Finanz­plan für die Rente

Grund­sicherung: Mit wenig Geld in die Rente

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Finanz­plan für die Rente - So bereiten Sie sich optimal auf den Ruhe­stand vor

© Die Kleinert / Christian Sommer

Menschen, bei denen das Geld im Alter nicht reicht, haben Anspruch auf Sozial­hilfe. Sie sollten ihren Bedarf anmelden.

Ob aus Scham oder Unwissenheit – Hundert­tausende Rentner beantragen keine Grund­sicherung im Alter. Das schätzt das Wirt­schafts­forschungs­institut DIW in einer aktuellen Studie. Dabei hat jeder auf die Grund­sicherung Anspruch, der das Renten­alter erreicht hat und dessen Rente gering ist und zum Leben nicht reicht. Das sollte man ohne Scham in Anspruch nehmen.

Unser fiktiver Beispielfall ist typisch: Johannes Schneider hat in seiner Jugend eine Lehre als Koch gemacht und mehrere Jahre in diesem Beruf gearbeitet. Aber der Beruf ist hart. Gehört man nicht zur Spitzenklasse, ist er relativ mau bezahlt. Gehälter um 2 000 Euro brutto sind nicht selten. Damit lassen sich keine ordentlichen Renten­ansprüche aufbauen. Rund 21 Euro Rente bringt ein Jahr Arbeit bei diesem Gehalt. Selbst wer 40 Jahre arbeitet, kommt nur auf 840 Euro Rente. Geld für die private Vorsorge können Köche so ebenfalls schwer zur Seite legen.

Unterbrochene Jobhistorie

Viele Menschen kommen zudem nicht auf 40 Erwerbs­jahre, in denen sie in die Renten­versicherung einzahlen. Zeiten der Arbeits­losig­keit, längere Kinder­pausen oder Phasen der Selbst­ständig­keit reißen Lücken in die Rentenbiografie und führen zu Minirenten.

So ist das auch bei Johannes Schneider. Er wollte nach 20 Jahren Arbeit in stressigen Restaurantküchen mit miesen Arbeits­zeiten sein eigener Herr sein und hat sich mit einem Imbiss selbst­ständig gemacht. Er kam damit über die Runden. Da er Kredite für seinen Laden tilgen musste, blieb aber nicht genug Geld übrig, das er in die Alters­vorsorge hätte stecken können.

Das Ergebnis: Jetzt mit 65 Jahren bekommt er in ein paar Monaten eine gesetzliche Rente von 500 Euro. Davon gehen die Beiträge für Krankenkasse und Pflege­versicherung ab, es bleiben 445 Euro.

Grund­sicherung beantragen

Hat Schneider keine weiteren Zahlungen und kein Vermögen, hätte er Anspruch auf die Grund­sicherung im Alter. Dafür berechnet das Sozial­amt die Differenz zwischen der Rente und dem Bedarf.

Grund­sätzlich setzt sich der Bedarf aus einer Pauschale für den Lebens­unterhalt (Regel­satz) von 424 Euro und dem benötigten Geld für Unterkunft und Heizung zusammen, sofern die Miete dem Sozial­amt angemessen erscheint.

Angenommen Schneider würde für seine Wohnung und die Heiz­kosten 450 Euro zahlen. Zusammen mit dem Regel­satz von 424 Euro käme er auf einen Bedarf von 874 Euro. 445 Euro bekäme er von der Rentenkasse, es bleibt also eine Differenz von 429 Euro, die das Sozial­amt als Grund­sicherungs­leistung über­nehmen würde.

Kleines Vermögen nutzen

Ein paar Monate vor seinem Renten­eintritt hat Schneider seinen Imbiss verkauft. Jetzt hat er auf dem Konto ein bescheidenes Vermögen von 40  000 Euro .

Der Frei­betrag für Vermögen, den Antrag­steller behalten dürfen, bevor sie die Grund­sicherung bekommen, liegt allerdings nur bei 5 000 Euro. Wer darüber liegt, muss erst einmal sein Vermögen verbrauchen, bevor der Staat einspringt. Verstecken oder verschenken bringt meistens nichts: Das Sozial­amt prüft die Finanz­flüsse vor dem Antrag der Grund­sicherung sehr genau .

Eine Möglich­keit gibt es jedoch: Für Renten aus einer Riester-Rente, Betriebs­rente oder privaten Rente gibt es einen eigenen Frei­betrag. Seit dem Jahr 2018 bleibt ein Betrag von 100 Euro im Monat anrechnungs­frei. Über­steigt die zusätzliche Rente 100 Euro, werden weitere 30 Prozent des darüber­liegenden Betrages nicht zum Einkommen gezählt. Von einer Rente von 200 Euro blieben also 130 Euro anrechnungs­frei. Die zusätzliche Rente ist 2019 auf 212 Euro gedeckelt.

Da Schneider bisher keine privaten Renten bekommt, kann er diesen Frei­betrag noch nutzen, indem er sein kleines Vermögen in eine monatliche Rentenzahlung umwandelt.

Aufstocken erlaubt

Johannes Schneider kann seine Nettobezüge durch eine kleine private Rente trotz Grund­sicherung etwas aufstocken.

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© Stiftung Warentest

Kleine Rentenergän­zung ist drin

Bei der Versicherungs­gesell­schaft Europa, unserem Sieger im aktuellsten Test für sofort beginnende, private Renten aus dem Jahr 2017, bekäme Schneider eine garan­tierte Rente von 117 Euro monatlich, wenn er 35 000 Euro einzahlt (Sofortrente). Davon dürfte er 105 Euro behalten. Damit würden seine monatlichen Bezüge immerhin von 874 Euro auf 979 Euro steigen.

