Finanz­check für Paare

Familie gleich verteilt

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Finanz­check für Paare - Alters­vorsorge, Versicherung, Immobilien, Recht

© Martin Burgdorff

Junge Familie. Lisa und Jan Schmidt wollen Kinder und ein Haus. Im klassischen Rollenmuster finden sie sich aber nicht wieder. Sie planen, gleichberechtigt Eltern­zeit zu nehmen.

Unser Modell­paar Lisa und Jan Schmidt ist frisch verheiratet und steht noch am Anfang des gemein­samen Lebens­wegs. Wenn es nach den beiden geht, kann es jetzt aber schnell gehen: Sie wollen zwei Kinder und ein Haus und eine „richtige“ Familie werden. In ihrer Heimat Aschaffenburg, wo sie beide aufgewachsen sind, möchten sie bleiben.

Sie machen sich früh­zeitig Gedanken: Wie finanzieren wir günstig unsere Traumimmobilie? Müssen wir bei der Steuerklassen­wahl etwas beachten, wenn wir beide gleichberechtigt Eltern­zeit nehmen wollen?

Ihr Traum­haus haben sie bereits gefunden: rund 130 Quadrat­meter Wohn­fläche und ein schöner Garten ist auch dabei. Der Preis: 413 000 Euro. Mit den Neben­kosten wie der Grund­erwerb­steuer, den Notar­kosten und der Maklerprovision liegen die Gesamt­kosten bei 450 000 Euro. Eine happige Summe für die beiden Endzwanziger.

Finanziell stehen sie gut da. Jan Schmidt ist Wirt­schafts­prüfer und Lisa Schmidt arbeitet als angestellte Architektin in einem Architekturbüro.

Work-Life-Balance

Beide wollen weiter­arbeiten, wenn das erste Kind kommt – jedoch nicht Voll­zeit. Deswegen rechnen sie durch, ob sie die Finanzierung auch stemmen könnten, wenn beide ihre Arbeits­zeit auf 70 Prozent reduzieren. Zusammen mit dem Eltern­geld kämen sie dann auf ein Netto­einkommen von rund 5 000 Euro. Sowohl Lisas als auch Jans Eltern haben zugesagt, die junge Familie zu unterstützen. Sie wollen jeweils die Hälfte des geplanten Eigen­kapitals von 120 000 Euro über­nehmen. Das ist eine große Erleichterung für die beiden, weil sie das Geld bisher nicht angespart haben.

Nach Zusammen­stellung ihrer monatlichen Ausgaben und der groben Planung, was durch zwei Kinder auf sie zukommt, denken sie, dass sie mit einer Gesamt­belastung von 1  800 Euro pro Monat für den Immobilien­kredit und Neben­kosten realistisch kalkulieren.

Das ist etwas weniger, als sie sich maximal zumuten würden, da sie noch nicht genau absehen können, wie teuer das Leben mit Kindern wird.

Sie achten darauf, dass bei ihrem Immobilien­kredit Sondertilgungen möglich sind, falls sie zum Beispiel durch Boni bei der Arbeit mal mehr Geld in die Tilgung stecken können. Sondertilgungs­rechte von bis zu 5 Prozent im Jahr sind bei vielen Banken Stan­dard. In unserem Test Immobilienfinanzierung findet das Paar Anbieter für güns­tige Immobilien­kredite.

Immobiliendarlehen absichern

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Das junge Paar malt sich seine Zukunft als Familie aus. Die Finanzierung des Traum­hauses könnte schon bald stehen.

Alle Risiken im Blick haben und den Kredit gut absichern, das ist existenziell. Was passiert, wenn ein Kreditnehmer stirbt? Unsere Empfehlung: Für diesen Fall sollten Schmidts das Darlehen mit einer Rest­schuld­versicherung absichern. Im Todes­fall zahlt der Versicherer dann die vereinbarte Summe, die im besten Fall reicht, um den Immobilien­kredit voll­ständig abzu­lösen.

Rest­schuld­policen sind eine Sonderform von Risiko­lebens­versicherungen. Wie bei diesen müssen Antrag­steller Fragen zu ihrem Gesund­heits­zustand beant­worten, um einen Vertrag zu bekommen. Grund­sätzlich gilt: Je länger die Lauf­zeit und je höher das Darlehen, umso teurer wird die Police. Der Beitrag hängt darüber hinaus vom Alter und Gesund­heits­zustand ab. Raucher zahlen mehr als Nicht­raucher, Antrag­steller mit Erkrankungen wie Krebs oder Multipler Sklerose werden von Versicherern oft abge­lehnt.

Auf dem Markt sind unterschiedliche Versicherungs­varianten: Erste Wahl sind Policen, die jähr­lich an die Rest­schuld des Darlehens angepasst werden. Durch die kontinuierliche Tilgung sinkt die Schuld von Jahr zu Jahr. Eine Finanztest-Unter­suchung hat gewaltige Preis­unterschiede gezeigt. Es lohnt sich, Tarife zu vergleichen. Details finden Sie im Test Restschuldversicherung.

Güns­tiger Schutz kostet die Schmidts pro Person ab rund 120 Euro jähr­lich für eine Kreditsumme von 330 000 Euro und bei einer 20-jährigen Lauf­zeit. Achtung: Wenn beide Partner Kreditnehmer sind, müssen beide eine Police abschließen.

