Zuweilen nerven sie Vorstand und Großaktionär gewaltig: Kleinaktionäre stellen unangenehme Fragen, wollen bei der Hauptverhandlung anständig verpflegt werden und ziehen oft genug gegen Beschlüsse der Mehrheitsgesellschafter vor Gericht. Jetzt haben Großaktionäre die Möglichkeit, Anleger mit kleinen Aktienpaketen loszuwerden. Das neue Übernahmegesetz machts möglich: Wer mindestens 95 Prozent der Aktien einer Gesellschaft hat, darf die übrigen Anteilseigner vor die Tür setzen. Diese haben dafür Anspruch auf Entschädigung.
Finanztest sagt, wie die neue Regelung funktioniert, wie Kleinaktionäre eine faire Entschädigung durchsetzen können und bei welchen Aktiengesellschaften ihnen der Rauswurf droht.
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