Verlegt eine Fluggesellschaft einen Flug um zehn Stunden vor, haben Kunden einen Anspruch auf Entschädigung nach der europäischen Fluggastrechteverordnung. Je nach Flugstrecke stehen jedem Passagier 250 bis 600 Euro zu. Die Vorverlegung um zehn Stunden steht einer Annullierung des ursprünglichen Fluges gleich. Daher haben Kunden einen Anspruch auf das Geld.
In einem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof hatten die Richter diese Ansicht durchblicken lassen. Wohl mangels Erfolgschancen erkannte die Airline Tuifly den Anspruch von zwei Kunden auf jeweils 400 Euro an (Az. X ZR 59/14).