Finanz­check für Paare

Versicherungs-Check – zusammen leben, zusammen versichern

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Gut versichert? Oft reicht für einen Haushalt ein Vertrag – ganz gleich, ob ein Paar verheiratet ist oder nicht. Die aufgeführten Versicherungen sind für Paare und Familien sinn­voll. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Themenseite Versicherungs-Check. Bei der gesetzlichen Rente und Ansprüchen gegen­über Sozial­versicherungs­trägern sind Ehepartner klar im Vorteil.

Versicherung

Unver­heiratete Paare in einem Haushalt

Verheiratete Paare

Ein Vertrag für zwei

Privathaft­pflicht­versicherung

Ein Vertrag reicht. Ziehen zwei neu zusammen, kann der jüngere Vertrag gekündigt werden, häufig sogar sofort. In den verbleibenden Vertrag muss der Partner

namentlich aufgenommen werden.

Ein Vertrag reicht. Die jüngere Police kann sofort gekündigt werden. Verheiratete Partner sind in einer Familien­police meist auto­matisch mitversichert.

Hausrat­versicherung

Ein Vertrag reicht. Ziehen zwei zusammen, kann der jüngere Vertrag sofort aufgehoben werden. Die Versicherungs­summe sollte regel­mäßig an den Wert des Hausrats angepasst werden.

Wohn­gebäude­versicherung

Versichert ist die Immobilie, Versicherungs­nehmer ist der Eigentümer.

Rechts­schutz­versicherung

Ein Vertrag reicht. Der Partner kann bei vielen Policen ohne Zusatz­beitrag mitversichert werden, muss aber

im Vertrag genannt sein.

Ein Vertrag reicht. Der Ehepartner ist in der Regel ohne Zusatz­beitrag mitversichert.

Auslands­reise-Kranken­schutz

In einer Familien­police sollte der Partner genannt sein.

Verheiratete sind im Familien­vertrag mitversichert.

Auto-Haft­pflicht­versicherung

Die Kfz-Haft­pflicht­versicherung ist für Auto­halter Pflicht. Meist muss der Kunde dem Versicherer anzeigen, wer das Auto außer ihm selbst fahren darf. Fährt auch der Partner, spielt es in der Regel keine Rolle, ob das Paar verheiratet ist oder nicht.

Hund

Der Halter haftet immer. Die Hundehalter-Haft­pflicht­versicherung ist in einigen Bundes­ländern vorgeschrieben.

Gesetzliche Kranken- und Pflege­versicherung

Partner kann nicht beitrags­frei in der Familien­versicherung abge­sichert werde.

Beitrags­freie Mitversicherung des Ehepart­ners möglich.

Gesetzliche Renten­versicherung

Kein Hinterbliebenen­schutz.

Anspruch auf Hinterbliebenen­schutz.

Riester-Rente

Wer keinen eigenen Anspruch auf Riester-Förderung hat, kann diesen auch nicht über den Partner bekommen.

Wer selbst keinen Anspruch auf Riester-Förderung hat, kann über den Ehepartner riestern.

Betriebs­rente

Meist kein Hinterbliebenen­schutz für den Partner möglich.

In der Regel Hinterbliebenen­schutz für den Ehepartner. Manchmal kann dieser extra vereinbart werden.

Gesetzliche Unfall­versicherung

Kein Hinterbliebenen­schutz.

Anspruch auf Hinterbliebenen­schutz.

Arbeits­losengeld II, Grund­sicherung

Ehepartner sind gegen­seitig zum Unterhalt verpflichtet. Dies gilt oft auch für unver­heiratet zusammenlebende Paare, die in einer Bedarfs­gemeinschaft leben. Sie müssen sich in finanziellen Notlagen unterstützen. Von den Vermögens­verhält­nissen des Part­ners hängt ab, ob Ansprüche gegen­über dem Staat bestehen.

Ein Vertrag für jede Person

Private Kranken­versicherung

Jeder braucht einen eigenen Vertrag.

Berufs­unfähigkeits­schutz

Jeder braucht einen eigenen Vertrag.

Risiko­lebens­versicherung

Jeder braucht einen Vertrag. Es gibt auch die güns­tigere Möglich­keit, einen Vertrag für zwei Leben abzu­schließen, die „verbundene Risiko­lebens­versicherung“. Dann zahlt der Versicherer nur einmal – bei Tod der Person, die zuerst stirbt.

Unfall­versicherung

Einige Versicherer gewähren einen Rabatt, wenn beide Partner bei ihnen einen Vertrag abschließen.

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