
Bei der Online-Flugbuchung muss von Anfang an der Endpreis angezeigt werden, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) kürzlich entschied. Die Stiftung Warentest hat überprüft, ob sich Airlines und Reiseportale an die rechtlichen Vorgaben halten – und feststellen müssen, dass einige Anbieter diese ignorieren.
Grundsatzurteil beendet jahrelangen Rechtsstreit
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Januar entschieden, dass „ein elektronisches Buchungssystem bei jedem Flug von Anfang an den zu zahlenden Endpreis ausweisen muss“. Damit endete ein langjähriger Rechtsstreit, den der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen Air Berlin führte. Der EuGH bestätigte in seinem Grundsatzurteil, was laut EU-Verordnung seit 2008 gilt: Kunden sollen sofort Endpreise sehen, damit sie Angebote effektiv vergleichen können. Mehrere Portale halten sich noch immer nicht daran, wie eine aktuelle Stichprobe der Stiftung Warentest zeigt.
Nur eines von fünf Flugportalen hält sich an die Vorschrift
Wir haben bei je fünf Fluggesellschaften und Reiseportalen überprüft, ob sie die Vorgaben halten. Von den Internet-Flugportalen hält sich nur lastminute.de an die gesetzlichen Vorschriften. Expedia schlägt im Laufe der Buchung je nach Airline unterschiedliche Zahlungsgebühren auf. Kostenlos ist es nur mit Visa Credit. Fluege.de, flug.de und opodo.de schlagen während der Buchung üppige Gebühren auf. So wurden aus rund 23 Euro für einen Ryanair-Flug von Berlin nach London bei fluege.de und bei opodo.de fast 54 Euro, bei flug.de stieg der Preis von rund 33 auf fast 50 Euro. Endpreise gibt es mitunter erst nach Eingabe der persönlichen Daten.
Airlines zeigen sich etwas transparenter
Erfreulich ist das Ergebnis auf den Internetseiten der Fluglinien: Air Berlin und Lufthansa nennen sofort den Endpreis. Ein aufzugebendes Gepäckstück ist in allen Tarifen enthalten. Easyjet, Germanwings und Ryanair haben Tarife, bei denen das Gepäck extra berechnet wird. Die Kosten dafür werden im zweiten Buchungsschritt addiert. Easyjet und Germanwings weisen auf die Zusatzkosten hin. Ryanair zeigt einen aufschlagfreien Preis zunächst nur für die Zahlung mit Debitkarte an. Erst zwei Schritte später erscheint als weitere Möglichkeit der Sepa-Einzug.*
Tipp: Buchen Sie direkt bei der Airline. Welche am günstigsten ist, erfahren Sie über Preisvergleichsseiten wie www.kayak.de/flights, www.google.de/flights oder www.flug.check24.de.
* Korrigiert am 12. März 2015.
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@detlefboehle: Vielen Dank für Ihren Hinweis. (dda)
Ryanair setzt sich nach wie vor über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hinweg. Bei den Online-Buchungen wird der Endpreis erst im letzten Buchungsschritt angezeigt. Die Preiserhöhung gegenüber dem zu Buchungsbeginn gezeigten Preis ist zwar geringfügig (als Zahlungsgebühr bezeichnet), aber dennoch ärgerlich. Ein entgeltfreier Zahlungsweg wird nicht angeboten.
Während des Buchungsvorgangs (2 Min) erhöht sich der angegebene Preis von 1054 auf 1264 € !!
Angeblich wegen vieler gleichzeitiger Buchungen (lastminute.de).
Meines Erachtens ist das vorsätzliche Täuschung und nicht gemäß EU-Rechtsprechung.
@Kiste100: Thema dieses Artikels war, ob sich Airlines und Reiseportale an die rechtliche Vorgabe zur Anzeige des Endpreises halten. In dieser Überprüfung ging es nicht darum, wer die die günstigsten Flüge von Berlin nach London anbietet. Deswegen finden Sie dort nur Preisbeispiele, anhand derer die Gebührenaufschläge verdeutlicht werden sollten. (maa)
Vielleicht sollte Stiftung Warentest mal die Reisebüros mit aufführen. Bei allen oben angebenen Internetadressen, unterbiete ich als Reisebüro alle. Also, Auge sei wachsam. Wer am meinsten bezahlt kommt bei Stiftung Waretest ganz nach oben.