Finanz­plan für die Rente So bereiten Sie sich optimal auf den Ruhe­stand vor

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Finanz­plan für die Rente - So bereiten Sie sich optimal auf den Ruhe­stand vor

© Die Kleinert / Christian Sommer

Ob vermögend, mit hohem, durch­schnitt­lichem oder geringem Verdienst – auf den Renten­eintritt sollte sich jeder vorbereiten.

Es gibt wenige Momente im Leben, die so einschneidend wie der Renten­eintritt sind. Nach jahr­zehnte­langer Arbeit, die sicher mal schön und mal nervig war, beginnt ein völlig neuer Lebens­abschnitt.

Statt Gehalt gibt es Rente oder Pension, statt Beruf vielleicht Berufung und statt zu sparen, wird nun Gespartes verbraucht. Damit muss man erst mal klar­kommen. Viele sorgen sich, dass ihr Geld nicht reicht.

Es ist sinn­voll, sich für die Zeit nach dem Renten­eintritt zu wappnen, um zumindest finanziell keine Über­raschungen zu erleben.

Unser Rat

Informieren. Nach Renten­eintritt gehen von vielen Einkünften Sozial­abgaben und Steuern ab. Die Brutto­beträge Ihrer Bezüge täuschen häufig eine zu komfortable Situation vor. Unser Erfassungsbogen hilft, die Abzüge einzuschätzen.

Beratung. Bei Fragen rund um die Rente ist die Deutsche Renten­versicherung der erste Ansprech­partner. Vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungs­termin telefo­nisch unter 0 800/10 00 48 00 oder über die Website der Deutschen Rentenversicherung.

Gestalten. Planen Sie neben Ihren Finanzen auch Ihre neu gewonnene Zeit. Studien zeigen, dass Aktivitäten und Ehren­ämter im Alter gut für die psychische und körperliche Gesundheit sind.

Abgaben sehr individuell

Schon mancher Rentner hat sich verwundert die Augen gerieben, was von den schönen Brutto­beträgen alles abge­zogen wird. Bei einem Gutverdien­erpaar geht von den gemein­samen Einkünften schon mal knapp ein Drittel weg. Steuern und Sozial­abgaben sollten daher ganz oben stehen, wenn es um die Planung der Renten­finanzen geht.

Ob und in welcher Höhe Steuern auf die Alters­einkünfte fällig werden, hängt von individuellen Faktoren ab. Wie hoch sind die Einkünfte, was können die Rentner in ihrer Steuererklärung geltend machen?

Die etwas verwirrende Abgaben­politik in Deutsch­land erschwert den Über­blick: Auf die gesetzliche Rente zahlt man die Hälfte der Sozial­abgaben, auf die Betriebs­rente die vollen Sozial­abgaben und auf die Riester-Rente gar keine. Die ist dafür voll zu versteuern, während private Renten­versicherungen nur zu einem kleinen Teil versteuert werden müssen.

Alles klar? Niemand muss sich grämen, wenn er da nicht komplett durch­steigt. Wer auf den Renten­eintritt zusteuert, sollte aber zumindest ein Gefühl dafür entwickeln, welche Abgaben in etwa welcher Höhe bei welchen Einkünften fällig werden. Wir zeigen das anhand von drei Musterfällen.

Gutverdiener: Das Ehepaar Müller hat immer gut verdient und auch im Alter über­durch­schnitt­liche Einkünfte. Hoch sind aber auch ihre Abgaben. Von 6 671 Euro Einkünften des Paares gehen über 2 000 Euro weg. Frau Müller ist aber auch gut versorgt, wenn ihr Mann vor ihr stirbt (Gutverdiener).

Durch­schnitts­verdiener: Das Ehepaar Maier hat eher durch­schnitt­lich verdient und lebt mit ebenso durch­schnitt­lichen Alters­einkünften. Noch sind beide fit, aber mögliche Pflege­kosten machen ihnen Sorgen. Was die gesetzliche Pflege­versicherung zahlt und warum das Geld im Pflegefall knapp wird, erläutern wir im Unter­artikel zu unserem Modell­fall Durchschnittsverdiener.

Grund­sicherung vom Staat: Johannes Schneider war Selbst­ständiger ohne den großen finanziellen Erfolg. Er hat Anspruch auf staatliche Unterstüt­zung, muss vorher aber sein kleines Vermögen verbrauchen. Im Unter­artikel Mit wenig Geld in die Rente zeigen wir, wie er mit einem legalen Trick seine Bezüge etwas aufpeppen kann.

Kranken­versicherung im Renten­alter

Die Beiträge zur Kranken­versicherung machen manchen Neurentnern zu schaffen.

Gesetzlich kranken­versichert: Wer pflicht­versichert oder freiwil­lig versichert war und gesetzliche Rente bezieht, ist in der Regel als Rentner pflicht­versichert. Das ist oft so – aber nicht immer: In der Kranken­versicherung der Rentner (KVdR) sind nur diejenigen pflicht­versichert, die in der zweiten Hälfte des Berufs­lebens mindestens 90 Prozent der Zeit gesetzlich versichert waren. Aber auch Erziehungs­zeiten aus der ersten Hälfte des Arbeits­lebens werden ange­rechnet. Von den 14,6 Prozent Beitrags­satz und dem Zusatz­beitrag von durch­schnitt­lich 0,9 Prozent über­nimmt der Renten­versicherungs­träger die Hälfte. Betriebs­renten sind voll beitrags­pflichtig.

Ein Vorteil der KVdR, die keine Kasse, sondern ein Status ist: Auf private Einkünfte wie Miet­einnahmen, private Renten oder Zinsen zahlen Rentner keine Beiträge. Wer nicht KVdR versichert ist, kann sich meist freiwil­lig gesetzlich versichern. Wermuts­tropfen: Er zahlt auch Beiträge auf weitere Einkünfte.

