600 000 Haushalte heizen nach Angaben des Deutschen Verbands Flüssiggas (DVFG) hierzulande mit diesem Brennstoff. Doch nicht alle Kunden können zu fairen Preisen Flüssiggas beziehen. Der Grund: Viele haben den Gastank von ihrem Anbieter gemietet und müssen von ihm das Gas zu vorgegebenen, teilweise überhöhten Preisen kaufen. Haben Sie selbst das Gefühl, zu viel zu zahlen? Schreiben Sie uns an fluessiggas@stiftung-warentest.de!
[Update 17.1.2017] So kommen Sie aus der Tankfalle
Inzwischen sind die Ergebnisse unserer Marktrecherche erschienen, in die auch die Ergebnisse dieses Leseraufrufs eingeflossen sind – unser Flüssiggas-Test zeigt, wie Gaskunden aus der Kostenfalle kommen. Mithilfe unserer fünf Musterbriefe können sie Verträge kündigen und Preise neu verhandeln. Und unsere Tabelle listet Firmen, die deutschlandweit Flüssiggas liefern oder vermitteln und die Preise dafür im Internet veröffentlichen. [Ende Update]
Miettanks dürfen nur vom Vermieter befüllt werden
Johannes Büttner* war mehr als 10 Jahre Kunde einer großen deutschen Flüssiggas-Firma. Wie gut 80 Prozent aller Kunden hat er den Tank von der Flüssiggasfirma geliehen. Kaufen darf er sein Flüssiggas allerdings nicht beim günstigsten Anbieter am Markt, sondern nur beim Vermieter des Tanks. Dies hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2003 bestätigt. In einem Urteil stufen die Richter die Fremdbefüllung von Tanks als rechtswidrig ein (Az: II ZR 367/02). Büttner hat den Verdacht, dass die Preise, die er gezahlt hat, zu hoch waren. Dies zeigte ihm ein Vergleich mit den Flüssiggaspreisen, die der Bund der Energieverbraucher im Internet veröffentlicht.
Hohe Kosten für den Abbau des Gastanks
Jetzt reichte es Büttner. Er kündigte den Vertrag. Den Miettank wollte er allerdings gerne von seinem alten Anbieter kaufen. Doch dieser stellte sich quer. „Ich habe einen erdgedeckten Tank. Sein Ausbau würden Teile meines Garten umpflügen“, sagt Büttner. Erst mithilfe eines Anwalts fand sich eine Lösung. Büttner konnte den Tank schließlich doch kaufen. Mit seinen Schwierigkeiten ist er allerdings nicht allein. Uns liegen Informationen zu einem anderen Fall vor, bei dem ein Anbieter hohe Kosten für die Demontage des Tanks veranschlagt. Der Kunde soll sich offenbar zweimal überlegen, ob er wirklich das Vertragsverhältnis beenden will. Oft ist zudem die Höhe der Kosten nicht klar im Vertrag geregelt.
Leseraufruf: Schreiben Sie uns!
Haben Sie auch Ähnliches erlebt? Uns interessiert vor allem:
- Wie hoch war Ihr Flüssiggas-Preis in den vergangenen drei Jahren?
- Konnten Sie mit Ihrem Anbieter über Miete, Gaspreis oder einen Kauf des Tanks verhandeln?
- Welche Miete verlangt Ihr Anbieter für den Flüssiggastank?
- Welche Regelungen zur Demontage des Tank stehen in Ihrem Vertrag?
- Gibt es sonst noch Schwierigkeiten oder auch positive Erfahrungen, die Sie uns mitteilen möchten?
Wir möchten uns in einer unserer nächsten Finanztest-Ausgaben näher mit dem Thema beschäftigen – und für Transparenz auf dem Flüssiggasmarkt sorgen. Dafür sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Wenn Sie keinen eigenen Gastank haben, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie uns eine Kopie Ihrer Verträge und der letzten Rechnungen an eine der folgenden Adressen senden:
fluessiggas@stiftung-warentest.de
oder per Post beziehungsweise Fax an:
Stiftung Warentest
Stichwort „Flüssiggas“
10773 Berlin
Fax: 0 30/26 31 24 88
Selbstverständlich behandeln wir Ihre Daten vertraulich und geben sie keinesfalls an Dritte weiter. Wir bedanken uns schon jetzt herzlich für Ihre Mithilfe!
* Name der Redaktion bekannt.
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