Finanzvertrieb

Checkliste: Was Sie tun können

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Banken wissen viel über ihre Kunden. Herr der Daten sind aber Sie. Haben Sie Sorge, dass damit nicht sorgfältig umgegangen wird, sollten Sie Ihrer Bank schreiben.

  • Auskunft. Gemäß Paragraf 34 des Bundesdatenschutzgesetzes haben Sie das Recht auf Auskunft. Die Bank muss Ihnen mitteilen, über welche gespeicherten Daten zu ­Ihrer Person sie verfügt und woher sie stammen. Sie können Auskunft verlangen, an wen sie weitergegeben und wozu sie gespeichert werden. Diese Auskunft muss ­kostenfrei sein.
  • Widerspruch. Sie können der Nutzung und Übermittlung Ihrer Daten für Werbung und Markt- und Meinungsforschung gemäß Paragraf 28 Absatz 4 Bundesdatenschutzgesetz widersprechen. Dann muss die Bank die Daten sperren. Sie können zudem der Weitergabe und Nutzung ihrer Daten zu Vertriebszwecken widersprechen.
  • Frist. Setzen Sie eine Frist von 14 Tagen. Wird Ihr Schreiben ignoriert, sollten Sie sich an die Datenschutzbehörde des Bundeslandes wenden, in dem die Bank ihren Sitz hat. Die Adressen finden Sie unter www.datenschutz.de.
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manfred.ullrich am 14.07.2011 um 16:57 Uhr
Meine Erlebnisse mit der Postbank...

..........dauern schon über zwei Jahre, passen hierzu, und die kann man hier lesen:
http://home.arcor.de/manfred.ullrich/postbank.htm
http://home.arcor.de/manfred.ullrich/dateien/beweis.htm
http://home.arcor.de/manfred.ullrich/dateien/stellungsnahme.htm