Flüssiggas So kommen Sie aus der Tank­falle

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Rund 600 000 Haushalte in Deutsch­land heizen mit Flüssiggas. Die meisten Kunden haben den Gas­tank von ihrem Lieferanten gemietet und sind nun verpflichtet, das Gas bei ihm einzukaufen – oft zu über­höhten Preisen. Im umfang­reichen Special zeigen wir Ihnen Wege aus der Kostenfalle.

Nur wenige Kunden mit eigenem Gas­tank

Preis­vergleich? Schwer bis unmöglich. Mal eben den Anbieter wechseln? Mit Ärger und Kosten verbunden. Mit solchen Problemen kämpfen viele Flüssiggas-Kunden. Doch wie kommt das? Einer, der es wissen muss, ist Aribert Peters, Vorsitzender und Gründer des Bunds der Energieverbraucher: „Der Flüssiggas-Markt ist gespalten“, sagt er. Es gibt nur wenige Kunden, die Eigentümer ihres Gas­tanks sind und ihren Lieferanten frei wählen können.

Das Geschäft mit den Tanks

80 Prozent der Kunden nutzen dagegen einen Gas­tank ihres Lieferanten. Sie haben außerdem noch einen Gasabnahme­vertrag mit ihm abge­schlossen und müssen ihr Flüssiggas auch bei diesem Lieferanten kaufen. Befüllt ein anderer Lieferant den Gas­tank, ist dies rechts­widrig, urteilte der Bundes­gerichts­hof (Az. II ZR 367/02). Selbst­verständlich lassen sich Miet- und Gasliefer­vertrag kündigen. Doch nur die wenigsten Firmen sind bereit, dem Kunden nach Vertrags­ende den Tank zu verkaufen. „Der Kunde ist in der Zwick­mühle“, sagt Rechts­anwalt Volker Speck­mann. „Entweder er behält seinen Miet­tank und bezahlt oft deutlich mehr als auf dem freien Flüssig­gasmarkt, oder er kündigt und gibt den Tank zurück, was aber mit Aufwand verbunden ist.“ Vor allem Kunden, die den Tank ins Erdreich einge­lassen und den Garten darum liebevoll bepflanzt oder einen Carport vor den Gas­tank gebaut haben, scheuen die Kündigung.

Zu viel bezahlt? So prüfen Miet­kunden ihren Preis

Kunden, die ihren Tank vom Lieferanten gemietet haben oder einen Nutzungs­vertrag für den Tank abge­schlossen haben, sollten zunächst prüfen, ob ihr Gaslieferant markt­gerechte Preise verlangt hat. Dabei hilft die Grafik. Sie zeigt die Preise, die Kunden mit eigenem Gas­tank in den vergangenen 24 Monaten bezahlt haben. Der mittel­grüne Bereich zeigt die Preisspanne zwischen der güns­tigsten und der teuersten Region in Deutsch­land. Zum Preis­vergleich nehmen Kunden am besten ihre alten Rechnungen zur Hand und vergleichen ihren Preis pro Liter mit dem in der Grafik. Er sollte nicht im roten Bereich liegen.

Flüssiggas - So kommen Sie aus der Tank­falle

© Stiftung Warentest

Behalten Sie Ihre Kosten im Blick

Kunden sollten bedenken: Der Service eines Miet­tankanbieters, wie etwa die Erinnerung oder Durch­führung vorgeschriebener Wartungen des Tank oder ein Sicher­heits­service recht­fertigt durch­aus einen kleinen Aufschlag zu den Preisen in der Tabelle. Behalten Sie aber Ihre Kosten insgesamt im Blick. Wenn ein Kunde bereits eine hohe Miete und eine hohe Wartungs­pauschale zahlt, muss er nicht auch noch hohe Aufschläge auf den Preis pro Liter Flüssiggas akzeptieren.

Das können Sie tun um zu sparen

Miet­tank-Kunden, die in nächster Zeit Flüssiggas bestellen wollen, können sich von ihrem Lieferanten einen Preis nennen lassen und ihn mit dem Preis der Flüssiggasbörse vergleichen. Sie wird vom Bund der Energieverbraucher organisiert. Kunden, die heraus­finden, dass sie deutlich zu teuer einge­kauft haben, sollten handeln. Ihnen stehen zwei Wege offen:

Verhandeln. Sie können sich künftig vor dem Kauf über das Preis­niveau am Markt informieren und versuchen, einen zu hohen Preis zu drücken.

Eigener Tank. Oder Sie schaffen sich einen eigenen Tank an und können künftig ihren Flüssig­gaslieferanten frei wählen.

