Gleich zweimal hat der Bundesgerichtshof Opodo einen Rüffel erteilt: Das Reiseportal darf es Kunden nicht durch bestimmte Voreinstellungen erschweren, sich bei der Buchung gegen eine Reiseversicherung zu entscheiden. Außerdem darf die Trefferliste bei Suchanfragen nicht nur Preise zeigen, die lediglich für eine Zahlungsart gelten.
Wer sich nicht versichert ...
Auf üble Weise hat das Reiseportal Opodo Kunden Versicherungen angedreht. Wer keine Police wollte, musste beim Buchen anklicken: „Ich verzichte ausdrücklich auf den Reiseschutz und zahle im Notfall alle Kosten selbst.“ Dann erschien ein Fenster: „Sie haben sich entschieden, ohne Versicherung zu verreisen“ und ein auffälliger Button: „Weiter, ich möchte abgesichert sein“ und nur klein darunter „Weiter ohne Versicherung“.
... wird verunsichert
Leuten so subtil Verträge unterzujubeln, verstößt gegen die Pflicht, Preise klar und deutlich zu nennen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH, Az. I ZR 160/15). Der Kunde glaube, nach dem ersten Wegklicken seine Buchung wie gewählt fortzusetzen. Stattdessen werde er zum falschen, grafisch betonten Button verleitet.
Anbieter muss immer Endpreise nennen
Auch in einem zweiten Punkt verlor Opodo vor Gericht. Die Suche nach Flügen zeigte nur Preise, die bei Bezahlung mit American-Express-Karte galten. Erst nach Anklicken von „Neue Preisberechnung“ kamen die Preise für andere Zahlungsarten. Anbieter müssen aber gleich zu Beginn des Buchungsvorgangs Endpreise nennen. Es reicht nicht, wenn dies nur für eine Zahlungsart geschieht.
Flugbuchungsportale im Test
Bei unserem letzten Test von Flugbuchungsportalen schnitt Opodo nur ausreichend ab. Nur 2 von getesteten 15 Portalen bekamen die Note gut.