
© Die Kleinert / Christian Sommer
Das Ehepaar Maier hat immer durchschnittlich verdient. Es kommt gut über die Runden, fragt sich aber, ob das so bleibt.
Eigentlich geht es Doris und Jürgen Maier gut. Die beiden sind gerade in Rente gegangen. Der ehemalige Sozialarbeiter Jürgen Maier ist 1953 geboren und im regulären Rentenalter von 65 Jahren und 7 Monaten in den Ruhestand gestartet.
Seine Frau Doris war Verkäuferin, ist etwas jünger und hat sich für eine vorgezogene Rente mit 63 entschieden. Dafür musste sie allerdings eine etwas gekürzte Rente akzeptieren. Das will sie kompensieren, indem sie nach dem Renteneintritt in einem Minijob weiterarbeitet.
Üppig fallen die Renten der beiden nicht aus, aber sie kommen gut zurecht. Vor Abzügen kommen sie zusammen auf 3 350 Euro, wobei die gesetzlichen Renten von Herrn Maier mit 1 500 Euro und Frau Maier mit 900 Euro den größten Teil ausmachen. Nach allen Abzügen bleiben dem Ehepaar netto 2 978 Euro übrig.
Sozialabgaben schmälern Rente
Ein größeres finanzielles Problem als die Steuern sind für Durchschnittsrentner die Abgaben für Krankenkassen und Pflegeversicherung. Von der gemeinsamen gesetzlichen Rente von 2 400 Euro landen nach Abzug der Sozialabgaben nur 2 135 Euro auf dem Konto.
Überrascht haben Jürgen Maier vor allem die hohen Abgaben auf seine Betriebsrente. Über seinen Arbeitgeber hat er 300 Euro zusätzliche Rente in einer Pensionskasse angespart. 56 Euro von der Betriebsrente – 18,8 Prozent – muss er jeden Monat für Krankenkasse und Pflegeversicherung zahlen.
Maier hat in der Ansparphase aus seinem Bruttogehalt in die Pensionskasse eingezahlt. Damit hat er Sozialabgaben eingespart, davon entfiel die Hälfte der Ersparnis auf ihn, die andere Hälfte hat sein Arbeitgeber einkassiert.
Mit den hohen Abgaben muss er vorerst leben. Zwar sind sie ein Aufreger bei vielen Rentnern und immer wieder stoßen Politiker eine Gesetzesänderung an, bisher aber nicht erfolgreich. Von den Abgaben bleiben nur kleine Betriebsrenten unter einer Freigrenze von 155,75 Euro verschont.
Steuerpflicht hat nur geringen Effekt
Viele Rentner sind zwar steuerpflichtig, doch bei kleinen bis mittleren Renten machen Steuern nur einen kleinen Betrag aus.

© Stiftung Warentest
Minijob neben der Rente
Keine Sozialabgaben oder Steuern fallen auf den Minijob von Doris Maier an. Sie jobbt Samstagmorgen in ihrer alten Boutique weiter. Die 350 Euro, die sie verdient, kann sie komplett ohne Abzüge behalten.
Schwieriger würde es, wenn sie neben einer vorgezogenen Rente mehr Einkommen hätte. Dann würden Sozialabgaben fällig, eventuell Steuern. Ein Hinzuverdienst über einem Freibetrag von 6 300 Euro pro Jahr würde auf die Frührente angerechnet. Frührentner sollten durchrechnen, ob sich das lohnt. Meist bleibt vom Mehrverdienst nicht viel hängen (Mit der Flexirente zum Rentenplus).
Sobald Doris Maier ihr reguläres Rentenalter von 65 Jahren und 10 Monaten erreicht hat, kann sie aber ohne Anrechnung so viel hinzuverdienen, wie sie will.
Sorge um Pflege
Ein Thema, das die beiden Neurentner umtreibt – wie viele in ihrer Generation – ist die Pflegesituation im Alter. Noch sind beide fit und machen mit ihren Fahrrädern gerne Ausflüge im Umland. Aber das muss nicht immer so bleiben.
Pflege kann teuer werden: Die gesetzliche Pflegeversicherung, für die sie Beiträge zahlen, reicht nicht, um im Pflegefall die Kosten einer Heimunterbringung zu decken.
Aktuell liegt der Eigenanteil für eine stationäre Pflege im Bundesdurchschnitt bei 1 891 Euro im Monat – am teuersten ist Nordrhein-Westfalen mit 2 337 Euro. Der Eigenanteil umfasst anteilige Pflegekosten, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten.
Falls bei Maiers ein Partner stationär gepflegt werden müsste, hätte das Paar etwa 1 891 Euro aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Von den gemeinsamen Einkünften bleiben dann nur 1 086 Euro im Monat übrig. Zu wenig.
Um das finanzielle Risiko eines Pflegefalls abzusichern, ist eine private Pflegezusatzversicherung sinnvoll. Im Idealfall deckt sie die Zusatzkosten.
