Was passiert mit den Kundendaten einer Firma, wenn diese insolvent ist und Unternehmensteile einzeln verkauft wurden? Dürfen die Daten dann ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden übertragen werden? Diese Frage möchte die Verbraucherzentrale (VZ) Sachsen im Zusammenhang mit der Pleite des Internetunternehmens Unister gerichtlich klären lassen. Sie hat beim Landgericht Leipzig Klagen gegen den Unister-Insolvenzverwalter Lucas Flöther und den neuen Betreiber von Fluege.de, die Invia Flights Germany, eingereicht. Die VZ bemängelt: Die Kunden wurden zwar vor der geplanten Datenübertragung per E-Mail informiert. Doch nur wer aktiv widersprochen hat, konnte seine Datenweitergabe verhindern. Haben Kunden nicht auf die E-Mail reagiert, wurde dies als Zustimmung gewertet. Michael Hummel, Justiziar der VZ Sachsen, sagt: „Dieses Vorgehen halten wir für rechtswidrig.“
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