Flaschenpfand Bons verfallen erst nach drei Jahren

5
Flaschenpfand - Bons verfallen erst nach drei Jahren

Immer mal wieder kommt es an den Supermarkt­kassen zu Streit, weil Kassierer Pfandbons schon nach wenigen Wochen nicht mehr akzeptieren. Die Kunden bekommen dann Ausreden zu hören wie „unsere Kasse kann den Bon nicht mehr einlesen“. Doch davon sollte sich niemand abwimmeln lassen. Ansprüche auf Auszahlung des Bonguthabens verjähren erst nach drei Jahren.

Gesetzliche Regeln für die Verjährung von Pfandbons

Für Pfandbons gelten die allgemeinen Verjährungs­regeln des Bürgerlichen Gesetz­buches Paragraf 195 BGB. Der Anspruch auf Auszahlung verjährt erst nach drei Jahren und die Frist beginnt erst am Ende des Jahres zu laufen, in dem der Bon ausgestellt wurde.

Beispiel: Ein Kunde bringt im September 2014 Leer­gut zurück, ab dem 1. Januar 2015 läuft die dreijäh­rige Verjährungs­frist. Der Kunde könnte sich das Guthaben bis Ende 2017 einlösen. Natürlich muss der Supermarkt bis dahin noch existieren und der Pfand­betrag auf dem Bon noch lesbar sein, sonst könnte der Kunde dem Supermarkt nicht nach­weisen, welche Summe ihm noch zusteht.

Auszahlung notfalls per Hand

Es soll Registrierkassen geben, die einen Fehler anzeigen, wenn der Bon zum Beispiel 30 Tage alt ist. Verbraucher sollten sich davon aber nicht abwimmeln lassen. Kassen­probleme ändern nichts an der Rechts­lage. Das Personal muss die Auszahlung dann per Hand vornehmen, ohne auto­matische Erfassung des Pfand­betrags durch die Kasse. Der Pfandbon ist in der Regel in der Supermarkt­filiale einzulösen, in der das Leer­gut abge­geben worden ist.

5

Mehr zum Thema

5 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 15.12.2015 um 10:06 Uhr
    test Sparguthaben

    @thohag: Wer noch ein kleines Restguthaben besitzt, das für den Kauf eines Artikels nicht mehrt ausreicht, konnte uns schon immer anschreiben (Kontaktformular oder test.de@stiftung-warentest.de). Wir schalten dann den gewünschten Artikel von hier aus frei, natürlich ohne Zuzahlung. Schreiben Sie uns also, was Sie gerne hätten, dann stellen wir den Zugriff auf Ihrem Nutzerkonto zur Verfügung. (PH)

  • thohag am 14.12.2015 um 22:33 Uhr
    Erinnert mich an test-Sparguthaben

    Leider macht es die Stiftung Warentest nicht anders.
    Ich habe vor Jahren ein Sparguthaben erworben, das mittlerweile auf 25 Cent abgebaut wurde. Diese 25 Cent konnte ich über Jahre nicht einlösen (weil es so billige Artikel nicht gibt), und jetzt sollen sie zum Jahresende verfallen.
    Warum war es nicht möglich, diese 25 Cent mit irgendeinem Kauf der letzten Jahre zu verrechnen?
    Ganz ähnlich wie bei den Pfandbons. Liegt wohl an der Software (also an der Kasse). Müsste dann wohl manuell gemacht werden.
    Liebe Stiftung Warentest, wie viel Sparguthaben verfällt bei Ihnen zum 31.12.2015 insgesamt?
    (Auf meine 25 Cent verzichte ich übrigens, aber in Ordnung ist es trotzdem nicht.)

  • haenschen_47 am 03.10.2015 um 12:08 Uhr
    Flaschenpfand Lidl

    Wir hatten vor dem 5 monatigen Urlaub noch schnell bei Lidl eingekauft und einen Flaschenbon erhalten, den wir vergessen haben gleich einzulösen. Nachdem wir jetzt (5 Mon. später) diesen in der gleichen Filiale vorgelegt haben, wollte uns die Kassiererin den Bon nicht mehr einlösen.
    Wir blieben hartnäckig und haben die Kasse blockiert und darauf hingewiesen, dass weder am Automaten noch auf dem Bon ein Verfallsdatum aufgedruckt sind und wir auf eine Einlösung bestehen.
    Auch haben wir auf die gesetztliche Grundlage hingewiesen und blieben hartnäckig an der Kasse stehen. Siehe da, plötzlich konnte die Kassiererin den Bon doch manuel einlesen und gutschreiben.
    Resultat: Hartnäckigkeit zahlt sich immer aus und auch ein kleiner Aufstand im Lidl ist von der Geschäftsleitung nicht gewünscht!!

  • Friesenjunge am 14.09.2014 um 09:57 Uhr
    Theorie ist ja gut, aber...

    in der Praxis wird es daran scheitern dass der Bon nicht mehr lesbar ist, da immer mehr Bons und Quittungen auf Thermopapier gedruckt werden. Teilweise sind diese schon nach ein paar Wochen nicht mehr lesbar.... Toller Mist! Ich frage mich wieso hier der Gesetzgeber oder ein Gericht noch nicht eingegriffen hat. Ich erwarte dass wenigstens die Stiftung das Problem mal aufgreift....

  • difu_12 am 13.09.2014 um 13:11 Uhr
    Soweit so gut

    Aber was tue ich denn jetzt, wenn der Kassierer nicht nachgibt und sein Chef such nicht?
    Rufe ich dann die Polizei? Oder gehe kch mit Pfandbon zim Anwalt? Oder zur Zeitung?
    Letzlich ist man doch gekniffen mit seinem 3,50€ Wisch in der Hand..