Das Fernbusunternehmen Flixbus darf keine Extragebühren von Kunden verlangen, die bei Onlinebuchungen per Paypal oder Sofortüberweisung zahlen. Das hat das Landgericht München I auf eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs entschieden (Az. 17 HK O 7439/18).
Hintergrund ist ein Gesetz, mit dem seit Mitte Januar 2018 eine EU-Richtlinie umgesetzt wurde. Es untersagt Händlern, Gebühren auf Onlineüberweisungen im sogenannten Sepa-Zahlungsraum zu erheben. Fraglich war, ob Paypal unter das Verbot fällt. So sah es jetzt das Landgericht München. Das Busunternehmen erhebt inzwischen auf keine seiner Online-Bezahlmöglichkeiten mehr Gebühren, hat aber dennoch angekündigt, Berufung einzulegen.