
© Die Kleinert / Christian Sommer
Ob vermögend, mit hohem, durchschnittlichem oder geringem Verdienst – auf den Renteneintritt sollte sich jeder vorbereiten.
Es gibt wenige Momente im Leben, die so einschneidend wie der Renteneintritt sind. Nach jahrzehntelanger Arbeit, die sicher mal schön und mal nervig war, beginnt ein völlig neuer Lebensabschnitt.
Statt Gehalt gibt es Rente oder Pension, statt Beruf vielleicht Berufung und statt zu sparen, wird nun Gespartes verbraucht. Damit muss man erst mal klarkommen. Viele sorgen sich, dass ihr Geld nicht reicht.
Es ist sinnvoll, sich für die Zeit nach dem Renteneintritt zu wappnen, um zumindest finanziell keine Überraschungen zu erleben.
Unser Rat
Informieren. Nach Renteneintritt gehen von vielen Einkünften Sozialabgaben und Steuern ab. Die Bruttobeträge Ihrer Bezüge täuschen häufig eine zu komfortable Situation vor. Unser Erfassungsbogen hilft, die Abzüge einzuschätzen.
Beratung. Bei Fragen rund um die Rente ist die Deutsche Rentenversicherung der erste Ansprechpartner. Vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin telefonisch unter 0 800/10 00 48 00 oder über die Website der Deutschen Rentenversicherung.
Gestalten. Planen Sie neben Ihren Finanzen auch Ihre neu gewonnene Zeit. Studien zeigen, dass Aktivitäten und Ehrenämter im Alter gut für die psychische und körperliche Gesundheit sind.
Abgaben sehr individuell
Schon mancher Rentner hat sich verwundert die Augen gerieben, was von den schönen Bruttobeträgen alles abgezogen wird. Bei einem Gutverdienerpaar geht von den gemeinsamen Einkünften schon mal knapp ein Drittel weg. Steuern und Sozialabgaben sollten daher ganz oben stehen, wenn es um die Planung der Rentenfinanzen geht.
Ob und in welcher Höhe Steuern auf die Alterseinkünfte fällig werden, hängt von individuellen Faktoren ab. Wie hoch sind die Einkünfte, was können die Rentner in ihrer Steuererklärung geltend machen?
Die etwas verwirrende Abgabenpolitik in Deutschland erschwert den Überblick: Auf die gesetzliche Rente zahlt man die Hälfte der Sozialabgaben, auf die Betriebsrente die vollen Sozialabgaben und auf die Riester-Rente gar keine. Die ist dafür voll zu versteuern, während private Rentenversicherungen nur zu einem kleinen Teil versteuert werden müssen.
Alles klar? Niemand muss sich grämen, wenn er da nicht komplett durchsteigt. Wer auf den Renteneintritt zusteuert, sollte aber zumindest ein Gefühl dafür entwickeln, welche Abgaben in etwa welcher Höhe bei welchen Einkünften fällig werden. Wir zeigen das anhand von drei Musterfällen.
Gutverdiener: Das Ehepaar Müller hat immer gut verdient und auch im Alter überdurchschnittliche Einkünfte. Hoch sind aber auch ihre Abgaben. Von 6 671 Euro Einkünften des Paares gehen über 2 000 Euro weg. Frau Müller ist aber auch gut versorgt, wenn ihr Mann vor ihr stirbt (Gutverdiener).
Durchschnittsverdiener: Das Ehepaar Maier hat eher durchschnittlich verdient und lebt mit ebenso durchschnittlichen Alterseinkünften. Noch sind beide fit, aber mögliche Pflegekosten machen ihnen Sorgen. Was die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt und warum das Geld im Pflegefall knapp wird, erläutern wir im Unterartikel zu unserem Modellfall Durchschnittsverdiener.
Grundsicherung vom Staat: Johannes Schneider war Selbstständiger ohne den großen finanziellen Erfolg. Er hat Anspruch auf staatliche Unterstützung, muss vorher aber sein kleines Vermögen verbrauchen. Im Unterartikel Mit wenig Geld in die Rente zeigen wir, wie er mit einem legalen Trick seine Bezüge etwas aufpeppen kann.
Krankenversicherung im Rentenalter
Die Beiträge zur Krankenversicherung machen manchen Neurentnern zu schaffen.
Gesetzlich krankenversichert: Wer pflichtversichert oder freiwillig versichert war und gesetzliche Rente bezieht, ist in der Regel als Rentner pflichtversichert. Das ist oft so – aber nicht immer: In der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) sind nur diejenigen pflichtversichert, die in der zweiten Hälfte des Berufslebens mindestens 90 Prozent der Zeit gesetzlich versichert waren. Aber auch Erziehungszeiten aus der ersten Hälfte des Arbeitslebens werden angerechnet. Von den 14,6 Prozent Beitragssatz und dem Zusatzbeitrag von durchschnittlich 0,9 Prozent übernimmt der Rentenversicherungsträger die Hälfte. Betriebsrenten sind voll beitragspflichtig.
Ein Vorteil der KVdR, die keine Kasse, sondern ein Status ist: Auf private Einkünfte wie Mieteinnahmen, private Renten oder Zinsen zahlen Rentner keine Beiträge. Wer nicht KVdR versichert ist, kann sich meist freiwillig gesetzlich versichern. Wermutstropfen: Er zahlt auch Beiträge auf weitere Einkünfte.
Privat krankenversichert: Bei privat Versicherten hängen die Beiträge nicht vom Einkommen ab, sondern steigen mit dem Alter. Was in jungen Jahren ein Vorteil war, kann im Alter zum finanziellen Problem werden.
