Wer wegen plötzlicher Flugangst von einer Reise zurücktreten will, sollte sich die Erkrankung durch einen Facharzt für Psychiatrie bestätigen lassen. Einige Reiserücktrittsversicherer schreiben die Vorlage eines solchen Attests vor. Die Bestätigung durch den Haus- oder Flughafenarzt reicht dann nicht aus.
Das Amtsgericht München hatte die Klausel des Versicherers für rechtens erklärt (Az. 231 C 35774/05), das Urteil wurde durch das Landgericht München I bestätigt (Az. 13 S 5055/06).
Geklagt hatte ein Mann, der seine USA-Reise nicht antreten konnte, weil er vor dem Flughafengebäude eine Panikattacke erlitt. Zwei Tage später suchte er einen Internisten auf und legte dessen Attest dem Versicherer vor. Dieser weigerte sich jedoch, die stornierte Reise zu bezahlen, weil das Attest nicht von einem Facharzt für Psychiatrie ausgestellt wurde.
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