Finanz­check für Paare

Familie neu gemischt

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Finanz­check für Paare - Alters­vorsorge, Versicherung, Immobilien, Recht

© Martin Burgdorff

Patchwork-Familie. Thorsten Schneider und Nadine Fischer haben sich von ihren Ex-Part­nern getrennt und sind zusammengezogen. Nun sind sie zu fünft und müssen einiges regeln.

Wenn zwei Haushalte zusammengelegt werden, geht es oft drunter und drüber. Vor allem, wenn noch drei Kinder dabei sind. Das erleben gerade Thorsten Schneider, 42, und Nadine Fischer, 41, in unserem Modell­fall einer Patchwork-Familie. Beide haben sich ineinander verliebt und von ihren bisherigen Part­nern getrennt beziehungs­weise scheiden lassen. Ob sie heiraten werden, wissen sie noch nicht genau.

Gemein­sam mit Fischers zwei Kindern aus der ersten Ehe ziehen sie zusammen in eine Miet­wohnung. Auch Thors­tens Tochter hat dort ein Zimmer, sie ist häufig an den Wochen­enden und in den Ferien bei der neuen Patchwork-Familie. Thorsten Schneider ist Sozialpädagoge und arbeitet als Erzieher, Nadine Fischer ist Sach­bearbeiterin bei einer Bank. Beide verdienen kein Topgehalt.

Schneider muss Unterhalt für seine Tochter zahlen, Fischer erhält Unterhalt von ihrem Ex-Mann. Inklusive Kinder­geld kommen sie zusammen auf ein Einkommen von rund 4 000 Euro netto im Monat. Damit kommen sie über die Runden, aber große Sprünge sind nicht drin.

Recht­liche Fragen

Was sollten die neuen Patchwork-Eltern recht­lich beachten? Im Hinblick auf die minderjäh­rigen Kinder bleibt weit­gehend alles beim Alten. Da sowohl Fischer als auch Schneider mit ihren Ex-Part­nern das gemein­same Sorgerecht ausüben, hat der neue Partner kein Mitspracherecht in wichtigen Fragen, die das Kind betreffen. Nadine Fischer möchte allerdings klären, dass ihr neuer Partner die Jüngste aus der Kita abholen darf und im Notfall angerufen wird. Auch der Schule nennt sie den neuen Partner als Ansprech­partner. Ist ein Kind krank, darf der neue Partner allerdings keine Entscheidungen treffen.

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Patchwork-Familie: Der Begriff wird für Familien verwendet, in die mindestens ein Eltern­teil ein Kind aus einer früheren Beziehung mitgebracht hat. © Martin Burgdorff

Wer darf für die Kinder entscheiden?

Ziehen Kinder, deren Eltern das gemein­same Sorgerecht haben, mit einem Eltern­teil in eine neue Familie, muss der nicht­betreuende Eltern­teil dem Umzug zustimmen. Bei allen Entscheidungen, die von erheblicher Bedeutung für das Kindes­wohl sein können, ist das Einverständnis des anderen Eltern­teils einzuholen. Dazu zählen Kinder­garten- und Schul­wechsel, Auslands­urlaub oder Entscheidungen im Krank­heits­fall des Kindes. Der neue Partner hat in der Familie, in der das Paar unver­heiratet zusammenlebt, rein recht­lich kein Mitspracherecht bei Entscheidungen, die das Kind aus einer früheren Beziehung betreffen.

Gut versichert?

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Versicherung­scheck. Zieht ein Paar zusammen, sollte es bestehende Versicherungen abgleichen. Für Haushalt und Schutz der Familie gibt es Familien­verträge. Unver­heiratete sollten beide im Vertrag stehen. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Ziehen zwei Partner zusammen, geht es auch um den Versicherungs­bedarf (siehe Grafik). Aus den bisherigen Familien­verträgen sind Schneider und Fischer raus, das haben beide mit ihren Ex-Part­nern geklärt. Ihre individuellen Policen führen beide weiter. Dazu gehören die Kfz-Versicherungen, beide versichern je ein eigenes Auto. Schneider und Fischer haben auch jeweils eine Berufs­unfähigkeits­versicherung, die schon seit Jahren läuft. Den Versicherern müssen sie nur ihren Wohn­ortwechsel anzeigen.