Eigenheim finanzieren

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© Stiftung Warentest / René Reichelt

Schmidts bringen für einen Hauskauf ein Eigen­kapital von 120 000 Euro mit. Das Paar kann sich einen güns­tigen Kreditzins von 1,5 Prozent für 20 Jahre Lauf­zeit sichern.

Tipp: Mehr zum Thema aktuelle Zins­sätze finden Sie unter Baufinanzierung.

Zusätzlich eine Risiko­lebens­police

Um darüber hinaus den Lebens­stan­dard abzu­sichern, ist es sinn­voll, wenn beide Ehepartner zusätzlich eine Risiko­lebens­versicherung abschließen. Dann erhält der andere Partner die Versicherungs­summe, falls einer stirbt. Hier gibt es einen Vergleich für die passende Risikolebensversicherung.

Die Wahl der richtigen Steuerklasse

Ein Thema, dass die Schmidts noch angehen wollen, bevor Lisa Schmidt schwanger wird, ist die Frage, ob ein Steuerklassen­wechsel für sie sinn­voll wäre.

Für Jan und Lisa Schmidt kommt es nicht infrage, dass einer der beiden die Auszeit allein nimmt. Ihr Plan: Zuerst bleibt Lisa Schmidt sieben Monate beim Kind, danach steigt sie wieder in ihren Job ein und Jan Schmidt über­nimmt zu Hause für die nächsten sieben Monate das Ruder. In diesem Fall können die beiden wie bisher in der Steuerklasse IV bleiben. Die beiden verdienen sehr ähnlich und haben in dieser Steuerklasse gleich hohe Abzüge. Ein Steuerklassen­wechsel ist in ihrer Einkommens­situation nicht sinn­voll. Alles zu Anspruch, Dauer, Höhe und Berechnung des Eltern­gelds finden Sie in unserem Special Elterngeld.

Anders sieht es bei Ehepaaren aus, die planen, dass die Ehefrau den Haupt­teil der Eltern­zeit nimmt. Für dieses Modell entscheiden sich die meisten Paare in Deutsch­land. Ein Groß­teil der Väter bleibt nach der Geburt nur zwei Monate zu Hause. Ein Steuerklassen­wechsel ist dann der Weg zu mehr Eltern­geld.

Sinn­voll ist es, wenn die Frau lange vor der Geburt in die Steuerklasse III wechselt, damit sie ein höheres Netto­einkommen bekommt. Denn das Eltern­geld leitet sich vom vorherigen Netto ab.

Beispiel: Eine Frau verdient 3 000 Euro brutto monatlich. Ist sie in der für sie ungüns­tigen Steuerklasse V, bekommt sie monatlich rund 1 561 Euro Gehalt ausgezahlt. Auf Basis dieses Netto­gehalts errechnet die Eltern­geld­stelle nach der Geburt ihres Kindes ein Eltern­geld in Höhe von monatlich etwa 960 Euro.

Ist sie hingegen am besten schon ein Jahr vor der Geburt in der Steuerklasse III, beträgt ihr Netto­einkommen 2 209 Euro – und das spätere Eltern­geld etwa 1 380 Euro monatlich.

Bezieht die Mutter für den maximal möglichen Zeitraum von zwölf Monaten Eltern­geld, erhält sie in der güns­tigeren Variante rund 5 050 Euro mehr als in der ungüns­tigeren.

Tipp: Mehr zum Thema Eltern­geld finden Sie unserem Special Steuerklasse wechseln: Ein Riesenplus beim Elterngeld.

Finanz­check für Paare - Alters­vorsorge, Versicherung, Immobilien, Recht

Der Ratgeber Finanzplaner junge Familienzeigt auf 160 Seiten, wie ­Familien ihr Geld gut im Griff ­behalten. Wann lohnt sich Eltern­geld Plus? Wie sollen Eltern ihre Steuerklassen kombiniI:{581148FD-36CA-4497-B9EC-CDBACB483072}eren? Der I:{CCDB6E7B-650C-4082-88D5-6B760F651013}Ratgeber zeigt, welche Unterstüt­zung Mütter und Väter bei Baby­pause und Teil­zeit­arbeit vom Staat bekommen. Wer gewinn­bringend für sich und den Nach­wuchs sparen möchte – für Notfälle, ein Eigenheim oder die Alters­vorsorge –, kann verschiedene Geld­anlagen kennen­lernen. Der Ratgeber kostet 16,90 Euro und ist im Buch­handel und in unserem Online-Shop erhältlich.

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2 Kommentare Diskutieren Sie mit

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LottaMotta am 21.08.2021 um 07:46 Uhr

Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Schleichwerbung

Profilbild Stiftung_Warentest am 15.05.2019 um 10:36 Uhr
Unverheiratetetes Paar

@Hansi0419: Ja, bei unverheirateten Paaren gelten die gleichen Regeln und Tipps für hetero- wie homosexuelle Paare. (TK)

Hansi0419 am 14.05.2019 um 18:16 Uhr
Unverheiratetetes Paar

Gilt das auch für ein heterosexuelles Paar?