Es gibt verschiedene Varianten. Das Geld aus einer privaten Pflegetagegeldversicherung beispielsweise können Betroffene auch Angehörigen geben, wenn diese bei einer ambulanten Pflege zu Hause helfen.
Maiers möchten gerne solch eine Police abschließen. Doch mit 63 und 65 Jahren haben sie keinen Versicherer gefunden, der ihnen bezahlbaren Schutz anbietet. Versicherer kalkulieren die Beiträge nach Alter und Gesundheitszustand. Je älter und kränker jemand ist, um so teurer die Versicherung – oder es gibt gar keinen Schutz. Es ist sinnvoll, sich schon ab etwa Mitte 40 um einen Vertrag zu kümmern. Mehr Informationen finden Sie Sie in unserem Themenpaket Pflege und Versicherung.
Vermögen nutzen
Maiers haben keine private Pflegeversicherung. Sie wollen im Pflegefall auf ihr Vermögen zurückgreifen. 80 000 Euro haben sie in Mischfonds in ihrem Depot bei der örtlichen Sparkasse angespart. Sie fragen sich allerdings, ob das Vermögen richtig angelegt ist.
In unserer Fondsuntersuchung haben wir gerade wieder einmal festgestellt, dass es leider keine dauerhaft guten Mischfonds auf dem Markt gibt.
Die Maiers sollten überlegen, ob sie die Mischfonds nicht verkaufen und sich mit dem Vermögen ein Pantoffel-Portfolio aufbauen. Dann können sie auch ihr Depot bei einer Onlinebank aufbauen. Damit könnten sie jedes Jahr mehr als 100 Euro sparen. Kostenlose Wertpapierdepots bieten BBBank, Consorsbank, Deutsche Bank Maxblue, DKB, Flatex, ING, NIBC Direkt, Onvista Bank, Targobank (bei Onlineführung), Postbank.
Wichtiger sind jedoch die Einsparungen durch den Fondstausch: Bei Mischfonds fallen häufig Kosten von 2 Prozent pro Jahr an. Bei Exchange Traded Funds (ETF), börsengehandelten Fonds, sind es 0,3 Prozent.
Bei dem Volumen von 80 000 Euro, von dem in Zukunft die Hälfte auf einem kostenlosen Tagesgeldkonto liegt und die Hälfte in ETF, lassen sich alleine auf Fondsebene jährlich rund 1 380 Euro sparen.
-
- Eine Rentenlücke erkennen und schließen: Wir sagen, wie das geht, und haben getestet, ob die Beratung der Rentenversicherung bei der Planung der Altersvorsorge hilft.
-
- Neue Chance für alle, die vorzeitig kürzer treten wollen: Jetzt Rente beziehen plus Gehalt. Das geht seit 2023. Unsere Modellrechnungen zeigen: Das lohnt sich oft.
-
- Bei der Rente geht es um viel Geld. Wichtig ist, den Rentenbescheid zu prüfen. Stimmt etwas nicht, lohnt ein Widerspruch. Die Stiftung Warentest erklärt, wie es geht.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
renteneintrittsmöglichkeiten werden in den vielen artikeln ausnahmslos für gut - mittel- und schlechtverdiener dargestellt. was immer fehlt, aber auf ein millionenpublikum zutrifft, ist,:mit welcher rente man rechnen darf, wenn man mit rente unter der grundsicherung abgespeist wird. nach 35 oder mehr jahren einzahlung in die rentenversicherung. es fehlt das rechenbeispiel, wie man fährt, mit 63 jahren und rente unter grundrente einzutreten, oder mit 67 jahren unter grundrente in die rente einzutreten. ob es egal wäre, da die rente immer bis zur grundsicherung aufgestockt wird, oder ob man vorteile hat, wenn man sich bis 67 für fast nichts krumm arbeitet. kann mir ein leser antwort geben? und wie und wo kann ich die antwort lesen ?
freundliche grüße
@Haarmeyer: Es gibt kein generelles Recht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, durch freiwillige Beitragseinzahlungen die Renten zu erhöhen.
Wer vorzeitig in Rente geht, darf aber die damit verbundenen Abschläge durch freiwillige Einzahlungen ausgleichen.
Wer abschlagfrei vorzeitig in Rente geht, darf bis zum Erreichen der Altersrente sich freiwillig in der Rentenversicherung versichern und auf diesem Weg zusätzliche Entgeltpunkte sammeln: www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/neu-seit-2017-fruehrentner-koennen-freiwillige-beitraege-zahlen.html * (PH)
Lustig,lustig , tralalalala und ewig schweigen die Lämmer. Ora et labora et noli contristari.
Kommentar vom Autor gelöscht.
Ich bin 64 Jahre und möchte bis ich in Rente gehe noch in meine gesetzliche Rente einzahlen. Wieviel darf man einzahlen ?
Habe bei der Rentenversicherung für eine Rentenberatung gebeten und auch nachgefragt, ob man zusätzliche Zahlungen zur Rentenaufbesserung machen kann.
Man sagte mir, dass dieses nicht möglich wäre. So wie ich bei Ihnen gelesen habe, ist dieses doch möglich.
M. Haarmeyer