Auch bei ihrer Kranken­versicherung bleibt alles wie bisher. Sowohl Schneider als auch Fischer sind in der gesetzlichen Kasse pflicht­versichert. Fischers Kinder sind bei ihrem leiblichen Vater beitrags­frei mitversichert, Schneiders Tochter bei ihrer Mutter.

Während Verheirateten ebenfalls oft die beitrags­freie Mitversicherung in der Familien­versicherung offen­steht, könnten die Unver­heirateten diese Möglich­keit nicht nutzen.

Verträge für die neue Familie

Andere Versicherungen müssen an die neue Lebens­situation angepasst werden:

Auslands­kranken­versicherung. Da das Paar mit den Kindern einen Auslands­urlaub plant, ist ein Auslands­kranken­schutz unbe­dingt notwendig. Einen guten Familien­vertrag gibt es ab 20 Euro im Jahr (Vergleich Auslandskrankenversicherung). Der Vertrag verlängert sich auto­matisch, sofern er nicht gekündigt wird. Beim Abschluss der Police sollte das Paar darauf achten, dass beide Partner in der Police namentlich genannt sind. Kinder müssen bei manchen Versicherern namentlich genannt sein, bei anderen nicht. Eine einheitliche Regelung gibt es nicht.

Private Haft­pflicht­versicherung. Unbe­dingt notwendig ist eine private Haft­pflicht­police für die neue Familie. Guten Schutz gibt es für Familien, ob verheiratet oder nicht, ab etwa 50 Euro im Jahr. Auch hier sollten die Unver­heirateten darauf achten, dass der Versicherer beide Namen in die Police einträgt. Kinder sind auto­matisch mitversichert.

Achtung bei jüngeren Kindern: Die Versicherung springt in der Regel nur ein, wenn die Familie für den Schaden gesetzlich haften muss. Laut Gesetz sind Kinder unter sieben Jahren aber delikt­unfähig, im Straßenverkehr sogar unter zehn Jahren. Eltern haften dann nur, wenn sie ihre Aufsichts­pflicht verletzt haben. Da sich viele Eltern aber für die Schäden verantwort­lich fühlen, auch wenn sie im Sinne des Gesetzes nicht haften, begleichen sie die Rechnungen häufig aus eigener Tasche.

Haft­pflicht­versicherer bieten inzwischen Policen an, die Schäden von nicht delikt­fähigen Kindern mitversichern. Darauf sollte das Patchwork-Paar achten. Eine individuelle Auswertung und einen Schnell­check, ob die aktuelle Haft­pflicht­police alle wichtigen Risiken abdeckt, bietet unser Vergleichsrechner Haftpflichtversicherung.

Hausrat­versicherung. Eine Hausrat­versicherung schützt vor den Folgen großer und kleiner Katastrophen, sei es Wasser­schaden, Diebstahl oder Brand. Auch hier ist es wichtig, dass Fischer und Schneider namentlich in der Police genannt sind. Dann sind sie im Schadens­fall auf der sicheren Seite, unabhängig davon, wer von ihnen einen Schaden anzeigt. Güns­tige Hausrat­versicherungen für Ihren Bedarf finden Sie im Versicherungsvergleich Hausratversicherung.

Rechts­schutz­versicherung. Eine Rechts­schutz­versicherung hilft, mit finanz­star-ken Gegnern auf Augen­höhe vor Gericht zu streiten. Fischer und Schneider wollen ein Rechts­schutz­paket für ihre neue Familie abschließen. Ob Auto­unfall, Miet­vertrag oder Kündigung – Streitig­keiten landen heute schnell vor Gericht, finden sie. Es lohnt sich, mehrere Angebote zu vergleichen (Vergleich Rechtsschutzversicherung).

Tipp: Prüfen Sie Ihre Verträge mit unserem Versicherungscheck. Er hilft Ihnen, Ihre Versicherungen dem aktuellen Bedarf anzu­passen, und zwar gut und günstig.

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2 Kommentare Diskutieren Sie mit

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LottaMotta am 21.08.2021 um 07:46 Uhr

Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Schleichwerbung

Profilbild Stiftung_Warentest am 15.05.2019 um 10:36 Uhr
Unverheiratetetes Paar

@Hansi0419: Ja, bei unverheirateten Paaren gelten die gleichen Regeln und Tipps für hetero- wie homosexuelle Paare. (TK)

Hansi0419 am 14.05.2019 um 18:16 Uhr
Unverheiratetetes Paar

Gilt das auch für ein heterosexuelles Paar?