Gut versichert? Oft reicht für einen Haushalt ein Vertrag – ganz gleich, ob ein Paar verheiratet ist oder nicht. Die aufgeführten Versicherungen sind für Paare und Familien sinnvoll. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Themenseite Versicherungs-Check. Bei der gesetzlichen Rente und Ansprüchen gegenüber Sozialversicherungsträgern sind Ehepartner klar im Vorteil.
Versicherung |
Unverheiratete Paare in einem Haushalt |
Verheiratete Paare |
Ein Vertrag für zwei |
||
Privathaftpflichtversicherung |
Ein Vertrag reicht. Ziehen zwei neu zusammen, kann der jüngere Vertrag gekündigt werden, häufig sogar sofort. In den verbleibenden Vertrag muss der Partner namentlich aufgenommen werden. |
Ein Vertrag reicht. Die jüngere Police kann sofort gekündigt werden. Verheiratete Partner sind in einer Familienpolice meist automatisch mitversichert. |
Hausratversicherung |
Ein Vertrag reicht. Ziehen zwei zusammen, kann der jüngere Vertrag sofort aufgehoben werden. Die Versicherungssumme sollte regelmäßig an den Wert des Hausrats angepasst werden. |
|
Wohngebäudeversicherung |
Versichert ist die Immobilie, Versicherungsnehmer ist der Eigentümer. |
|
Rechtsschutzversicherung |
Ein Vertrag reicht. Der Partner kann bei vielen Policen ohne Zusatzbeitrag mitversichert werden, muss aber im Vertrag genannt sein. |
Ein Vertrag reicht. Der Ehepartner ist in der Regel ohne Zusatzbeitrag mitversichert. |
Auslandsreise-Krankenschutz |
In einer Familienpolice sollte der Partner genannt sein. |
Verheiratete sind im Familienvertrag mitversichert. |
Auto-Haftpflichtversicherung |
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für Autohalter Pflicht. Meist muss der Kunde dem Versicherer anzeigen, wer das Auto außer ihm selbst fahren darf. Fährt auch der Partner, spielt es in der Regel keine Rolle, ob das Paar verheiratet ist oder nicht. |
|
Hund |
Der Halter haftet immer. Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist in einigen Bundesländern vorgeschrieben. |
|
Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung |
Partner kann nicht beitragsfrei in der Familienversicherung abgesichert werde. |
Beitragsfreie Mitversicherung des Ehepartners möglich. |
Gesetzliche Rentenversicherung |
Kein Hinterbliebenenschutz. |
Anspruch auf Hinterbliebenenschutz. |
Riester-Rente |
Wer keinen eigenen Anspruch auf Riester-Förderung hat, kann diesen auch nicht über den Partner bekommen. |
Wer selbst keinen Anspruch auf Riester-Förderung hat, kann über den Ehepartner riestern. |
Betriebsrente |
Meist kein Hinterbliebenenschutz für den Partner möglich. |
In der Regel Hinterbliebenenschutz für den Ehepartner. Manchmal kann dieser extra vereinbart werden. |
Gesetzliche Unfallversicherung |
Kein Hinterbliebenenschutz. |
Anspruch auf Hinterbliebenenschutz. |
Arbeitslosengeld II, Grundsicherung |
Ehepartner sind gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Dies gilt oft auch für unverheiratet zusammenlebende Paare, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Sie müssen sich in finanziellen Notlagen unterstützen. Von den Vermögensverhältnissen des Partners hängt ab, ob Ansprüche gegenüber dem Staat bestehen. |
|
Ein Vertrag für jede Person |
||
Private Krankenversicherung |
Jeder braucht einen eigenen Vertrag. |
|
Berufsunfähigkeitsschutz |
Jeder braucht einen eigenen Vertrag. |
|
Risikolebensversicherung |
Jeder braucht einen Vertrag. Es gibt auch die günstigere Möglichkeit, einen Vertrag für zwei Leben abzuschließen, die „verbundene Risikolebensversicherung“. Dann zahlt der Versicherer nur einmal – bei Tod der Person, die zuerst stirbt. |
|
Unfallversicherung |
Einige Versicherer gewähren einen Rabatt, wenn beide Partner bei ihnen einen Vertrag abschließen. |
-
- Sparen hilft, um im Alter nicht arm zu sein. Die Finanztestexpertinnen zeigen, wie Frauen ihre Renten-Situation verbessern und der Teilzeitfalle entkommen können.
-
- Sparen fürs Alter – aber wie? Ob Immobilienkauf, Pflegeabsicherung oder Vermögensaufbau – wir zeigen, wie Sie auch mit über 50 noch finanzielle Weichen stellen können.
-
- Auch für volljährigen Nachwuchs gibt es weiter Kindergeld – unter bestimmten Bedingungen. Seit Januar sind das 250 Euro monatlich. Wie Kinder ab 18 steuerlich zählen.