Firmenverkauf

Tipps

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Beratung. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie einem Betriebsübergang zustimmen. Die erste Adresse dafür ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Den passenden finden Sie zum Beispiel über den Deutschen Anwaltverein (Tel. 0 180 5/18 18 05, 12 Cent pro Minute aus dem Festnetz, www.anwaltauskunft.de). Beratung finden Sie auch bei Ihrem Betriebsrat, Ihrer Personalabteilung oder den Gewerkschaften.

Fristen. Für den Widerspruch gegen den Betriebsübergang haben Sie nach dem Zugang des Informationsschreibens Ihres Chefs einen Monat Zeit. Werden Sie gekündigt, haben Sie nur drei Wochen Zeit, um Klage zu erheben. Im Falle der Kündigung müssen Sie sich auch unverzüglich beim Arbeitsamt melden, sonst droht eine Kürzung des Arbeitslosengelds.

Prüfung. Ist der Firmenverkauf kein Betriebsübergang im Sinn des Gesetzes, kann der neue Chef Ihnen einen neuen Arbeitsvertrag anbieten – er muss aber nicht. Ihre Position ist damit viel schlechter. In der Praxis handelt es sich bei solchen Transaktionen aber häufig um einen Betriebsübergang. Dann haben Sie mehr Rechte. Sollte Ihr Chef das anders sehen, lohnt es sich, die Transaktion von einem Fachmann prüfen zu lassen.

Verträge. Lassen Sie sich nicht vorschnell vom Unternehmer zu Entscheidungen verleiten. Unterschreiben Sie keinesfalls einen neuen Arbeitsvertrag beim neuen Arbeitgeber, ohne sich vorher beraten zu lassen. Sollten Sie bereits einen Vertrag mit veränderten Bedingungen unterschrieben haben, gehen Sie zu einem Anwalt, denn Verschlechterungen Ihres Arbeitsvertrags können unwirksam sein. Denn der neue Arbeitgeber darf Ihnen vor Ablauf des ­Betriebsübergangs keinen neuen Vertrag ­anbieten. Unterschreiben Sie auch keine Eigenkündigung und keinen Aufhebungsvertrag ohne Beratung.

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