Vorsorgevollmacht
Es kann sein, dass jemand nach einem Unfall oder wegen einer Krankheit nicht mehr für sich selbst entscheiden kann. Wer soll dann mit Ärzten, mit der Bank, der Versicherung, der Behörde oder den Vermietern sprechen? Mit einer Vorsorgevollmacht können Menschen im Voraus regeln, wer handeln darf. Die Vollmacht ist auch für Ehe- und Lebenspartner unverzichtbar, denn sie dürfen – anders als viele glauben – nicht automatisch füreinander handeln. Liegt keine Vollmacht vor, bestimmt ein Gericht, wer entscheiden darf. Das kann ein Angehöriger sein, aber auch ein Berufsbetreuer.
Patientenverfügung
Mehr als jeder vierte Erwachsene in Deutschland hat nach eigenen Angaben eine Patientenverfügung. Die Unterzeichner haben darin schriftlich für bestimmte Krankheitssituationen festgelegt, in welche medizinischen Maßnahmen sie einwilligen und welche sie ablehnen. Die Angaben sollten so konkret wie möglich sein. Laien ohne medizinische Kenntnisse fühlen sich oft überfordert.
Ratgeber der Stiftung Warentest

© Stiftung Warentest
Unser Ratgeber Das Vorsorge-Set erklärt, was welche Verfügung leistet und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten. Das Buch enthält alle wichtigen Formulare mit Ausfüllhilfen, etwa für Vorsorgevollmacht, Patienten-und Betreuungsverfügung. Die Formulare entsprechen der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Das Vorsorge-Set hat 144 Seiten und ist für 14,90 Euro im Buchhandel oder im Onlineshop erhältlich.
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- Eine Rentenlücke erkennen und schließen: Wir sagen, wie das geht, und haben getestet, ob die Beratung der Rentenversicherung bei der Planung der Altersvorsorge hilft.
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renteneintrittsmöglichkeiten werden in den vielen artikeln ausnahmslos für gut - mittel- und schlechtverdiener dargestellt. was immer fehlt, aber auf ein millionenpublikum zutrifft, ist,:mit welcher rente man rechnen darf, wenn man mit rente unter der grundsicherung abgespeist wird. nach 35 oder mehr jahren einzahlung in die rentenversicherung. es fehlt das rechenbeispiel, wie man fährt, mit 63 jahren und rente unter grundrente einzutreten, oder mit 67 jahren unter grundrente in die rente einzutreten. ob es egal wäre, da die rente immer bis zur grundsicherung aufgestockt wird, oder ob man vorteile hat, wenn man sich bis 67 für fast nichts krumm arbeitet. kann mir ein leser antwort geben? und wie und wo kann ich die antwort lesen ?
freundliche grüße
@Haarmeyer: Es gibt kein generelles Recht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, durch freiwillige Beitragseinzahlungen die Renten zu erhöhen.
Wer vorzeitig in Rente geht, darf aber die damit verbundenen Abschläge durch freiwillige Einzahlungen ausgleichen.
Wer abschlagfrei vorzeitig in Rente geht, darf bis zum Erreichen der Altersrente sich freiwillig in der Rentenversicherung versichern und auf diesem Weg zusätzliche Entgeltpunkte sammeln: www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/neu-seit-2017-fruehrentner-koennen-freiwillige-beitraege-zahlen.html * (PH)
Lustig,lustig , tralalalala und ewig schweigen die Lämmer. Ora et labora et noli contristari.
Kommentar vom Autor gelöscht.
Ich bin 64 Jahre und möchte bis ich in Rente gehe noch in meine gesetzliche Rente einzahlen. Wieviel darf man einzahlen ?
Habe bei der Rentenversicherung für eine Rentenberatung gebeten und auch nachgefragt, ob man zusätzliche Zahlungen zur Rentenaufbesserung machen kann.
Man sagte mir, dass dieses nicht möglich wäre. So wie ich bei Ihnen gelesen habe, ist dieses doch möglich.
M. Haarmeyer