Testergebnisse für 15 Flugbuchungsportale 08/2016
Im Test: 10 Buchungsportale für Flüge mit Preisvergleichsfunktion und 5 Buchungsportale von Fluggesellschaften.
Untersuchungen: Jedes Portal wurde mit drei Flugsuchen, -buchungen und -stornierungen geprüft. Serviceexperten führten die Prüfungen durch. Den Umgang mit Nutzerdaten prüfte ein IT-Fachmann, die technischen Prüfungen wie das Auslesen des Datenstroms bei der Buchung führte ein auf IT-Sicherheit spezialisiertes Prüfinstitut durch. Eine juristische Fachgutachterin prüfte die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Alle Prüfungen fanden von April bis Juni 2016, die Anbieterbefragung im Juni/Juli 2016 statt.
Flugsuche: 20 %
Die Suchmaske sollte so gestaltet sein, dass eine Suche nach passenden Verbindungen einfach und schnell möglich ist. Merkmale des Angebots sollten wählbar sein. Für die Testsuchen nutzten wir drei Flugvarianten, jeweils in der Economy-Klasse: einen Kurzstreckenflug (One Way) von Berlin nach Barcelona für einen Erwachsenen mit Handgepäck als Direktflug. Einen Mittelstreckenflug auf die Kanaren für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 10 Jahren und drei Koffern. Der Flug sollte nicht vor 7 Uhr und nicht nach 22 Uhr starten. Außerdem eine Kurzstrecke als Städtereise für zwei Erwachsene, die am Zielort nicht nach 20 Uhr ankommen wollten.
Die Trefferliste sollte Sortier- und Filtermöglichkeiten bieten sowie Informationen zum Flug wie Airline, Gesamtflugzeiten. Die angebotenen Flüge sollten verfügbar sein und die Top-Treffer möglichst den Bedingungen entsprechen. Informationen zu den Tarifbedingungen der jeweiligen Verbindungen sollten angezeigt werden.
Buchen: 40 %
Beim Ablauf bewerteten wir unter anderem, ob der Nutzer jeden Buchungsschritt eindeutig erkennen kann und alle Kosten angegeben werden. Zusätzliche kostenpflichtige Leistungen wie Reiseversicherungen sollten nicht aufdringlich beworben werden. Eine kostenfreie gängige und zumutbare Bezahlmöglichkeit sollte angeboten werden. Vor dem verbindlichen Abschluss der Buchung sollten alle Buchungsdaten übersichtlich angezeigt werden.
Für drei Testbuchungen prüften wir, welche Informationen der Kunde bei der Buchung erhält. Besonders wichtig war dabei die Preistransparenz: Der Preis sollte sich nicht überraschend ändern, Zusatzkosten sollten für die Zahlung eindeutig und verständlich beschrieben sein.
Stornieren: 20 %
Informationen über Stornierungsbedingungen und -möglichkeiten sollten Nutzer bereits bei der Buchung erhalten. Das Ergebnis der Stornierung sollte nachvollziehbar dokumentiert, der Ablauf einfach sein. Die Stornierungsgebühren mussten der Vereinbarung bei der Buchung entsprechen und durften nicht unangemessen hoch sein. Dies prüften wir anhand von drei Stornierungen von Tarifen, die eine Stornierung erlaubten. Zusätzlich haben wir pro Portal die Erstattung der Steuern und Gebühren eines nichtstornierbaren Tarifs beantragt. Dieser Sonderfall ging nicht in die Bewertung ein.
Website: 20 %
Geprüft wurde unter anderem, ob die Navigation übersichtlich ist und ob es aufdringliche Werbung gibt. Waren die Portale über eine mobile Website oder eine App zu erreichen, wurden diese per angepasstem Prüfprogramm begutachtet. Beim Kundenservice erwarteten wir unter anderem verschiedene Kontaktangebote wie Telefonhotline, E-Mail-Adresse oder Kontaktformular. War ein Kundenkonto vorhanden, sollte es nutzerfreundlich gestaltet sein. Der Umgang mit den Nutzerdaten sollte den Regeln des Datenschutzes folgen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Datenschutzbestimmungen sollten einfach aufzufinden sein. Daten wie E-Mail-Adresse, Passwort oder Zahlungsdaten mussten eine umfassende Datenverschlüsselung bieten. Hierzu haben wir den Datenstrom zwischen Kunden-PC und Portal-Server ausgelesen und analysiert.
