
Klarer Plan: Rechtzeitig vorsorgen, böse Überraschungen vermeiden. © Die Kleinert / Christian Sommer
Der Renteneintritt ist ein einschneidender Moment im Leben. Die Stiftung Warentest zeigt anhand von drei Musterfällen, wie Rentner ihre Finanzen regeln können.
Nach einem langen Arbeitsleben ist der Renteneintritt für viele Menschen ein sehr schöner Moment: Endlich kann man sich selbstbestimmt verstärkt den Dingen widmen, die einem Spaß machen. Der Finanzkram gehört meist nicht dazu. Aber ein paar wichtige Entscheidungen müssen Menschen rund um den Ruhestand auch hier treffen. So vermeiden Neu-Rentner Fehlplanungen. So mancher hat sich schon verwundert die Augen gerieben, was von den hübschen Bruttorenten alles abgezogen wird. Steuern und Sozialabgaben sind daher ein wichtiger Punkt, wenn es um die Planung der Rentenfinanzen geht. Damit Sparer ein Gefühl dafür bekommen können, welche Abgaben in etwa welcher Höhe fällig werden, haben wir drei Musterfälle entwickelt, an denen sich Rentenplaner orientieren können: ein gut verdienendes Paar, zwei Durchschnittsverdiener und ein alleinstehender Geringverdiener, der Anspruch auf Grundsicherung hat.
Versicherungsbedarf ändert sich
Viele Versicherungen fallen weg, wenn man das Rentenalter erreicht hat. Wer nicht mehr arbeitet, muss sich nicht vor Berufsunfähigkeit schützen. Auch Altersvorsorgeverträge werden überflüssig. Dafür steigen bei vielen die Kosten für Kfz-Versicherung oder Auslandsreisekrankenschutz. Viele wollen im Alter noch eine Pflegezusatzversicherung abschließen, die eine etwaige Pflegesituation komfortabler gestalten würde. Hat man die 60 erst einmal erreicht, ist es dafür aber leider meist zu spät. Die gesetzliche Pflegeversicherung reicht nicht für die Kosten einer Unterbringung im Pflegeheim. Gerade Leute mit einer geringen Rente kommen dann in finanzielle Schwierigkeiten. Das sollten Rentner berücksichtigen, wenn sie darüber nachdenken, wie sie ihr eventuell vorhandenes Vermögen im Alter nutzen wollen.
Auch Geringverdiener können etwas für die Rente tun
Wer im Alter zu wenig Geld zum Leben hat, kann Sozialhilfe beantragen. Aus Scham oder Unwissenheit melden jedoch viele ihren Bedarf nicht an. Viele haben zudem die berechtigte Sorge, zunächst ihr (kleines) Vermögen aufbrauchen zu müssen, bevor sie Unterstützung vom Amt bekommen. Nach einer Gesetzesänderung dürfen Bezieher der Grundsicherung im Alter nun aber zumindest einen Teil ihrer Altersvorsorge behalten, ohne dass dieser auf die Grundsicherung angerechnet wird. Wer für sein Alter vorgesorgt hat, soll mehr bekommen als jemand, der das nicht gemacht oder nicht geschafft hat. Das bietet Gestaltungsmöglichkeiten: Nutzen Geringverdiener ihr Erspartes, um es vor dem Rentenbeginn in eine monatliche Rente umzuwandeln, erhöhen sie damit ihre knappen Bezüge im Alter deutlich. Wir zeigen, wie es geht.
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- Eine Rentenlücke erkennen und schließen: Wir sagen, wie das geht, und haben getestet, ob die Beratung der Rentenversicherung bei der Planung der Altersvorsorge hilft.
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- Neue Chance für alle, die vorzeitig kürzer treten wollen: Jetzt Rente beziehen plus Gehalt. Das geht seit 2023. Unsere Modellrechnungen zeigen: Das lohnt sich oft.
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- Bei der Rente geht es um viel Geld. Wichtig ist, den Rentenbescheid zu prüfen. Stimmt etwas nicht, lohnt ein Widerspruch. Die Stiftung Warentest erklärt, wie es geht.
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renteneintrittsmöglichkeiten werden in den vielen artikeln ausnahmslos für gut - mittel- und schlechtverdiener dargestellt. was immer fehlt, aber auf ein millionenpublikum zutrifft, ist,:mit welcher rente man rechnen darf, wenn man mit rente unter der grundsicherung abgespeist wird. nach 35 oder mehr jahren einzahlung in die rentenversicherung. es fehlt das rechenbeispiel, wie man fährt, mit 63 jahren und rente unter grundrente einzutreten, oder mit 67 jahren unter grundrente in die rente einzutreten. ob es egal wäre, da die rente immer bis zur grundsicherung aufgestockt wird, oder ob man vorteile hat, wenn man sich bis 67 für fast nichts krumm arbeitet. kann mir ein leser antwort geben? und wie und wo kann ich die antwort lesen ?
freundliche grüße
@Haarmeyer: Es gibt kein generelles Recht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, durch freiwillige Beitragseinzahlungen die Renten zu erhöhen.
Wer vorzeitig in Rente geht, darf aber die damit verbundenen Abschläge durch freiwillige Einzahlungen ausgleichen.
Wer abschlagfrei vorzeitig in Rente geht, darf bis zum Erreichen der Altersrente sich freiwillig in der Rentenversicherung versichern und auf diesem Weg zusätzliche Entgeltpunkte sammeln: www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/neu-seit-2017-fruehrentner-koennen-freiwillige-beitraege-zahlen.html * (PH)
Lustig,lustig , tralalalala und ewig schweigen die Lämmer. Ora et labora et noli contristari.
Kommentar vom Autor gelöscht.
Ich bin 64 Jahre und möchte bis ich in Rente gehe noch in meine gesetzliche Rente einzahlen. Wieviel darf man einzahlen ?
Habe bei der Rentenversicherung für eine Rentenberatung gebeten und auch nachgefragt, ob man zusätzliche Zahlungen zur Rentenaufbesserung machen kann.
Man sagte mir, dass dieses nicht möglich wäre. So wie ich bei Ihnen gelesen habe, ist dieses doch möglich.
M. Haarmeyer