Rund 600 000 Haushalte in Deutschland heizen mit Flüssiggas. Die meisten Kunden haben den Gastank von ihrem Lieferanten gemietet und sind nun verpflichtet, das Gas bei ihm einzukaufen – oft zu überhöhten Preisen. Im umfangreichen Special zeigen wir Ihnen Wege aus der Kostenfalle.
Nur wenige Kunden mit eigenem Gastank
Preisvergleich? Schwer bis unmöglich. Mal eben den Anbieter wechseln? Mit Ärger und Kosten verbunden. Mit solchen Problemen kämpfen viele Flüssiggas-Kunden. Doch wie kommt das? Einer, der es wissen muss, ist Aribert Peters, Vorsitzender und Gründer des Bunds der Energieverbraucher: „Der Flüssiggas-Markt ist gespalten“, sagt er. Es gibt nur wenige Kunden, die Eigentümer ihres Gastanks sind und ihren Lieferanten frei wählen können.
Das Geschäft mit den Tanks
80 Prozent der Kunden nutzen dagegen einen Gastank ihres Lieferanten. Sie haben außerdem noch einen Gasabnahmevertrag mit ihm abgeschlossen und müssen ihr Flüssiggas auch bei diesem Lieferanten kaufen. Befüllt ein anderer Lieferant den Gastank, ist dies rechtswidrig, urteilte der Bundesgerichtshof (Az. II ZR 367/02). Selbstverständlich lassen sich Miet- und Gasliefervertrag kündigen. Doch nur die wenigsten Firmen sind bereit, dem Kunden nach Vertragsende den Tank zu verkaufen. „Der Kunde ist in der Zwickmühle“, sagt Rechtsanwalt Volker Speckmann. „Entweder er behält seinen Miettank und bezahlt oft deutlich mehr als auf dem freien Flüssiggasmarkt, oder er kündigt und gibt den Tank zurück, was aber mit Aufwand verbunden ist.“ Vor allem Kunden, die den Tank ins Erdreich eingelassen und den Garten darum liebevoll bepflanzt oder einen Carport vor den Gastank gebaut haben, scheuen die Kündigung.
Zu viel bezahlt? So prüfen Mietkunden ihren Preis
Kunden, die ihren Tank vom Lieferanten gemietet haben oder einen Nutzungsvertrag für den Tank abgeschlossen haben, sollten zunächst prüfen, ob ihr Gaslieferant marktgerechte Preise verlangt hat. Dabei hilft die Grafik. Sie zeigt die Preise, die Kunden mit eigenem Gastank in den vergangenen 24 Monaten bezahlt haben. Der mittelgrüne Bereich zeigt die Preisspanne zwischen der günstigsten und der teuersten Region in Deutschland. Zum Preisvergleich nehmen Kunden am besten ihre alten Rechnungen zur Hand und vergleichen ihren Preis pro Liter mit dem in der Grafik. Er sollte nicht im roten Bereich liegen.

© Stiftung Warentest

Behalten Sie Ihre Kosten im Blick
Kunden sollten bedenken: Der Service eines Miettankanbieters, wie etwa die Erinnerung oder Durchführung vorgeschriebener Wartungen des Tank oder ein Sicherheitsservice rechtfertigt durchaus einen kleinen Aufschlag zu den Preisen in der Tabelle. Behalten Sie aber Ihre Kosten insgesamt im Blick. Wenn ein Kunde bereits eine hohe Miete und eine hohe Wartungspauschale zahlt, muss er nicht auch noch hohe Aufschläge auf den Preis pro Liter Flüssiggas akzeptieren.
Das können Sie tun um zu sparen
Miettank-Kunden, die in nächster Zeit Flüssiggas bestellen wollen, können sich von ihrem Lieferanten einen Preis nennen lassen und ihn mit dem Preis der Flüssiggasbörse vergleichen. Sie wird vom Bund der Energieverbraucher organisiert. Kunden, die herausfinden, dass sie deutlich zu teuer eingekauft haben, sollten handeln. Ihnen stehen zwei Wege offen:
Verhandeln. Sie können sich künftig vor dem Kauf über das Preisniveau am Markt informieren und versuchen, einen zu hohen Preis zu drücken.
Eigener Tank. Oder Sie schaffen sich einen eigenen Tank an und können künftig ihren Flüssiggaslieferanten frei wählen.
