Finanztip Nicht werbefrei – Urteil gegen Ratgeberportal rechts­kräftig

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Finanztip - Nicht werbefrei – Urteil gegen Ratgeberportal rechts­kräftig

Die Online-Ratgeberseite Finanztip muss „Affiliate“-Verlinkungen künftig deutlich und unmiss­verständlich als geschäftliche Hand­lung kenn­zeichnen und darf nicht mehr behaupten, sie seien „werbefrei“. Bei Verstößen droht ein Ordnungs­geld bis zu 250 000 Euro. Ein entsprechendes Urteil hat der Bundes­gerichts­hof nun bestätigt.

OLG Dresden: Wer Provision kassiert, hat ein geschäftliches Interesse

Finanztip betreibt einen Strom- und Gasrechner, der Nutzer zum Vertrags­abschluss auf die Verkaufs­portale Check24 und Verivox leitet, und erhält dafür eine Provision. Das Ober­landes­gericht (OLG) Dresden stuft das Weiterleiten von Kunden im Internet durch eine Verlinkung auf die Internetseite von Händ­lern oder Verkäufern als geschäftliche Hand­lung ein. Firmen, die so den Absatz ihrer Geschäfts­partner fördern und für das Weiterleiten von Kunden Geld erhalten, dürfen sich nicht „werbefrei“ nennen.

BGH: Kommerzieller Zweck der Verlinkung muss für Verbraucher klar sein

Geklagt hatte der Energieversorger Bürgergas. Jetzt scheiterte Finanztip mit einer Nicht­zulassungs­beschwerde beim Bundes­gerichts­hof (BGH, Az. I ZR 145/19). Für den Verbraucher sei der kommerzielle Zweck der Verlinkung bei Finanztip nicht hinreichend deutlich, so das Gericht. Das Portal hatte gegen das Urteil des OLG Dresden, für das keine Revision zu­gelassen wurde, Beschwerde einge­legt. Weil der BGH diese abwies, ist das OLG-Urteil jetzt rechts­kräftig (Az.14 U 207/19).

Diese Meldung ist erst­mals am 20. August 2019 auf test.de erschienen. Sie wurde am 8. Oktober 2020 aktualisiert.

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  • kurt2111 am 26.10.2020 um 11:37 Uhr
    Gut zu wissen!

    ich lese regelmäßig finanztip und habe es als neutral eingestuft! Man muss aufpassen, obwohl ich finanztip trotzdem gut finde!