Bei einem Betriebsübergang wechselt ein Betrieb oder Betriebsteil den Eigentümer. Allerdings müssen beim Firmenverkauf bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, sonst ist er kein Betriebsübergang im Sinn des Gesetzes. Und nur dann genießen die Mitarbeiter besonderen Schutz.
Entscheidend ist vor allem, dass die ausgelagerte Abteilung eine auf Dauer angelegte, funktionsfähige und selbstständige wirtschaftliche Einheit ist und ihre Identität im neuen Unternehmen gewahrt bleibt. Indizien dafür sind die Übernahme von Kunden, Aufträgen, besonderen Maschinen oder Geschäftsräumen sowie eines wesentlichen Teils der Mitarbeiter. Ein Hinweis ist auch, dass der Eigentümer die betriebliche Einheit aufrechterhält.
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