Juristische Prüfung von Vertrags­klauseln

Kunden, die sich einen eigenen Tank zulegen wollen, müssen ihren Miet­tank kündigen und abbauen lassen. Das kann mit Ärger verbunden sein. Denn viele Firmen versuchen die Kosten der Tank­rück­gabe komplett auf den Kunden abzu­wälzen. In vielen Fällen allerdings zu unrecht. Das ist das Ergebnis einer juristischen Prüfung von 21 Vertrags­klauseln zur Tank­rück­gabe. Die Klauseln stammen aus Verträgen, die uns Leser im Rahmen unseres Leser­aufrufs Flüssiggas zuge­schickt haben. Mit Hilfe unserer kostenlosen Tabelle können Kunden prüfen, ob die Klauseln ihres Vertrags zu den unwirk­samen Klauseln gehören. Insgesamt haben wir 18 unwirk­same Klauseln gefunden.

Das bietet Ihnen unser Flüssiggas-Special

Kunden, die ihren Gas­tank gemietet haben, einen Nutzungs­vertrag oder einen Zählervertrag abge­schlossen haben und zu teuer einge­kauft haben, erhalten im Special wert­volle Informationen:

  • Tipps zur Tank­rück­gabe,
  • Muster­briefe zur Kündigung des Vertrags und
  • ein Muster­brief, um die Preise künftig in ihrer Höhe zu deckeln.
  • Kunden, die sich bereits einen eigenen Tank ange­schafft haben und ihren Flüssig­gaslieferanten auswählen können, finden im Special eine Tabelle mit den Firmen, die im Internet Preise veröffent­lichen.
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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Jochen99948 am 15.07.2021 um 05:12 Uhr
    Achtung bei vermieteten Häusern

    Bei mir ist das so, dass mein Vermieter (Haus gemietet) den Gastank gemietet hat. Der Mieter, also ich, muss das Gas vom Hersteller nehmen (Liefervertrag). Dieser wiederum verlangt den doppelten marktüblichen Preis. Klarer Fall von Wucher. Jedoch hat der Weg über Rechtsanwalt, Verbraucherzentrale und Petition nur als Ergebnis gebracht, dass ich den Liefervertrag schon kündigen kann, aber der Weg dann immer über den Vermieter und evtl. Gericht geht. Zudem wird im Endeffekt der Gastank entfernt, was dem Vermieter sicher nicht behagen wird.
    Um das Mietverhältnis mit dem Vermieter nicht zu gefährden, schlucke ich den Preis und bete, dass der Gaslieferant mit irgend welchen augenscheinlichen Gründen den Preis nicht verzigfacht.
    Im Hausmietvertrag steht nur, dass ich für die Gaslieferung verantwortlich sei.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 13.04.2021 um 15:32 Uhr
    Bedingungen Miettank

    @Joerg7516: Unsere Tipps für Miettank-Besitzer finden Sie unter Punkt 5. Mit einem Überblick dazu, was gebrauchte Tanks im Alter von 34 Jahren kosten, können wir Ihnen nicht dienen.
    Sie können die Vertragsklauseln vom Bund der Energieverbrauchenden oder einer Anwaltskanzlei überprüfen lassen. Unter Umständen verstärkt sich dadurch Ihre Verhandlungsposition. Im Artikel ist ein solcher Fall beschrieben. (maa)

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 08.04.2021 um 15:32 Uhr
    Kündigung Flüssiggastank - Prüfung Vertragsklausel

    @Joerg7516: Wir hatten die Verträge nur im Rahmen unseres Tests und Leseraufrufs Verträge geprüft. Der Leseraufruf ist beendet.
    Sie können sich sich aber an den Bund der Energieverbraucher wenden und dort ihren Vertrag prüfen lassen (kostet 200 Euro): www.energieverbraucher.de/de/pruefen-preisklausel-fluessiggasvertrag__2215
    (maa)

  • Joerg7516 am 08.04.2021 um 11:30 Uhr
    Kündigung Flüssiggastank - Prüfung Vertragsklausel

    Hallo,
    ist es noch möglich einen Vertrag zu übermitteln, damit Sie Klausel im Vertrag auf Verstoß gegen das Transparentgebot prüfen können?
    Vielen Dank vorab.

  • Kalleturbo1960 am 06.04.2021 um 23:07 Uhr
    Kündigung des Vertrags und Rückführung des Tanks

    Hallo, ich habe meinen Vertrag mit der Firma Drachengas gekündigt. Entweder muss ich die Rückführung vom Grundstück bezahlen oder man bietet mir an, den Tank zu kaufen. Es handelt sich um einen 1,2 t Tank. Der Tank ist von 1987, also schon 34 Jahre alt. Ich soll für den Tank 850 € plus MwSt. bezahlen. Das ist doch völlig überteuert. Können Sie mir sagen, ob ich die Rückführung bezahlen muss obwohl kein Preis im Vertrag steht? Wenn ja und ich den Tank kaufen würde, wie teuer dürfte der noch sein?