Eine Krankheit ist ein zulässiger Grund, um einen Fitnessvertrag außerordentlich zu kündigen. Allerdings muss das Attest deutlich sagen, um was für eine Krankheit es sich handelt und wie lange sie voraussichtlich dauern wird.
Das Amtsgericht Bad Homburg entschied gegen den Kunden eines Fitnessstudios, der seinen Vertrag außerordentlich gekündigt hatte (Az. 2 C 1744/03 24]). Der Mann hatte sich auf starke Schmerzen in den Händen berufen und ein Attest vorgelegt. Das sagte allerdings nur, dass der Mann „bis auf weiteres“ keinen Sport ausüben könne. Das war dem Gericht zu unbestimmt.
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