Flug­buchungs­portale

So haben wir getestet

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Flug­buchungs­portale Testergebnisse für 15 Flug­buchungs­portale 08/2016

Im Test: 10 Buchungs­portale für Flüge mit Preis­vergleichs­funk­tion und 5 Buchungs­portale von Fluggesell­schaften.

Unter­suchungen: Jedes Portal wurde mit drei Flug­suchen, -buchungen und -stornierungen geprüft. Service­experten führten die Prüfungen durch. Den Umgang mit Nutzer­daten prüfte ein IT-Fachmann, die tech­nischen Prüfungen wie das Auslesen des Daten­stroms bei der Buchung führte ein auf IT-Sicherheit spezialisiertes Prüf­institut durch. Eine juristische Fach­gut­achterin prüfte die allgemeinen Geschäfts­bedingungen.

Alle Prüfungen fanden von April bis Juni 2016, die Anbieterbefragung im Juni/Juli 2016 statt.

Flug­suche: 20 %

Die Suchmaske sollte so gestaltet sein, dass eine Suche nach passenden Verbindungen einfach und schnell möglich ist. Merkmale des Angebots sollten wähl­bar sein. Für die Test­suchen nutzten wir drei Flug­varianten, jeweils in der Economy-Klasse: einen Kurz­stre­cken­flug (One Way) von Berlin nach Barcelona für einen Erwachsenen mit Hand­gepäck als Direkt­flug. Einen Mittel­stre­cken­flug auf die Kanaren für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 10 Jahren und drei Koffern. Der Flug sollte nicht vor 7 Uhr und nicht nach 22 Uhr starten. Außerdem eine Kurz­strecke als Städtereise für zwei Erwachsene, die am Ziel­ort nicht nach 20 Uhr ankommen wollten.

Die Treffer­liste sollte Sortier- und Filter­möglich­keiten bieten sowie Informationen zum Flug wie Air­line, Gesamt­flug­zeiten. Die angebotenen Flüge sollten verfügbar sein und die Top-Treffer möglichst den Bedingungen entsprechen. Informationen zu den Tarifbedingungen der jeweiligen Verbindungen sollten ange­zeigt werden.

Buchen: 40 %

Beim Ablauf bewerteten wir unter anderem, ob der Nutzer jeden Buchungs­schritt eindeutig erkennen kann und alle Kosten angegeben werden. Zusätzliche kosten­pflichtige Leistungen wie Reise­versicherungen sollten nicht aufdringlich beworben werden. Eine kostenfreie gängige und zumut­bare Bezahl­möglich­keit sollte angeboten werden. Vor dem verbindlichen Abschluss der Buchung sollten alle Buchungs­daten über­sicht­lich ange­zeigt werden.

Für drei Test­buchungen prüften wir, welche Informationen der Kunde bei der Buchung erhält. Besonders wichtig war dabei die Preis­trans­parenz: Der Preis sollte sich nicht über­raschend ändern, Zusatz­kosten sollten für die Zahlung eindeutig und verständlich beschrieben sein.

Stornieren: 20 %

Informationen über Stornierungs­bedingungen und -möglich­keiten sollten Nutzer bereits bei der Buchung erhalten. Das Ergebnis der Stornierung sollte nach­voll­zieh­bar dokumentiert, der Ablauf einfach sein. Die Stornierungs­gebühren mussten der Vereinbarung bei der Buchung entsprechen und durften nicht unan­gemessen hoch sein. Dies prüften wir anhand von drei Stornierungen von Tarifen, die eine Stornierung erlaubten. Zusätzlich haben wir pro Portal die Erstattung der Steuern und Gebühren eines nicht­stornier­baren Tarifs beantragt. Dieser Sonderfall ging nicht in die Bewertung ein.

Website: 20 %

Geprüft wurde unter anderem, ob die Navigation über­sicht­lich ist und ob es aufdringliche Werbung gibt. Waren die Portale über eine mobile Website oder eine App zu erreichen, wurden diese per angepasstem Prüf­programm begut­achtet. Beim Kunden­service erwarteten wir unter anderem verschiedene Kontakt­angebote wie Telefonhotline, E-Mail-Adresse oder Kontaktformular. War ein Kunden­konto vorhanden, sollte es nutzerfreundlich gestaltet sein. Der Umgang mit den Nutzer­daten sollte den Regeln des Daten­schutzes folgen. Die allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) und die Daten­schutz­bestimmungen sollten einfach aufzufinden sein. Daten wie E-Mail-Adresse, Pass­wort oder Zahlungs­daten mussten eine umfassende Daten­verschlüsselung bieten. Hierzu haben wir den Daten­strom zwischen Kunden-PC und Portal-Server ausgelesen und analysiert.

