
Das ist frech: Trotz klarer Vorgaben der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs verweigern etliche Betreiber von Fitnessstudios Schwangeren und Kranken das Recht zur Kündigung. Das berichtet die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Sie hat einige Stichproben gemacht.
Manche Studiobetreiber wollen ihren Kunden nur eine Pause gewähren, in denen diese keine Beiträge zahlen müssen. „Das reicht nicht“, sagt Joachim Geburtig, Mitarbeiter der Beratungsstelle in der Verbraucherzentrale Rostock. Schwangerschaften und Krankheiten, die Sport für längere Zeit unmöglich machen, sind ein Grund, der Kunden zur vorzeitigen Kündigung berechtigt.
Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern geht jetzt gegen Studios vor, die keine Kündigung akzeptieren. Wenn sie ihre Bedingungen nicht ändern, wollen die Verbraucherschützer vor Gericht ziehen.
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LG Rostock zu Fitness-Studio-Verträgen, Urteil v. 07.11.2014 Az. 3 O 528/14 (2)
Die Verbraucherzentrale Mecklenburg – Vorpommern e.V. hat durch Klage gegen ein Fitness-Studio beim Landgericht Rostock nachfolgende Entscheidung errungen.
Der Beklagte wird verurteilt.., es zu unterlassen, die nachfolgende oder mit dieser inhaltsgleichen Bestimmung in Fitness-Studio-Verträgen mit Verbrauchern zu verwenden sowie sich auf die Bestimmung bei der Abwicklung dieser Verträge zu berufen:
„ 13. Vorübergehende kurze Sportuntauglichkeit bis zu einem Monat entbindet nicht von den Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Bei voraussichtlich längerer Sportuntauglichkeit ist ein entsprechendes ärztliches Attest, spätestens eine Woche nach Beginn der Sportuntauglichkeit, aus dem sich die voraussichtliche Ausfalldauer ergibt, vorzulegen. In diesem Fall verlängert sich die Mitgliedschaft entsprechend der gewährten Auszeit. Dies entbindet das Mitglied jedoch nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen.“