige Prüf­punkt, bei dem einige Vergleichs­portale besser abschneiden als die Air­lines, ist die Suche nach Flügen. Die besten Seiten bieten eine Fülle von Such­kriterien. Der Nutzer kann die Treffer­liste nach vielen Kriterien filtern. Am besten klappt das alles mit Bravofly.

Hat der Kunde keine Filter gesetzt, fahnden die Portale strikt nach den güns­tigsten Verbindungen. Die sind aber oft nicht sinn­voll, weil sie beispiels­weise mit Zwischen­stopps, Nacht­auf­enthalten oder einer sehr langen Flugdauer verbunden sind. Bei Expedia, Bravofly und Eboo­kers kann auch nach anderen Kriterien sortiert werden.

Bei den Fluggesell­schaften konnte nur Airberlin mit vergleichs­weise vielfältigen Such-, Filter- und Sortier­möglich­keiten über­zeugen. Eine umfassende Über­sicht gibt es hier nicht. Alle bieten nur die Suche nach eigenen und Flügen der Partner an.

Unwirk­same Klauseln

Kunden müssen Flugti­ckets sofort voll bezahlen, auch wenn die Buchung weit vor dem Flug­termin liegt. Das hat der Bundes­gerichts­hof in diesem Jahr entschieden.

Wer den Flug umbuchen oder absagen muss, wird zur Kasse gebeten. Wir haben das Klein­gedruckte geprüft. Bis auf Airberlin, Expedia und Luft­hansa erwiesen sich alle Klauseln bezüglich der Umbuchungs- oder Stornopauschale als unwirk­sam. Unter anderem sind die Pauschalen bei einigen Anbietern mit 50 Euro zu hoch.

Umstritten ist, ob die Betreiber eines Vermitt­lungs­portals über­haupt Bearbeitungs­gebühren für die Stornierung berechnen dürfen. Das Land­gericht Leipzig hat eine entsprechende Klausel für unwirk­sam erklärt (Az. 08 O 1784/13). Bis zur höchst­richterlichen Klärung werden die Stornokassen wohl noch oft klingeln.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Kohchang am 01.09.2020 um 14:18 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Alex787878 am 14.06.2019 um 14:24 Uhr
    Nie wieder

    Nie wieder Buchen Sie nicht bei ab-in-den-Urlaub. de
    Tun Sie sich selbst einen Gefallen und buchen Sie bei einem anderen Anbieter. Unfähige, arrogante, schlecht ausgebildete Mitarbeiter die Deutsche Sprache schlecht beherrschen und bei Buchung Fehler machen. Für diese Fehler zahlt aber Kunde - und wie!!! Namensänderung 109 €. Mit Vorgesetzten wird man nicht verbunden. Sogar Bewertung von einem Telefongespräch wird von Mitarbeiter blockiert. Die wissen wie... Wenn man Buchung komplett lochen möchte - 960 € Gebühren.
    Urlaubsstimmung wird direkt versaut. Schlecht, einfach sehr schlecht. Nie wieder.

  • vier56 am 20.10.2018 um 01:06 Uhr
    Cookies

    Sie schreiben " Leider hilft es nichts, Cookies im Browser zu deaktivieren. Dann funk­tionieren die meisten Portale nicht mehr richtig."
    Das ist richtig, aber doch nicht so dramatisch. In Firefox kann man einstellen, dass jedesmal beim Schließen des Browsers Chronik und sämtliche Cookies automatisch gelöscht werden (man kann Ausnahmen angeben). In Chrome muss man es jedes Mal selber machen, funktioniert aber auch. Somit werden aus allen Cookies harmlose Session-Cookies.
    Schlimmer als Cookies ist die grassierende Fingerprint-Seuche, aber der Artikel ist auch schon zwei Jahre alt, da hat sich schon so manches geändert.

  • DA71 am 09.09.2017 um 14:56 Uhr
    CHECK24: Kann Urteil nicht bestätigen

    Mit check24 habe ich die schlechtesten Erfahrungen bei der Flugbuchung überhaupt gemacht. Am Folgetag meiner Buchung kam die Nachricht, dass sie storniert wurde mit der Begründung, dass sich der Flugpreis zwischenzeitlich geändert habe. Das überwiesene Geld würde umgehend erstattet. Das geschah allerdings nicht. Nach einem Telefonat mit dem Service-Zentrum startete ich eine erneute Flugsuche, die den selben Preis ergab. Auch die zweite Buchung wurde so halb bestätigt und dann später wieder storniert. Damit war der Preis für 2x2 Fernflüge von meinem Konto abgegangen aber nicht zeitnah ersetzt worden. Ich habe dann bei einem anderen Portal schnell und problemlos den selben Flug gebucht, musste aber statt per Sofortüberweisung mit Kreditkarte bezahlen, da Check24 mein Geld hatte. Das kostete mich 40 Euro. So hat mich check24 Nerven und 40 Euro für Null Leistung gekostet. Check24 empfehle ich ausdrücklich nicht.

  • frax01 am 28.05.2017 um 14:58 Uhr
    OPODO: Nicht akzeptabel

    Nicht akzeptabel! Nach der Buchung wurde der Flug durch die Fluggesellschaft (NOK Air, Thailand) gecancelled. Da ich über OPODO gebucht hatte, konnte NOK mir keinen Refund geben. Ich habe die entsprechenden emails und Nachweise bei OPODO eingereicht. Auf die Erstattung der Kosten warte ich bis heute (3 Monate). E-mails werden nicht oder erst nach vielen Wochen beantwortet. Auf sistieren sagen Sie mir klar, ich hätte den Vertrag mit der Fluggesellschaft und nicht mit OPODO. Ich werde nichts mehr über OPODO buchen, auch wenn sie in einem zukünftigen Vergleich der Flugpreise einmal der günstigste Anbieter sein sollten.