
© Martin Burgdorff
Junge Familie. Lisa und Jan Schmidt wollen Kinder und ein Haus. Im klassischen Rollenmuster finden sie sich aber nicht wieder. Sie planen, gleichberechtigt Elternzeit zu nehmen.
Unser Modellpaar Lisa und Jan Schmidt ist frisch verheiratet und steht noch am Anfang des gemeinsamen Lebenswegs. Wenn es nach den beiden geht, kann es jetzt aber schnell gehen: Sie wollen zwei Kinder und ein Haus und eine „richtige“ Familie werden. In ihrer Heimat Aschaffenburg, wo sie beide aufgewachsen sind, möchten sie bleiben.
Sie machen sich frühzeitig Gedanken: Wie finanzieren wir günstig unsere Traumimmobilie? Müssen wir bei der Steuerklassenwahl etwas beachten, wenn wir beide gleichberechtigt Elternzeit nehmen wollen?
Ihr Traumhaus haben sie bereits gefunden: rund 130 Quadratmeter Wohnfläche und ein schöner Garten ist auch dabei. Der Preis: 413 000 Euro. Mit den Nebenkosten wie der Grunderwerbsteuer, den Notarkosten und der Maklerprovision liegen die Gesamtkosten bei 450 000 Euro. Eine happige Summe für die beiden Endzwanziger.
Finanziell stehen sie gut da. Jan Schmidt ist Wirtschaftsprüfer und Lisa Schmidt arbeitet als angestellte Architektin in einem Architekturbüro.
Work-Life-Balance
Beide wollen weiterarbeiten, wenn das erste Kind kommt – jedoch nicht Vollzeit. Deswegen rechnen sie durch, ob sie die Finanzierung auch stemmen könnten, wenn beide ihre Arbeitszeit auf 70 Prozent reduzieren. Zusammen mit dem Elterngeld kämen sie dann auf ein Nettoeinkommen von rund 5 000 Euro. Sowohl Lisas als auch Jans Eltern haben zugesagt, die junge Familie zu unterstützen. Sie wollen jeweils die Hälfte des geplanten Eigenkapitals von 120 000 Euro übernehmen. Das ist eine große Erleichterung für die beiden, weil sie das Geld bisher nicht angespart haben.
Nach Zusammenstellung ihrer monatlichen Ausgaben und der groben Planung, was durch zwei Kinder auf sie zukommt, denken sie, dass sie mit einer Gesamtbelastung von 1 800 Euro pro Monat für den Immobilienkredit und Nebenkosten realistisch kalkulieren.
Das ist etwas weniger, als sie sich maximal zumuten würden, da sie noch nicht genau absehen können, wie teuer das Leben mit Kindern wird.
Sie achten darauf, dass bei ihrem Immobilienkredit Sondertilgungen möglich sind, falls sie zum Beispiel durch Boni bei der Arbeit mal mehr Geld in die Tilgung stecken können. Sondertilgungsrechte von bis zu 5 Prozent im Jahr sind bei vielen Banken Standard. In unserem Test Immobilienfinanzierung findet das Paar Anbieter für günstige Immobilienkredite.
Immobiliendarlehen absichern

Das junge Paar malt sich seine Zukunft als Familie aus. Die Finanzierung des Traumhauses könnte schon bald stehen.
Alle Risiken im Blick haben und den Kredit gut absichern, das ist existenziell. Was passiert, wenn ein Kreditnehmer stirbt? Unsere Empfehlung: Für diesen Fall sollten Schmidts das Darlehen mit einer Restschuldversicherung absichern. Im Todesfall zahlt der Versicherer dann die vereinbarte Summe, die im besten Fall reicht, um den Immobilienkredit vollständig abzulösen.
Restschuldpolicen sind eine Sonderform von Risikolebensversicherungen. Wie bei diesen müssen Antragsteller Fragen zu ihrem Gesundheitszustand beantworten, um einen Vertrag zu bekommen. Grundsätzlich gilt: Je länger die Laufzeit und je höher das Darlehen, umso teurer wird die Police. Der Beitrag hängt darüber hinaus vom Alter und Gesundheitszustand ab. Raucher zahlen mehr als Nichtraucher, Antragsteller mit Erkrankungen wie Krebs oder Multipler Sklerose werden von Versicherern oft abgelehnt.
Auf dem Markt sind unterschiedliche Versicherungsvarianten: Erste Wahl sind Policen, die jährlich an die Restschuld des Darlehens angepasst werden. Durch die kontinuierliche Tilgung sinkt die Schuld von Jahr zu Jahr. Eine Finanztest-Untersuchung hat gewaltige Preisunterschiede gezeigt. Es lohnt sich, Tarife zu vergleichen. Details finden Sie im Test Restschuldversicherung.
Günstiger Schutz kostet die Schmidts pro Person ab rund 120 Euro jährlich für eine Kreditsumme von 330 000 Euro und bei einer 20-jährigen Laufzeit. Achtung: Wenn beide Partner Kreditnehmer sind, müssen beide eine Police abschließen.
Eigenheim finanzieren

