Finanzkrise

So funktioniert die Sicherung

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Die Finanzkrise verunsichert Anleger und Sparer. test.de unterzog daher bereits einzelne Anlageformen einem Risikocheck. Jetzt erklärt test.de , was auf Anleger im Falle einer Bankenpleite zukommt.

Der Ablauf bei einer Pleite

Ist eine Bank pleite, kommt zunächst der Kassensturz. Die Bank stellt dafür den Entschädigungseinrichtungen die Namen, Adressen und Kontodaten ihrer Kunden zur Verfügung. Der Einlagensicherungsfonds informiert betroffene Kunden, nachdem er diese Daten erhalten hat. Kunden, die ein entsprechendes Schreiben des Einlagensicherungsfonds erhalten haben, müssen sie innerhalb eines Jahres ihre Ansprüche schriftlich anmelden. Vollständig verjährt ist der Anspruch nach fünf Jahren.

Das ist abgesichert

Bei einer Bankenpleite sind Guthaben auf Sparbüchern und Girokonten, Sparbriefe sowie Tages- und Festgelder, aber auch Schuldverschreibungen, die auf einen Namen lauten, geschützt. Voraussetzung: Die Geldanlagen lauten auf Euro oder die Währung eines EU-Mitgliedslandes. Geschützt sind aber nicht nur die Einlagen, sondern auch die Zinsen. Allerdings werden diese nur bis zu dem Tag entschädigt, an dem das Insolvenzverfahren der Bank eröffnet wurde.
Tipp: In einem weiteren Artikel nennt test.de alle Anlageformen im Risikocheck.

So wird entschädigt

Sparer einer insolventen Bank enthalten ihr Geld meist aus zwei Quellen zurück. Zum einen haben sie einen gesetzlichen Entschädigungsanspruch. Er ist auf 50 000 Euro begrenzt. Die restliche Summe übernimmt der Einlagensicherungsfonds. Voraussetzung: Die insolvente Bank gehört diesem Sicherungssystem der deutschen Privatbanken an. Der Einlagensicherungsfonds überweist betroffenen Bankkunden die Gesamtsumme und ist auch ihr einziger Ansprechpartner. Aber auch Kunden von Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind abgesichert. Die Institute springen bei der Schieflage eines ihrer Mitglieder ein und verhindern eine Pleite, so dass auch hier, so dass die Einlagen zu 100 Prozent sicher sind.

So lange kann es dauern

Laut Einlagensicherungsgesetz müssen betroffene Bankkunden binnen maximal sechs Monaten entschädigt werden, wenn Ihre Ansprüche feststehen. Wie lange sich das Verfahren hinzieht, ist abhängig von der Anzahl der Kunden und der Organisation der Bank. Das heißt: Bei kleineren Banken ist die Wartezeit meist überschaubar. Beispiel Weserbank: Das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen (Bafin) hatte die Weserbank am 8. April 2008 geschlossen. Vom gesamten Entschädigungsvolumen überwiesen die Sicherungseinrichtungen der Banken bis Anfang Juni diesen Jahres etwa 95 Prozent an die rund 2 700 ehemaligen Kunden.
Hinweis: Meldung Pleite der Weserbank vom 09.04.2008

Depot, Kredit und Girokonto

Kunden mit einem Girokonto bei einer insolventen Bank bekommen schnell Stress: Sie können kein Geld mehr abheben, ihre Daueraufträge werden nicht ausgeführt. Daher benötigen sie schnell eine neue Hausbank. Hilfreich beim Wechsel sind vor allem Kontoauszüge, die regelmäßige Geldeingänge belegen. Immerhin: Im Falle der Weserbankpleite boten die Konkurrenten unbürokratische Hilfe an. Bei der neuen Bank können Kunden auch ihr Depot weiterführen. Allerdings dauert es meist einige Tage, bis sie wieder Aufträge ausführen können. Das heißt: Stürzt in der Zwischenzeit ein Kurs in den Keller, muss der Anleger den Verlust selber tragen. Wer einen Kredit bedient, muss das auch nach der Bankenpleite weiter tun. Allerdings ändert sich meist das Konto für die Raten. Betroffene Kunden erhalten eine Nachricht vom Insolvenzverwalter. Er führt die Bankgeschäfte soweit nötig fort und das Pleiteinstitut abwickelt.

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