
Anfang der vergangenen Woche ging es im weltweiten Flugverkehr drunter und drüber. Wegen eines Stromausfalls stürzten die Computersysteme der amerikanischen Fluggesellschaft Delta Air Lines ab. Die Panne sorgte für hunderte Flugausfälle, Verspätungen und lange Schlangen an den Check-in-Schaltern. Davon betroffene Passagiere sollen nun Fluggutscheine von Delta erhalten. test.de empfiehlt, diese abzulehnen.
Systemausfall legt zweitgrößte Airline lahm
Das US-Flugunternehmen Delta Air Lines ist die zweitgrößte Fluggesellschaft der Welt. Sie bietet täglich etwa 5 000 Flüge an. Vom Drehkreuz Atlanta und Flughäfen in New York und Detroit bedient Delta Air Lines auch viele europäische Ziele. Ihre Flugzeuge fliegen in Deutschland unter anderem Frankfurt am Main, München und Düsseldorf an.* Die Computerpanne in der vergangenen Woche führte zu vielen Ausfällen und Verspätungen von Flügen der Delta Air Lines. Auch Verbindungen von Deutschland in die USA waren betroffen.
Delta Air Lines verspricht Wiedergutmachung
Nachdem sich der Flugverkehr normalisiert hatte, stellte Delta Air Lines Fluggutscheine in Höhe von 200 US-Dollar (umgerechnet circa 180 Euro) für betroffene Passagiere in Aussicht. Alle Kunden, deren Flüge zwischen dem 8. und 10. August 2016 um mehr als drei Stunden verspätet waren oder gestrichen wurden, sollen die Gutscheine per E-Mail erhalten. Passagiere, die ihre E-Mailadresse bei Delta Air Lines nicht angegeben haben, sollen sich an den Kundenservice wenden.
Kunden können finanziellen Ausgleich fordern
Betroffene Passagiere sollten sich aber nicht ohne weiteres mit den Gutscheinen der Fluggesellschaft abspeisen lassen. Im Zweifel sollten sie ihn sogar besser ablehnen. Die EU-Fluggastrechteverordnung gibt ihnen mehr Rechte. Passagiere können in bestimmten Fällen finanziellen Ausgleich für Verspätung oder Annullierung von der Fluggesellschaft verlangen. Für Verbindungen ab einem europäischen Flughafen gilt:
- Entschädigung. Verspätet sich ein Flug um drei Stunden und mehr am Endziel oder wird er sogar gestrichen, haben Passagiere nach der EU-Fluggastrechteverordnung Anspruch auf finanzielle Entschädigung für die verlorene Zeit.
- Flugdistanz. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz. Je nach Streckenlänge beträgt sie 250 bis 600 Euro pro Person. Bei einer Flugstrecke von über 3 500 Kilometer kann die Entschädigung bis zu 600 Euro betragen. Beispiel: Die von Delta Air Lines bediente Strecke zwischen Frankfurt und New York beträgt fast 6 200 Kilometer.
- Gutschein. Nach der EU-Fluggastrechteverordnung kann eine Fluggesellschaft zwar die den betroffenen Passagieren zustehenden Ansprüche auch mit Reisegutscheinen begleichen, doch braucht sie dafür die schriftliche Einverständniserklärung des Fluggastes. Gibt es diese Erklärung nicht, muss die Fluglinie in Geld entschädigen.
Tipp: Wie Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung geltend machen, lesen Sie in unserem Special zu Fluggastrechten.
* Satz korrigiert am 17.08.2016
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