Defizite im Kleingedruckten: 0 %
Eine Juristin prüfte, ob rechtliche Mängel in den AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) vorlagen, also ob sie unzulässige Klauseln enthalten, die den Kunden benachteiligen. AGB unterliegen deutschem Recht: Um die Verbraucherfreundlichkeit der AGB-Regelungen für den Konfliktfall zu bewerten, wurde geprüft, welches Recht für die Vertragsbedingungen gilt.
Abwertungen
Abwertungen führen dazu, dass sich Produktmängel verstärkt auf das test-Qualitätsurteil auswirken. Sie sind mit einem *) gekennzeichnet. Folgende Abwertungen haben wir eingesetzt: Ab Befriedigend (3,1) im Urteil Buchen werteten wir das test-Qualitätsurteil ab. Waren die Urteile gleich oder nur geringfügig schlechter als diese Note, ergaben sich nur geringe negative Auswirkungen. Je schlechter die Urteile, desto stärker war der jeweilige Abwertungseffekt.
Lautete das Urteil für den Umgang mit Nutzerdaten mangelhaft, wurde das Urteil für die Website um eine halbe Note abgewertet. Galt für Verbraucherverträge kein deutsches AGB-Recht, bewerteten wir die Defizite im Kleingedruckten mit „deutlich“, dies führte zu einer Abwertung des test-Qualitätsurteils um eine halbe Note.
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Kommentar vom Autor gelöscht.
Nie wieder Buchen Sie nicht bei ab-in-den-Urlaub. de
Tun Sie sich selbst einen Gefallen und buchen Sie bei einem anderen Anbieter. Unfähige, arrogante, schlecht ausgebildete Mitarbeiter die Deutsche Sprache schlecht beherrschen und bei Buchung Fehler machen. Für diese Fehler zahlt aber Kunde - und wie!!! Namensänderung 109 €. Mit Vorgesetzten wird man nicht verbunden. Sogar Bewertung von einem Telefongespräch wird von Mitarbeiter blockiert. Die wissen wie... Wenn man Buchung komplett lochen möchte - 960 € Gebühren.
Urlaubsstimmung wird direkt versaut. Schlecht, einfach sehr schlecht. Nie wieder.
Sie schreiben " Leider hilft es nichts, Cookies im Browser zu deaktivieren. Dann funktionieren die meisten Portale nicht mehr richtig."
Das ist richtig, aber doch nicht so dramatisch. In Firefox kann man einstellen, dass jedesmal beim Schließen des Browsers Chronik und sämtliche Cookies automatisch gelöscht werden (man kann Ausnahmen angeben). In Chrome muss man es jedes Mal selber machen, funktioniert aber auch. Somit werden aus allen Cookies harmlose Session-Cookies.
Schlimmer als Cookies ist die grassierende Fingerprint-Seuche, aber der Artikel ist auch schon zwei Jahre alt, da hat sich schon so manches geändert.
Mit check24 habe ich die schlechtesten Erfahrungen bei der Flugbuchung überhaupt gemacht. Am Folgetag meiner Buchung kam die Nachricht, dass sie storniert wurde mit der Begründung, dass sich der Flugpreis zwischenzeitlich geändert habe. Das überwiesene Geld würde umgehend erstattet. Das geschah allerdings nicht. Nach einem Telefonat mit dem Service-Zentrum startete ich eine erneute Flugsuche, die den selben Preis ergab. Auch die zweite Buchung wurde so halb bestätigt und dann später wieder storniert. Damit war der Preis für 2x2 Fernflüge von meinem Konto abgegangen aber nicht zeitnah ersetzt worden. Ich habe dann bei einem anderen Portal schnell und problemlos den selben Flug gebucht, musste aber statt per Sofortüberweisung mit Kreditkarte bezahlen, da Check24 mein Geld hatte. Das kostete mich 40 Euro. So hat mich check24 Nerven und 40 Euro für Null Leistung gekostet. Check24 empfehle ich ausdrücklich nicht.
Nicht akzeptabel! Nach der Buchung wurde der Flug durch die Fluggesellschaft (NOK Air, Thailand) gecancelled. Da ich über OPODO gebucht hatte, konnte NOK mir keinen Refund geben. Ich habe die entsprechenden emails und Nachweise bei OPODO eingereicht. Auf die Erstattung der Kosten warte ich bis heute (3 Monate). E-mails werden nicht oder erst nach vielen Wochen beantwortet. Auf sistieren sagen Sie mir klar, ich hätte den Vertrag mit der Fluggesellschaft und nicht mit OPODO. Ich werde nichts mehr über OPODO buchen, auch wenn sie in einem zukünftigen Vergleich der Flugpreise einmal der günstigste Anbieter sein sollten.