Flüssiggas Zahlen Sie zu viel?

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600 000 Haushalte heizen nach Angaben des Deutschen Verbands Flüssiggas (DVFG) hier­zulande mit diesem Brenn­stoff. Doch nicht alle Kunden können zu fairen Preisen Flüssiggas beziehen. Der Grund: Viele haben den Gas­tank von ihrem Anbieter gemietet und müssen von ihm das Gas zu vorgegebenen, teil­weise über­höhten Preisen kaufen. Haben Sie selbst das Gefühl, zu viel zu zahlen? Schreiben Sie uns an fluessiggas@stiftung-warentest.de!

[Update 17.1.2017] So kommen Sie aus der Tank­falle

Inzwischen sind die Ergeb­nisse unserer Markt­recherche erschienen, in die auch die Ergeb­nisse dieses Leser­aufrufs einge­flossen sind – unser Flüssiggas-Test zeigt, wie Gaskunden aus der Kostenfalle kommen. Mithilfe unserer fünf Muster­briefe können sie Verträge kündigen und Preise neu verhandeln. Und unsere Tabelle listet Firmen, die deutsch­land­weit Flüssiggas liefern oder vermitteln und die Preise dafür im Internet veröffent­lichen. [Ende Update]

Miet­tanks dürfen nur vom Vermieter befüllt werden

Johannes Büttner* war mehr als 10 Jahre Kunde einer großen deutschen Flüssiggas-Firma. Wie gut 80 Prozent aller Kunden hat er den Tank von der Flüssig­gasfirma geliehen. Kaufen darf er sein Flüssiggas allerdings nicht beim güns­tigsten Anbieter am Markt, sondern nur beim Vermieter des Tanks. Dies hat der Bundes­gerichts­hof im Jahr 2003 bestätigt. In einem Urteil stufen die Richter die Fremdbefüllung von Tanks als rechts­widrig ein (Az: II ZR 367/02). Büttner hat den Verdacht, dass die Preise, die er gezahlt hat, zu hoch waren. Dies zeigte ihm ein Vergleich mit den Flüssiggas­preisen, die der Bund der Energieverbraucher im Internet veröffent­licht.

Hohe Kosten für den Abbau des Gas­tanks

Jetzt reichte es Büttner. Er kündigte den Vertrag. Den Miet­tank wollte er allerdings gerne von seinem alten Anbieter kaufen. Doch dieser stellte sich quer. „Ich habe einen erdge­deckten Tank. Sein Ausbau würden Teile meines Garten umpflügen“, sagt Büttner. Erst mithilfe eines Anwalts fand sich eine Lösung. Büttner konnte den Tank schließ­lich doch kaufen. Mit seinen Schwierig­keiten ist er allerdings nicht allein. Uns liegen Informationen zu einem anderen Fall vor, bei dem ein Anbieter hohe Kosten für die Demontage des Tanks veranschlagt. Der Kunde soll sich offen­bar zweimal über­legen, ob er wirk­lich das Vertrags­verhältnis beenden will. Oft ist zudem die Höhe der Kosten nicht klar im Vertrag geregelt.

Leser­aufruf: Schreiben Sie uns!

Haben Sie auch Ähnliches erlebt? Uns interes­siert vor allem:

  • Wie hoch war Ihr Flüssiggas-Preis in den vergangenen drei Jahren?
  • Konnten Sie mit Ihrem Anbieter über Miete, Gaspreis oder einen Kauf des Tanks verhandeln?
  • Welche Miete verlangt Ihr Anbieter für den Flüssig­gast­ank?
  • Welche Rege­lungen zur Demontage des Tank stehen in Ihrem Vertrag?
  • Gibt es sonst noch Schwierig­keiten oder auch positive Erfahrungen, die Sie uns mitteilen möchten?

Wir möchten uns in einer unserer nächsten Finanztest-Ausgaben näher mit dem Thema beschäftigen – und für Trans­parenz auf dem Flüssig­gasmarkt sorgen. Dafür sind wir auf Ihre Unterstüt­zung angewiesen. Wenn Sie keinen eigenen Gas­tank haben, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie uns eine Kopie Ihrer Verträge und der letzten Rechnungen an eine der folgenden Adressen senden:

fluessiggas@stiftung-warentest.de

oder per Post beziehungs­weise Fax an:
Stiftung Warentest
Stich­wort „Flüssiggas“
10773 Berlin

Fax: 0 30/26 31 24 88

Selbst­verständlich behandeln wir Ihre Daten vertraulich und geben sie keinesfalls an Dritte weiter. Wir bedanken uns schon jetzt herz­lich für ­Ihre Mithilfe!

* Name der Redak­tion bekannt.

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