Juristische Prüfung von Vertragsklauseln
Kunden, die sich einen eigenen Tank zulegen wollen, müssen ihren Miettank kündigen und abbauen lassen. Das kann mit Ärger verbunden sein. Denn viele Firmen versuchen die Kosten der Tankrückgabe komplett auf den Kunden abzuwälzen. In vielen Fällen allerdings zu unrecht. Das ist das Ergebnis einer juristischen Prüfung von 21 Vertragsklauseln zur Tankrückgabe. Die Klauseln stammen aus Verträgen, die uns Leser im Rahmen unseres Leseraufrufs Flüssiggas zugeschickt haben. Mit Hilfe unserer kostenlosen Tabelle können Kunden prüfen, ob die Klauseln ihres Vertrags zu den unwirksamen Klauseln gehören. Insgesamt haben wir 18 unwirksame Klauseln gefunden.
Das bietet Ihnen unser Flüssiggas-Special
Kunden, die ihren Gastank gemietet haben, einen Nutzungsvertrag oder einen Zählervertrag abgeschlossen haben und zu teuer eingekauft haben, erhalten im Special wertvolle Informationen:
- Tipps zur Tankrückgabe,
- Musterbriefe zur Kündigung des Vertrags und
- ein Musterbrief, um die Preise künftig in ihrer Höhe zu deckeln.
- Kunden, die sich bereits einen eigenen Tank angeschafft haben und ihren Flüssiggaslieferanten auswählen können, finden im Special eine Tabelle mit den Firmen, die im Internet Preise veröffentlichen.
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- Ohne Aufwand in einen günstigeren Strom- oder Gastarif wechseln? Das kann ein Wechselservice übernehmen. Wie gut das klappt, zeigen Recherchen der Stiftung Warentest.
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- Ist ein Strom- oder Gasversorger insolvent, sollten Kundinnen und Kunden rasch handeln. Stiftung Warentest sagt, was zu tun ist. Neu: BEV-Kunden erhalten Neukundenbonus.
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Bei mir ist das so, dass mein Vermieter (Haus gemietet) den Gastank gemietet hat. Der Mieter, also ich, muss das Gas vom Hersteller nehmen (Liefervertrag). Dieser wiederum verlangt den doppelten marktüblichen Preis. Klarer Fall von Wucher. Jedoch hat der Weg über Rechtsanwalt, Verbraucherzentrale und Petition nur als Ergebnis gebracht, dass ich den Liefervertrag schon kündigen kann, aber der Weg dann immer über den Vermieter und evtl. Gericht geht. Zudem wird im Endeffekt der Gastank entfernt, was dem Vermieter sicher nicht behagen wird.
Um das Mietverhältnis mit dem Vermieter nicht zu gefährden, schlucke ich den Preis und bete, dass der Gaslieferant mit irgend welchen augenscheinlichen Gründen den Preis nicht verzigfacht.
Im Hausmietvertrag steht nur, dass ich für die Gaslieferung verantwortlich sei.
@Joerg7516: Unsere Tipps für Miettank-Besitzer finden Sie unter Punkt 5. Mit einem Überblick dazu, was gebrauchte Tanks im Alter von 34 Jahren kosten, können wir Ihnen nicht dienen.
Sie können die Vertragsklauseln vom Bund der Energieverbrauchenden oder einer Anwaltskanzlei überprüfen lassen. Unter Umständen verstärkt sich dadurch Ihre Verhandlungsposition. Im Artikel ist ein solcher Fall beschrieben. (maa)
@Joerg7516: Wir hatten die Verträge nur im Rahmen unseres Tests und Leseraufrufs Verträge geprüft. Der Leseraufruf ist beendet.
Sie können sich sich aber an den Bund der Energieverbraucher wenden und dort ihren Vertrag prüfen lassen (kostet 200 Euro): www.energieverbraucher.de/de/pruefen-preisklausel-fluessiggasvertrag__2215
(maa)
Hallo,
ist es noch möglich einen Vertrag zu übermitteln, damit Sie Klausel im Vertrag auf Verstoß gegen das Transparentgebot prüfen können?
Vielen Dank vorab.
Hallo, ich habe meinen Vertrag mit der Firma Drachengas gekündigt. Entweder muss ich die Rückführung vom Grundstück bezahlen oder man bietet mir an, den Tank zu kaufen. Es handelt sich um einen 1,2 t Tank. Der Tank ist von 1987, also schon 34 Jahre alt. Ich soll für den Tank 850 € plus MwSt. bezahlen. Das ist doch völlig überteuert. Können Sie mir sagen, ob ich die Rückführung bezahlen muss obwohl kein Preis im Vertrag steht? Wenn ja und ich den Tank kaufen würde, wie teuer dürfte der noch sein?