Eine noch höhere Rente könnte er durch freiwil­lige Einzahlungen in die gesetzliche Rente erzielen. Während die privaten Renten­versicherungen durch die nied­rigen Zinsen an den Kapitalmärkten gebeutelt sind, steht die gesetzliche Rente gut da. Freiwil­lige Beiträge von Pflicht­versicherten in die Renten­versicherung fallen nicht unter den Frei­betrag. Bei freiwil­ligen Beiträgen von Selbst­ständigen ist das anders. Daher ist das keine Option für Schneider.

Wer als Angestellter in der gesetzlichen Renten­versicherung pflicht­versichert ist, kann freiwil­lige Einzahlungen leisten, die dann nicht auf die Grund­sicherung ange­rechnet werden. Angestellte können zum Beispiel Beiträge einzahlen, um Abschläge auszugleichen, die entstehen würden, wenn sie früher in Rente gingen. Gehen sie nicht früher in Rente, erhöhen die Einzahlungen einfach die reguläre Rente. Der Teil der Rente wird auf dem Renten­bescheid getrennt ausgewiesen und wird dann nicht auf die Grund­sicherung ange­rechnet.

Steuern kein Problem

Da Schneider mit seinen geringen Einkünften deutlich unter­halb des Grund­frei­betrags von 9 168 Euro liegt und die Grund­sicherung steuerfrei ist, muss er sich um Steuern keine Sorgen machen. Mit dem Leistungs­bescheid vom Sozial­amt kann er sich zudem von der Rund­funk­beitrags­pflicht befreien lassen.

Antrag auf Grund­sicherung stellen

Die Grund­sicherung im Alter fließt nur auf Antrag. Schneider kann die Leistung beim Sozial­hilfeträger beantragen. Das sind meist die Kommunalbehörden, also Städte, Kreise, Land­schafts­verbände, Bezirke oder Landes­sozial­ämter. Schneider kann den Antrag aber auch bei der Deutschen Renten­versicherung stellen. Sie leitet ihn dann an die zuständige Stelle weiter.

Grund­sicherung: Hier finden Sie Hilfe

Die Grund­sicherung ist keine Rente. Die Deutsche Renten­versicherung berät Sie trotzdem kostenlos zu diesem Thema und hilft Ihnen früh­zeitig einzuschätzen, ob Sie im Alter auf Grund­sicherung angewiesen sein werden. Termine können Sie telefo­nisch (0 800/10 00 48 00) oder online (www.eservice-drv.de) vereinbaren.

Gibt es Probleme mit dem Sozial­amt oder Unstimmig­keiten mit der Berechnung, können Sozial­verbände wie VdK (vdk.de) oder SoVD (sovd.de) helfen. Sie beraten aber nur Mitglieder. Der Mitglieds­beitrag liegt zwischen 6 und 10 Euro im Monat. Hilfe bieten auch Rechts­anwälte für Sozialrecht. Internetportale wie anwaltsauskunft.de oder anwalt24.de helfen bei der Suche.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie in unserem Special Grundsicherung im Alter.

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rosagrandi am 04.06.2021 um 12:26 Uhr
test versteht meine frage nicht - wer kann helfen

renteneintrittsmöglichkeiten werden in den vielen artikeln ausnahmslos für gut - mittel- und schlechtverdiener dargestellt. was immer fehlt, aber auf ein millionenpublikum zutrifft, ist,:mit welcher rente man rechnen darf, wenn man mit rente unter der grundsicherung abgespeist wird. nach 35 oder mehr jahren einzahlung in die rentenversicherung. es fehlt das rechenbeispiel, wie man fährt, mit 63 jahren und rente unter grundrente einzutreten, oder mit 67 jahren unter grundrente in die rente einzutreten. ob es egal wäre, da die rente immer bis zur grundsicherung aufgestockt wird, oder ob man vorteile hat, wenn man sich bis 67 für fast nichts krumm arbeitet. kann mir ein leser antwort geben? und wie und wo kann ich die antwort lesen ?
freundliche grüße

Profilbild Stiftung_Warentest am 11.12.2019 um 10:32 Uhr
Bin 64 möchte in gesetzl. Rente einzahlen

@Haarmeyer: Es gibt kein generelles Recht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, durch freiwillige Beitragseinzahlungen die Renten zu erhöhen.
Wer vorzeitig in Rente geht, darf aber die damit verbundenen Abschläge durch freiwillige Einzahlungen ausgleichen.
Wer abschlagfrei vorzeitig in Rente geht, darf bis zum Erreichen der Altersrente sich freiwillig in der Rentenversicherung versichern und auf diesem Weg zusätzliche Entgeltpunkte sammeln: www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/neu-seit-2017-fruehrentner-koennen-freiwillige-beitraege-zahlen.html * (PH)

K_n_e_c_h_t am 10.12.2019 um 21:01 Uhr
Immer mehr Pensionskassen kürzen ihre Leistungen

Lustig,lustig , tralalalala und ewig schweigen die Lämmer. Ora et labora et noli contristari.

K_n_e_c_h_t am 10.12.2019 um 20:57 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Haarmeyer am 10.12.2019 um 16:02 Uhr
Bin 64 möchte in gesetzl. Rente einzahlen

Ich bin 64 Jahre und möchte bis ich in Rente gehe noch in meine gesetzliche Rente einzahlen. Wieviel darf man einzahlen ?
Habe bei der Rentenversicherung für eine Rentenberatung gebeten und auch nachgefragt, ob man zusätzliche Zahlungen zur Rentenaufbesserung machen kann.
Man sagte mir, dass dieses nicht möglich wäre. So wie ich bei Ihnen gelesen habe, ist dieses doch möglich.
M. Haarmeyer