Privat kranken­versichert: Bei privat Versicherten hängen die Beiträge nicht vom Einkommen ab, sondern steigen mit dem Alter. Was in jungen Jahren ein Vorteil war, kann im Alter zum finanziellen Problem werden.

Einige Auswege gibt es: Versicherte dürfen zum Beispiel jeder­zeit in einen gleich­artigen, güns­tigeren Tarif ihres Versicherers wechseln.

Infrage kommen auch die Sozialtarife der privaten Krankenversicherung: In den Stan­dard­tarif mit einer meist deutlichen Beitrags­entlastung können Kunden wechseln, die vor dem 1. Januar 2009 in ihre Versicherung einge­treten sind. Für andere gibt es den Basis­tarif. Er eignet sich aber nur in Ausnahme­fällen.

Versicherungs­bedarf ändert sich

Rentner müssen sich nicht mehr vor den Folgen von Berufs­unfähigkeit schützen. Auch Verträge zur Alters­vorsorge werden über­flüssig. Dafür kosten zum Beispiel die Kfz-Versicherung oder der Auslands­reisekranken­schutz manchmal für Senioren mehr. Welche Versicherungen wichtig sind und welche nicht, ist in der Tabelle wichtige und unwichtige Versicherungen für Senioren zusammengefasst.

Mehr auf test.de

test.de bietet weiterführende Informationen zu folgenden Themen an:

Steuerberechnung für Rentner mit kostenlosem Excel-Rechner.

Pantoffel-Entnahmeplan erstellen mit kostenlosem Rechner.

Private Kranken­versicherung wird zu teuer – Tarifwechsel kann ein Ausweg sein.

Gesetzliche Kranken­versicherung – was für Rentner gilt.

Vermögen richtig nutzen

Ein kleineres oder größeres Vermögen haben viele am Ende ihres Arbeits­lebens. Die einen bedenkt die Erbtante im Testament, andere haben jeden Monat 50 oder 100 Euro auf die Seite gelegt. Selbst­ständige verkaufen ihr Geschäft. Selbst wenn nur ein fünf­stel­liger Betrag heraus­kommt, lässt sich daraus eine will­kommene Ergän­zung für die Alters­bezüge schaffen (Vermögen im Alter nutzen).

Anträge recht­zeitig stellen

Die meisten Renten fließen nur auf Antrag. Den Antrag auf gesetzliche Rente (Formular R0100) sollte man drei Monate vor dem Beginn stellen, damit sie pünkt­lich fließt. Versicherte brauchen etwas Zeit zum Ausfüllen der 26 Seiten.

Betriebs­renten müssen ebenfalls beantragt werden. Die künftigen Rentner müssen sich auch um Ansprüche an frühere Arbeit­geber kümmern. Denn die Arbeit­geber sind nicht verpflichtet, auf die (ehemaligen) Mitarbeiter zuzu­kommen. Bei privaten Renten und Riester-Renten meldet sich dagegen in der Regel der Versicherer von sich aus, um die Auszahlung zu regeln.

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rosagrandi am 04.06.2021 um 12:26 Uhr
test versteht meine frage nicht - wer kann helfen

renteneintrittsmöglichkeiten werden in den vielen artikeln ausnahmslos für gut - mittel- und schlechtverdiener dargestellt. was immer fehlt, aber auf ein millionenpublikum zutrifft, ist,:mit welcher rente man rechnen darf, wenn man mit rente unter der grundsicherung abgespeist wird. nach 35 oder mehr jahren einzahlung in die rentenversicherung. es fehlt das rechenbeispiel, wie man fährt, mit 63 jahren und rente unter grundrente einzutreten, oder mit 67 jahren unter grundrente in die rente einzutreten. ob es egal wäre, da die rente immer bis zur grundsicherung aufgestockt wird, oder ob man vorteile hat, wenn man sich bis 67 für fast nichts krumm arbeitet. kann mir ein leser antwort geben? und wie und wo kann ich die antwort lesen ?
freundliche grüße

Profilbild Stiftung_Warentest am 11.12.2019 um 10:32 Uhr
Bin 64 möchte in gesetzl. Rente einzahlen

@Haarmeyer: Es gibt kein generelles Recht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, durch freiwillige Beitragseinzahlungen die Renten zu erhöhen.
Wer vorzeitig in Rente geht, darf aber die damit verbundenen Abschläge durch freiwillige Einzahlungen ausgleichen.
Wer abschlagfrei vorzeitig in Rente geht, darf bis zum Erreichen der Altersrente sich freiwillig in der Rentenversicherung versichern und auf diesem Weg zusätzliche Entgeltpunkte sammeln: www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/neu-seit-2017-fruehrentner-koennen-freiwillige-beitraege-zahlen.html * (PH)

K_n_e_c_h_t am 10.12.2019 um 21:01 Uhr
Immer mehr Pensionskassen kürzen ihre Leistungen

Lustig,lustig , tralalalala und ewig schweigen die Lämmer. Ora et labora et noli contristari.

K_n_e_c_h_t am 10.12.2019 um 20:57 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Haarmeyer am 10.12.2019 um 16:02 Uhr
Bin 64 möchte in gesetzl. Rente einzahlen

Ich bin 64 Jahre und möchte bis ich in Rente gehe noch in meine gesetzliche Rente einzahlen. Wieviel darf man einzahlen ?
Habe bei der Rentenversicherung für eine Rentenberatung gebeten und auch nachgefragt, ob man zusätzliche Zahlungen zur Rentenaufbesserung machen kann.
Man sagte mir, dass dieses nicht möglich wäre. So wie ich bei Ihnen gelesen habe, ist dieses doch möglich.
M. Haarmeyer