Finanz­plan für die Rente

Durch­schnitts­verdiener: Mitt­lere Rente, wenig Steuern

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Finanz­plan für die Rente - So bereiten Sie sich optimal auf den Ruhe­stand vor

© Die Kleinert / Christian Sommer

Das Ehepaar Maier hat immer durch­schnitt­lich verdient. Es kommt gut über die Runden, fragt sich aber, ob das so bleibt.

Eigentlich geht es Doris und Jürgen Maier gut. Die beiden sind gerade in Rente gegangen. Der ehemalige Sozial­arbeiter Jürgen Maier ist 1953 geboren und im regulären Renten­alter von 65 Jahren und 7 Monaten in den Ruhe­stand gestartet.

Seine Frau Doris war Verkäuferin, ist etwas jünger und hat sich für eine vorgezogene Rente mit 63 entschieden. Dafür musste sie allerdings eine etwas gekürzte Rente akzeptieren. Das will sie kompensieren, indem sie nach dem Renten­eintritt in einem Minijob weiter­arbeitet.

Üppig fallen die Renten der beiden nicht aus, aber sie kommen gut zurecht. Vor Abzügen kommen sie zusammen auf 3 350 Euro, wobei die gesetzlichen Renten von Herrn Maier mit 1 500 Euro und Frau Maier mit 900 Euro den größten Teil ausmachen. Nach allen Abzügen bleiben dem Ehepaar netto 2 978 Euro übrig.

Sozial­abgaben schmälern Rente

Ein größeres finanzielles Problem als die Steuern sind für Durch­schnitts­rentner die Abgaben für Krankenkassen und Pflege­versicherung. Von der gemein­samen gesetzlichen Rente von 2 400 Euro landen nach Abzug der Sozial­abgaben nur 2 135 Euro auf dem Konto.

Über­rascht haben Jürgen Maier vor allem die hohen Abgaben auf seine Betriebs­rente. Über seinen Arbeit­geber hat er 300 Euro zusätzliche Rente in einer Pensions­kasse angespart. 56 Euro von der Betriebs­rente – 18,8 Prozent – muss er jeden Monat für Krankenkasse und Pflege­versicherung zahlen.

Maier hat in der Anspar­phase aus seinem Brutto­gehalt in die Pensions­kasse einge­zahlt. Damit hat er Sozial­abgaben einge­spart, davon entfiel die Hälfte der Ersparnis auf ihn, die andere Hälfte hat sein Arbeit­geber einkassiert.

Mit den hohen Abgaben muss er vor­erst leben. Zwar sind sie ein Aufreger bei vielen Rentnern und immer wieder stoßen Politiker eine Gesetzes­änderung an, bisher aber nicht erfolg­reich. Von den Abgaben bleiben nur kleine Betriebs­renten unter einer Frei­grenze von 155,75 Euro verschont.

Steuer­pflicht hat nur geringen Effekt

Viele Rentner sind zwar steuer­pflichtig, doch bei kleinen bis mitt­leren Renten machen Steuern nur einen kleinen Betrag aus.

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© Stiftung Warentest

Minijob neben der Rente

Keine Sozial­abgaben oder Steuern fallen auf den Minijob von Doris Maier an. Sie jobbt Sams­tagmorgen in ihrer alten Boutique weiter. Die 350 Euro, die sie verdient, kann sie komplett ohne Abzüge behalten.

Schwieriger würde es, wenn sie neben einer vorgezogenen Rente mehr Einkommen hätte. Dann würden Sozial­abgaben fällig, eventuell Steuern. Ein Hinzuver­dienst über einem Frei­betrag von 6 300 Euro pro Jahr würde auf die Frührente ange­rechnet. Frührentner sollten durch­rechnen, ob sich das lohnt. Meist bleibt vom Mehr­verdienst nicht viel hängen (Mit der Flexirente zum Rentenplus).

Sobald Doris Maier ihr reguläres Renten­alter von 65 Jahren und 10 Monaten erreicht hat, kann sie aber ohne Anrechnung so viel hinzuver­dienen, wie sie will.

Sorge um Pflege

Ein Thema, das die beiden Neurentner umtreibt – wie viele in ihrer Generation – ist die Pflegesituation im Alter. Noch sind beide fit und machen mit ihren Fahr­rädern gerne Ausflüge im Umland. Aber das muss nicht immer so bleiben.

Pflege kann teuer werden: Die gesetzliche Pflegeversicherung, für die sie Beiträge zahlen, reicht nicht, um im Pflegefall die Kosten einer Heim­unterbringung zu decken.

Aktuell liegt der Eigen­anteil für eine stationäre Pflege im Bundes­durch­schnitt bei 1 891 Euro im Monat – am teuersten ist Nord­rhein-West­falen mit 2 337 Euro. Der Eigen­anteil umfasst anteilige Pflege­kosten, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitions­kosten.

Falls bei Maiers ein Partner stationär gepflegt werden müsste, hätte das Paar etwa 1 891 Euro aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Von den gemein­samen Einkünften bleiben dann nur 1 086 Euro im Monat übrig. Zu wenig.

Um das finanzielle Risiko eines Pflegefalls abzu­sichern, ist eine private Pflege­zusatz­versicherung sinn­voll. Im Ideal­fall deckt sie die Zusatz­kosten.