Defizite im Klein­gedruckten: 0 %

Eine Juristin prüfte, ob recht­liche Mängel in den AGB (allgemeine Geschäfts­bedingungen) vorlagen, also ob sie unzu­lässige Klauseln enthalten, die den Kunden benach­teiligen. AGB unterliegen deutschem Recht: Um die Verbraucherfreundlich­keit der AGB-Rege­lungen für den Konfliktfall zu bewerten, wurde geprüft, welches Recht für die Vertrags­bedingungen gilt.

Abwertungen

Abwertungen führen dazu, dass sich Produktmängel verstärkt auf das test-Qualitäts­urteil auswirken. Sie sind mit einem *) gekenn­zeichnet. Folgende Abwertungen haben wir einge­setzt: Ab Befriedigend (3,1) im Urteil Buchen werteten wir das test-Qualitäts­urteil ab. Waren die Urteile gleich oder nur gering­fügig schlechter als diese Note, ergaben sich nur geringe negative Auswirkungen. Je schlechter die Urteile, desto stärker war der jeweilige Abwertungs­effekt.

Lautete das Urteil für den Umgang mit Nutzer­daten mangelhaft, wurde das Urteil für die Website um eine halbe Note abge­wertet. Galt für Verbraucher­verträge kein deutsches AGB-Recht, bewerteten wir die Defizite im Klein­gedruckten mit „deutlich“, dies führte zu einer Abwertung des test-Qualitäts­urteils um eine halbe Note.

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Kohchang am 01.09.2020 um 14:18 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Alex787878 am 14.06.2019 um 14:24 Uhr
Nie wieder

Nie wieder Buchen Sie nicht bei ab-in-den-Urlaub. de
Tun Sie sich selbst einen Gefallen und buchen Sie bei einem anderen Anbieter. Unfähige, arrogante, schlecht ausgebildete Mitarbeiter die Deutsche Sprache schlecht beherrschen und bei Buchung Fehler machen. Für diese Fehler zahlt aber Kunde - und wie!!! Namensänderung 109 €. Mit Vorgesetzten wird man nicht verbunden. Sogar Bewertung von einem Telefongespräch wird von Mitarbeiter blockiert. Die wissen wie... Wenn man Buchung komplett lochen möchte - 960 € Gebühren.
Urlaubsstimmung wird direkt versaut. Schlecht, einfach sehr schlecht. Nie wieder.

vier56 am 20.10.2018 um 01:06 Uhr
Cookies

Sie schreiben " Leider hilft es nichts, Cookies im Browser zu deaktivieren. Dann funk­tionieren die meisten Portale nicht mehr richtig."
Das ist richtig, aber doch nicht so dramatisch. In Firefox kann man einstellen, dass jedesmal beim Schließen des Browsers Chronik und sämtliche Cookies automatisch gelöscht werden (man kann Ausnahmen angeben). In Chrome muss man es jedes Mal selber machen, funktioniert aber auch. Somit werden aus allen Cookies harmlose Session-Cookies.
Schlimmer als Cookies ist die grassierende Fingerprint-Seuche, aber der Artikel ist auch schon zwei Jahre alt, da hat sich schon so manches geändert.

DA71 am 09.09.2017 um 14:56 Uhr
CHECK24: Kann Urteil nicht bestätigen

Mit check24 habe ich die schlechtesten Erfahrungen bei der Flugbuchung überhaupt gemacht. Am Folgetag meiner Buchung kam die Nachricht, dass sie storniert wurde mit der Begründung, dass sich der Flugpreis zwischenzeitlich geändert habe. Das überwiesene Geld würde umgehend erstattet. Das geschah allerdings nicht. Nach einem Telefonat mit dem Service-Zentrum startete ich eine erneute Flugsuche, die den selben Preis ergab. Auch die zweite Buchung wurde so halb bestätigt und dann später wieder storniert. Damit war der Preis für 2x2 Fernflüge von meinem Konto abgegangen aber nicht zeitnah ersetzt worden. Ich habe dann bei einem anderen Portal schnell und problemlos den selben Flug gebucht, musste aber statt per Sofortüberweisung mit Kreditkarte bezahlen, da Check24 mein Geld hatte. Das kostete mich 40 Euro. So hat mich check24 Nerven und 40 Euro für Null Leistung gekostet. Check24 empfehle ich ausdrücklich nicht.

frax01 am 28.05.2017 um 14:58 Uhr
OPODO: Nicht akzeptabel

Nicht akzeptabel! Nach der Buchung wurde der Flug durch die Fluggesellschaft (NOK Air, Thailand) gecancelled. Da ich über OPODO gebucht hatte, konnte NOK mir keinen Refund geben. Ich habe die entsprechenden emails und Nachweise bei OPODO eingereicht. Auf die Erstattung der Kosten warte ich bis heute (3 Monate). E-mails werden nicht oder erst nach vielen Wochen beantwortet. Auf sistieren sagen Sie mir klar, ich hätte den Vertrag mit der Fluggesellschaft und nicht mit OPODO. Ich werde nichts mehr über OPODO buchen, auch wenn sie in einem zukünftigen Vergleich der Flugpreise einmal der günstigste Anbieter sein sollten.