© Stiftung Warentest / René Reichelt
Schmidts bringen für einen Hauskauf ein Eigenkapital von 120 000 Euro mit. Das Paar kann sich einen günstigen Kreditzins von 1,5 Prozent für 20 Jahre Laufzeit sichern.
Tipp: Mehr zum Thema aktuelle Zinssätze finden Sie unter Baufinanzierung.
Zusätzlich eine Risikolebenspolice
Um darüber hinaus den Lebensstandard abzusichern, ist es sinnvoll, wenn beide Ehepartner zusätzlich eine Risikolebensversicherung abschließen. Dann erhält der andere Partner die Versicherungssumme, falls einer stirbt. Hier gibt es einen Vergleich für die passende Risikolebensversicherung.
Die Wahl der richtigen Steuerklasse
Ein Thema, dass die Schmidts noch angehen wollen, bevor Lisa Schmidt schwanger wird, ist die Frage, ob ein Steuerklassenwechsel für sie sinnvoll wäre.
Für Jan und Lisa Schmidt kommt es nicht infrage, dass einer der beiden die Auszeit allein nimmt. Ihr Plan: Zuerst bleibt Lisa Schmidt sieben Monate beim Kind, danach steigt sie wieder in ihren Job ein und Jan Schmidt übernimmt zu Hause für die nächsten sieben Monate das Ruder. In diesem Fall können die beiden wie bisher in der Steuerklasse IV bleiben. Die beiden verdienen sehr ähnlich und haben in dieser Steuerklasse gleich hohe Abzüge. Ein Steuerklassenwechsel ist in ihrer Einkommenssituation nicht sinnvoll. Alles zu Anspruch, Dauer, Höhe und Berechnung des Elterngelds finden Sie in unserem Special Elterngeld.
Anders sieht es bei Ehepaaren aus, die planen, dass die Ehefrau den Hauptteil der Elternzeit nimmt. Für dieses Modell entscheiden sich die meisten Paare in Deutschland. Ein Großteil der Väter bleibt nach der Geburt nur zwei Monate zu Hause. Ein Steuerklassenwechsel ist dann der Weg zu mehr Elterngeld.
Sinnvoll ist es, wenn die Frau lange vor der Geburt in die Steuerklasse III wechselt, damit sie ein höheres Nettoeinkommen bekommt. Denn das Elterngeld leitet sich vom vorherigen Netto ab.
Beispiel: Eine Frau verdient 3 000 Euro brutto monatlich. Ist sie in der für sie ungünstigen Steuerklasse V, bekommt sie monatlich rund 1 561 Euro Gehalt ausgezahlt. Auf Basis dieses Nettogehalts errechnet die Elterngeldstelle nach der Geburt ihres Kindes ein Elterngeld in Höhe von monatlich etwa 960 Euro.
Ist sie hingegen am besten schon ein Jahr vor der Geburt in der Steuerklasse III, beträgt ihr Nettoeinkommen 2 209 Euro – und das spätere Elterngeld etwa 1 380 Euro monatlich.
Bezieht die Mutter für den maximal möglichen Zeitraum von zwölf Monaten Elterngeld, erhält sie in der günstigeren Variante rund 5 050 Euro mehr als in der ungünstigeren.
Tipp: Mehr zum Thema Elterngeld finden Sie unserem Special Steuerklasse wechseln: Ein Riesenplus beim Elterngeld.

Der Ratgeber „Finanzplaner junge Familien“ zeigt auf 160 Seiten, wie Familien ihr Geld gut im Griff behalten. Wann lohnt sich Elterngeld Plus? Wie sollen Eltern ihre Steuerklassen kombiniI:{581148FD-36CA-4497-B9EC-CDBACB483072}eren? Der I:{CCDB6E7B-650C-4082-88D5-6B760F651013}Ratgeber zeigt, welche Unterstützung Mütter und Väter bei Babypause und Teilzeitarbeit vom Staat bekommen. Wer gewinnbringend für sich und den Nachwuchs sparen möchte – für Notfälle, ein Eigenheim oder die Altersvorsorge –, kann verschiedene Geldanlagen kennenlernen. Der Ratgeber kostet 16,90 Euro und ist im Buchhandel und in unserem Online-Shop erhältlich.
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Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Schleichwerbung
@Hansi0419: Ja, bei unverheirateten Paaren gelten die gleichen Regeln und Tipps für hetero- wie homosexuelle Paare. (TK)
Gilt das auch für ein heterosexuelles Paar?