Es gibt verschiedene Varianten. Das Geld aus einer privaten Pflegetagegeldversicherung beispiels­weise können Betroffene auch Angehörigen geben, wenn diese bei einer ambulanten Pflege zu Hause helfen.

Maiers möchten gerne solch eine Police abschließen. Doch mit 63 und 65 Jahren haben sie keinen Versicherer gefunden, der ihnen bezahl­baren Schutz anbietet. Versicherer kalkulieren die Beiträge nach Alter und Gesund­heits­zustand. Je älter und kränker jemand ist, um so teurer die Versicherung – oder es gibt gar keinen Schutz. Es ist sinn­voll, sich schon ab etwa Mitte 40 um einen Vertrag zu kümmern. Mehr Informationen finden Sie Sie in unserem Themenpaket Pflege und Versicherung.

Vermögen nutzen

Maiers haben keine private Pflege­versicherung. Sie wollen im Pflegefall auf ihr Vermögen zurück­greifen. 80 000 Euro haben sie in Misch­fonds in ihrem Depot bei der örtlichen Sparkasse angespart. Sie fragen sich allerdings, ob das Vermögen richtig angelegt ist.

In unserer Fonds­unter­suchung haben wir gerade wieder einmal fest­gestellt, dass es leider keine dauer­haft guten Misch­fonds auf dem Markt gibt.

Die Maiers sollten über­legen, ob sie die Misch­fonds nicht verkaufen und sich mit dem Vermögen ein Pantoffel-Portfolio aufbauen. Dann können sie auch ihr Depot bei einer Online­bank aufbauen. Damit könnten sie jedes Jahr mehr als 100 Euro sparen. Kostenlose Wert­papierdepots bieten BBBank, Consors­bank, Deutsche Bank Maxblue, DKB, Flatex, ING, NIBC Direkt, Onvista Bank, Targo­bank (bei Onlineführung), Post­bank.

Wichtiger sind jedoch die Einsparungen durch den Fonds­tausch: Bei Misch­fonds fallen häufig Kosten von 2 Prozent pro Jahr an. Bei Exchange Traded Funds (ETF), börsen­gehandelten Fonds, sind es 0,3 Prozent.

Bei dem Volumen von 80 000 Euro, von dem in Zukunft die Hälfte auf einem kostenlosen Tages­geld­konto liegt und die Hälfte in ETF, lassen sich alleine auf Fonds­ebene jähr­lich rund 1 380 Euro sparen.

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rosagrandi am 04.06.2021 um 12:26 Uhr
test versteht meine frage nicht - wer kann helfen

renteneintrittsmöglichkeiten werden in den vielen artikeln ausnahmslos für gut - mittel- und schlechtverdiener dargestellt. was immer fehlt, aber auf ein millionenpublikum zutrifft, ist,:mit welcher rente man rechnen darf, wenn man mit rente unter der grundsicherung abgespeist wird. nach 35 oder mehr jahren einzahlung in die rentenversicherung. es fehlt das rechenbeispiel, wie man fährt, mit 63 jahren und rente unter grundrente einzutreten, oder mit 67 jahren unter grundrente in die rente einzutreten. ob es egal wäre, da die rente immer bis zur grundsicherung aufgestockt wird, oder ob man vorteile hat, wenn man sich bis 67 für fast nichts krumm arbeitet. kann mir ein leser antwort geben? und wie und wo kann ich die antwort lesen ?
freundliche grüße

Profilbild Stiftung_Warentest am 11.12.2019 um 10:32 Uhr
Bin 64 möchte in gesetzl. Rente einzahlen

@Haarmeyer: Es gibt kein generelles Recht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, durch freiwillige Beitragseinzahlungen die Renten zu erhöhen.
Wer vorzeitig in Rente geht, darf aber die damit verbundenen Abschläge durch freiwillige Einzahlungen ausgleichen.
Wer abschlagfrei vorzeitig in Rente geht, darf bis zum Erreichen der Altersrente sich freiwillig in der Rentenversicherung versichern und auf diesem Weg zusätzliche Entgeltpunkte sammeln: www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/neu-seit-2017-fruehrentner-koennen-freiwillige-beitraege-zahlen.html * (PH)

K_n_e_c_h_t am 10.12.2019 um 21:01 Uhr
Immer mehr Pensionskassen kürzen ihre Leistungen

Lustig,lustig , tralalalala und ewig schweigen die Lämmer. Ora et labora et noli contristari.

K_n_e_c_h_t am 10.12.2019 um 20:57 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Haarmeyer am 10.12.2019 um 16:02 Uhr
Bin 64 möchte in gesetzl. Rente einzahlen

Ich bin 64 Jahre und möchte bis ich in Rente gehe noch in meine gesetzliche Rente einzahlen. Wieviel darf man einzahlen ?
Habe bei der Rentenversicherung für eine Rentenberatung gebeten und auch nachgefragt, ob man zusätzliche Zahlungen zur Rentenaufbesserung machen kann.
Man sagte mir, dass dieses nicht möglich wäre. So wie ich bei Ihnen gelesen habe, ist dieses doch möglich.
M. Haarmeyer