Einige Auswege gibt es: Versicherte dürfen zum Beispiel jederzeit in einen gleichartigen, günstigeren Tarif ihres Versicherers wechseln.
Infrage kommen auch die Sozialtarife der privaten Krankenversicherung: In den Standardtarif mit einer meist deutlichen Beitragsentlastung können Kunden wechseln, die vor dem 1. Januar 2009 in ihre Versicherung eingetreten sind. Für andere gibt es den Basistarif. Er eignet sich aber nur in Ausnahmefällen.
Versicherungsbedarf ändert sich
Rentner müssen sich nicht mehr vor den Folgen von Berufsunfähigkeit schützen. Auch Verträge zur Altersvorsorge werden überflüssig. Dafür kosten zum Beispiel die Kfz-Versicherung oder der Auslandsreisekrankenschutz manchmal für Senioren mehr. Welche Versicherungen wichtig sind und welche nicht, ist in der Tabelle wichtige und unwichtige Versicherungen für Senioren zusammengefasst.
Mehr auf test.de
test.de bietet weiterführende Informationen zu folgenden Themen an:
Steuerberechnung für Rentner mit kostenlosem Excel-Rechner.
Pantoffel-Entnahmeplan erstellen mit kostenlosem Rechner.
Private Krankenversicherung wird zu teuer – Tarifwechsel kann ein Ausweg sein.
Gesetzliche Krankenversicherung – was für Rentner gilt.
Vermögen richtig nutzen
Ein kleineres oder größeres Vermögen haben viele am Ende ihres Arbeitslebens. Die einen bedenkt die Erbtante im Testament, andere haben jeden Monat 50 oder 100 Euro auf die Seite gelegt. Selbstständige verkaufen ihr Geschäft. Selbst wenn nur ein fünfstelliger Betrag herauskommt, lässt sich daraus eine willkommene Ergänzung für die Altersbezüge schaffen (Vermögen im Alter nutzen).
Anträge rechtzeitig stellen
Die meisten Renten fließen nur auf Antrag. Den Antrag auf gesetzliche Rente (Formular R0100) sollte man drei Monate vor dem Beginn stellen, damit sie pünktlich fließt. Versicherte brauchen etwas Zeit zum Ausfüllen der 26 Seiten.
Betriebsrenten müssen ebenfalls beantragt werden. Die künftigen Rentner müssen sich auch um Ansprüche an frühere Arbeitgeber kümmern. Denn die Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, auf die (ehemaligen) Mitarbeiter zuzukommen. Bei privaten Renten und Riester-Renten meldet sich dagegen in der Regel der Versicherer von sich aus, um die Auszahlung zu regeln.
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- Eine Rentenlücke erkennen und schließen: Wir sagen, wie das geht, und haben getestet, ob die Beratung der Rentenversicherung bei der Planung der Altersvorsorge hilft.
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- Neue Chance für alle, die vorzeitig kürzer treten wollen: Jetzt Rente beziehen plus Gehalt. Das geht seit 2023. Unsere Modellrechnungen zeigen: Das lohnt sich oft.
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- Bei der Rente geht es um viel Geld. Wichtig ist, den Rentenbescheid zu prüfen. Stimmt etwas nicht, lohnt ein Widerspruch. Die Stiftung Warentest erklärt, wie es geht.
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renteneintrittsmöglichkeiten werden in den vielen artikeln ausnahmslos für gut - mittel- und schlechtverdiener dargestellt. was immer fehlt, aber auf ein millionenpublikum zutrifft, ist,:mit welcher rente man rechnen darf, wenn man mit rente unter der grundsicherung abgespeist wird. nach 35 oder mehr jahren einzahlung in die rentenversicherung. es fehlt das rechenbeispiel, wie man fährt, mit 63 jahren und rente unter grundrente einzutreten, oder mit 67 jahren unter grundrente in die rente einzutreten. ob es egal wäre, da die rente immer bis zur grundsicherung aufgestockt wird, oder ob man vorteile hat, wenn man sich bis 67 für fast nichts krumm arbeitet. kann mir ein leser antwort geben? und wie und wo kann ich die antwort lesen ?
freundliche grüße
@Haarmeyer: Es gibt kein generelles Recht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, durch freiwillige Beitragseinzahlungen die Renten zu erhöhen.
Wer vorzeitig in Rente geht, darf aber die damit verbundenen Abschläge durch freiwillige Einzahlungen ausgleichen.
Wer abschlagfrei vorzeitig in Rente geht, darf bis zum Erreichen der Altersrente sich freiwillig in der Rentenversicherung versichern und auf diesem Weg zusätzliche Entgeltpunkte sammeln: www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/neu-seit-2017-fruehrentner-koennen-freiwillige-beitraege-zahlen.html * (PH)
Lustig,lustig , tralalalala und ewig schweigen die Lämmer. Ora et labora et noli contristari.
Kommentar vom Autor gelöscht.
Ich bin 64 Jahre und möchte bis ich in Rente gehe noch in meine gesetzliche Rente einzahlen. Wieviel darf man einzahlen ?
Habe bei der Rentenversicherung für eine Rentenberatung gebeten und auch nachgefragt, ob man zusätzliche Zahlungen zur Rentenaufbesserung machen kann.
Man sagte mir, dass dieses nicht möglich wäre. So wie ich bei Ihnen gelesen habe, ist dieses doch möglich.
M. Haarmeyer