
Kunden, die ihren Flug stornieren, dürfen meist mit mehr rechnen, als nur der Erstattung von Steuern und Flughafengebühren. Das zeigt der Fall eines Reisenden, der seinen Flug mit der Linie El Al storniert hatte. Ihm sprach ein Gericht den fast vollständigen Reisepreis zu.
Fluglinie El Al zur Rückzahlung verurteilt
Erneut hat ein Gericht für einen Fluggast entschieden, der seine Buchung storniert hat – in diesem Fall zwei Wochen vor Abflug. Der Mann bekommt fast den gesamten Ticketpreis zurück. Er hatte für das Ticket von Frankfurt am Main nach Tel Aviv rund 440 Euro an die Airline El Al gezahlt, 93 Euro davon entfielen auf Steuern und Flughafengebühren. Die 93 Euro erstattete El Al nach der Stornierung freiwillig. Wegen der restlichen 347 Euro klagte der Kunde. Das Amtsgericht Frankfurt am Main sprach ihm 330 Euro zu. 17 Euro behält El Al (Az. 32 C 4707/14 [84]).
Diesen Fehler machen die Fluglinien
Muss ein Fluggast vor Abflug stornieren oder schafft er es am Flugtag nicht, rechtzeitig zu erscheinen, zahlen die Fluggesellschaften freiwillig meist nur die Steuern und Gebühren zurück. Oft muss die Airline aber auch Teile des restlichen Flugpreises erstatten. Sie muss genau abrechnen, etwa darüber, welche Kosten für Kerosin und Verpflegung sie dadurch spart, dass ein Kunde nicht mitfliegt. „Ich habe es aber noch nie erlebt, dass eine Fluggesellschaft eine solche Abrechnung vorgelegt hat“, sagt der Reiserechtsexperte Holger Hopperdietzel aus Wiesbaden. Die Folge für die Fluglinie: Sie muss dem Kunden mindestens 95 Prozent des Reisepreises zurückzahlen.
Firmen wie Fairplane und Flightright helfen
Fluggäste, die sich nicht selbst mit der Airline um die Höhe der Erstattung streiten wollen, können neuerdings Fluggastdienste wie Fairplane und Flightright die Arbeit machen lassen zum Special Fluggasthelfer. Im Gegenzug bekommen die Dienste einen Teil des erstrittenen Geldes. Sie fordern für den Fluggast die Erstattung des Reisepreises – notfalls sogar vor Gericht. Sind sie erfolgreich, zahlt der Kunde eine Erfolgsprovision. Bei Flightright sind es 29,75 Prozent des erstatteten Reisepreises, bei Fairplane bis zu 36 Prozent. Haben die Dienste keinen Erfolg, zahlt der Kunde nichts.
Tipp: Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie sich wehren, ohne im Erfolgsfall etwas zu zahlen zum Test von Rechtsschutzversicherungen.
Schlichtung selten möglich
Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr kann Fluggästen nur in Einzelfällen helfen. Gesellschaften wie Air Berlin verweigern sich einer Schlichtung in Stornofragen ganz. Lufthansa und Germanwings wollen von Fall zu Fall entscheiden, ob sie bei der Schlichtung mitmachen.
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- Bei Ärger mit einem Unternehmen ist eine Schlichtungsstelle erste Wahl. Bei Konflikten zwischen Nachbarn oder in der Familie eignet sich eine Schlichtung oder Mediation.
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@Peff: Diese Gebühren (und ihre Höhe) sind rechtlich umstritten. Über die Stornoportale von Fairplane und Flightright etwa können Sie versuchen, Ihren Ticketpreis UND die Gebühren zurückzuerhalten. Link:
https://www.ticketrefund.de/ (Fairplane)
https://www.flightright.de/flugticket-erstattung/ (Flightright)
Sollten Sie eins der Portale in Anspruch nehmen, würden wir uns über eine Rückmeldung über Ihre Erfahrungen freuen (finanztest@stiftung-warentest.de). (TK)
Was macht man denn, wenn man über ein Portal (Opodo) gebucht hat und die Gebühren verlangen, die die angebliche Erstattung übersteigen?
Hallo Fairplane Team, ich stehe in Kontakt mit Euch. Ihr könnt ja nichts dafür. Ich wollte drauf hinweisen dass man alleine gegen Windmühlen kämpft. Mit Eurer Hilfe wird einem wenigstens das finanzielle Risiko genommen. Kritik übe ich daran dass Fluggesellschaften sich so einfach über die Rechtsprechung hinwegsetzen können. Armes Europa. Mit TTIP wird es wohl noch schlimmer werden für uns einfache Verbraucher. Aber erst mal danke Fairplane für eure Hilfe. Mir bleibt nur abwarten was passiert.
Das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt ist genauso wie die vorausgegangenen Urteile (insbesondere die Entscheidung des LG Frankfurt vom 6. Juni 2014) bestenfalls als Anfang einer sich hoffentlich etablierenden Rechtsprechung zu den Stornokosten zu betrachten.
Die Fluggesellschaften wehren sich mehr und mehr gegen die Verpflichtung zur Rückerstattung von Ticketentgelten und somit kann derzeit nicht mehr davon gesprochen werden, dass der Stornierung automatisch die Verpflichtung zur Rückerstattung des Ticketpreises folgt. Vielmehr muss ein Fluggast bzw. sein anwaltlicher Vertreter sehr genau vortragen, woraus er die Verpflichtung zur Rückforderung ableitet. Zudem spielen die jeweiligen Konstellationen im Zusammenhang mit der Buchung (Buchung unmittelbar auf der Internetpräsenz der Fluggesellschaft, Buchung über Vermittler, wirksame Einbeziehung der Tarifbestimmungen) eine ganz entscheidende Rolle. Nur wer sich hier hervorragend auskennt, kann gegen die Airline-Juristen bestehen.
Lieber RustyQ, leider kommt es vor, das die Fluglinie trotz positiven Gerichtsurteil keine Zahlung tätigt. Selbstverständlich werden wir am Ball bleiben bis Du Deine Zahlung erhalten hast. Natürlich sind wir von Fairplane sehr bemüht für jeden Kunden das beste Service zu bieten. Gerne werden wir in Deinem Fall den Verlauf prüfen und weitere Schritte setzen. Wir ersuchen Dich, direkt an office@fairplane.net ein kurzes E-Mail mit Deiner Fairplane ID Nummer zu senden. Wir melden uns dann sofort zurück. Dein Fairplane Team