
Das ist frech: Trotz klarer Vorgaben der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs verweigern etliche Betreiber von Fitnessstudios Schwangeren und Kranken das Recht zur Kündigung. Das berichtet die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Sie hat einige Stichproben gemacht.
Manche Studiobetreiber wollen ihren Kunden nur eine Pause gewähren, in denen diese keine Beiträge zahlen müssen. „Das reicht nicht“, sagt Joachim Geburtig, Mitarbeiter der Beratungsstelle in der Verbraucherzentrale Rostock. Schwangerschaften und Krankheiten, die Sport für längere Zeit unmöglich machen, sind ein Grund, der Kunden zur vorzeitigen Kündigung berechtigt.
Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern geht jetzt gegen Studios vor, die keine Kündigung akzeptieren. Wenn sie ihre Bedingungen nicht ändern, wollen die Verbraucherschützer vor Gericht ziehen.