
© Martin Burgdorff
Patchwork-Familie. Thorsten Schneider und Nadine Fischer haben sich von ihren Ex-Partnern getrennt und sind zusammengezogen. Nun sind sie zu fünft und müssen einiges regeln.
Wenn zwei Haushalte zusammengelegt werden, geht es oft drunter und drüber. Vor allem, wenn noch drei Kinder dabei sind. Das erleben gerade Thorsten Schneider, 42, und Nadine Fischer, 41, in unserem Modellfall einer Patchwork-Familie. Beide haben sich ineinander verliebt und von ihren bisherigen Partnern getrennt beziehungsweise scheiden lassen. Ob sie heiraten werden, wissen sie noch nicht genau.
Gemeinsam mit Fischers zwei Kindern aus der ersten Ehe ziehen sie zusammen in eine Mietwohnung. Auch Thorstens Tochter hat dort ein Zimmer, sie ist häufig an den Wochenenden und in den Ferien bei der neuen Patchwork-Familie. Thorsten Schneider ist Sozialpädagoge und arbeitet als Erzieher, Nadine Fischer ist Sachbearbeiterin bei einer Bank. Beide verdienen kein Topgehalt.
Schneider muss Unterhalt für seine Tochter zahlen, Fischer erhält Unterhalt von ihrem Ex-Mann. Inklusive Kindergeld kommen sie zusammen auf ein Einkommen von rund 4 000 Euro netto im Monat. Damit kommen sie über die Runden, aber große Sprünge sind nicht drin.
Rechtliche Fragen
Was sollten die neuen Patchwork-Eltern rechtlich beachten? Im Hinblick auf die minderjährigen Kinder bleibt weitgehend alles beim Alten. Da sowohl Fischer als auch Schneider mit ihren Ex-Partnern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, hat der neue Partner kein Mitspracherecht in wichtigen Fragen, die das Kind betreffen. Nadine Fischer möchte allerdings klären, dass ihr neuer Partner die Jüngste aus der Kita abholen darf und im Notfall angerufen wird. Auch der Schule nennt sie den neuen Partner als Ansprechpartner. Ist ein Kind krank, darf der neue Partner allerdings keine Entscheidungen treffen.

Patchwork-Familie: Der Begriff wird für Familien verwendet, in die mindestens ein Elternteil ein Kind aus einer früheren Beziehung mitgebracht hat. © Martin Burgdorff
Wer darf für die Kinder entscheiden?
Ziehen Kinder, deren Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben, mit einem Elternteil in eine neue Familie, muss der nichtbetreuende Elternteil dem Umzug zustimmen. Bei allen Entscheidungen, die von erheblicher Bedeutung für das Kindeswohl sein können, ist das Einverständnis des anderen Elternteils einzuholen. Dazu zählen Kindergarten- und Schulwechsel, Auslandsurlaub oder Entscheidungen im Krankheitsfall des Kindes. Der neue Partner hat in der Familie, in der das Paar unverheiratet zusammenlebt, rein rechtlich kein Mitspracherecht bei Entscheidungen, die das Kind aus einer früheren Beziehung betreffen.
Gut versichert?

Versicherungscheck. Zieht ein Paar zusammen, sollte es bestehende Versicherungen abgleichen. Für Haushalt und Schutz der Familie gibt es Familienverträge. Unverheiratete sollten beide im Vertrag stehen. © Stiftung Warentest / René Reichelt
Ziehen zwei Partner zusammen, geht es auch um den Versicherungsbedarf (siehe Grafik). Aus den bisherigen Familienverträgen sind Schneider und Fischer raus, das haben beide mit ihren Ex-Partnern geklärt. Ihre individuellen Policen führen beide weiter. Dazu gehören die Kfz-Versicherungen, beide versichern je ein eigenes Auto. Schneider und Fischer haben auch jeweils eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die schon seit Jahren läuft. Den Versicherern müssen sie nur ihren Wohnortwechsel anzeigen.
Auch bei ihrer Krankenversicherung bleibt alles wie bisher. Sowohl Schneider als auch Fischer sind in der gesetzlichen Kasse pflichtversichert. Fischers Kinder sind bei ihrem leiblichen Vater beitragsfrei mitversichert, Schneiders Tochter bei ihrer Mutter.
Während Verheirateten ebenfalls oft die beitragsfreie Mitversicherung in der Familienversicherung offensteht, könnten die Unverheirateten diese Möglichkeit nicht nutzen.
Verträge für die neue Familie
Andere Versicherungen müssen an die neue Lebenssituation angepasst werden:
Auslandskrankenversicherung. Da das Paar mit den Kindern einen Auslandsurlaub plant, ist ein Auslandskrankenschutz unbedingt notwendig. Einen guten Familienvertrag gibt es ab 20 Euro im Jahr (Vergleich Auslandskrankenversicherung). Der Vertrag verlängert sich automatisch, sofern er nicht gekündigt wird. Beim Abschluss der Police sollte das Paar darauf achten, dass beide Partner in der Police namentlich genannt sind. Kinder müssen bei manchen Versicherern namentlich genannt sein, bei anderen nicht. Eine einheitliche Regelung gibt es nicht.
Private Haftpflichtversicherung. Unbedingt notwendig ist eine private Haftpflichtpolice für die neue Familie. Guten Schutz gibt es für Familien, ob verheiratet oder nicht, ab etwa 50 Euro im Jahr. Auch hier sollten die Unverheirateten darauf achten, dass der Versicherer beide Namen in die Police einträgt. Kinder sind automatisch mitversichert.
Achtung bei jüngeren Kindern: Die Versicherung springt in der Regel nur ein, wenn die Familie für den Schaden gesetzlich haften muss. Laut Gesetz sind Kinder unter sieben Jahren aber deliktunfähig, im Straßenverkehr sogar unter zehn Jahren. Eltern haften dann nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Da sich viele Eltern aber für die Schäden verantwortlich fühlen, auch wenn sie im Sinne des Gesetzes nicht haften, begleichen sie die Rechnungen häufig aus eigener Tasche.
Haftpflichtversicherer bieten inzwischen Policen an, die Schäden von nicht deliktfähigen Kindern mitversichern. Darauf sollte das Patchwork-Paar achten. Eine individuelle Auswertung und einen Schnellcheck, ob die aktuelle Haftpflichtpolice alle wichtigen Risiken abdeckt, bietet unser Vergleichsrechner Haftpflichtversicherung.
Hausratversicherung. Eine Hausratversicherung schützt vor den Folgen großer und kleiner Katastrophen, sei es Wasserschaden, Diebstahl oder Brand. Auch hier ist es wichtig, dass Fischer und Schneider namentlich in der Police genannt sind. Dann sind sie im Schadensfall auf der sicheren Seite, unabhängig davon, wer von ihnen einen Schaden anzeigt. Günstige Hausratversicherungen für Ihren Bedarf finden Sie im Versicherungsvergleich Hausratversicherung.
Rechtsschutzversicherung. Eine Rechtsschutzversicherung hilft, mit finanzstar-ken Gegnern auf Augenhöhe vor Gericht zu streiten. Fischer und Schneider wollen ein Rechtsschutzpaket für ihre neue Familie abschließen. Ob Autounfall, Mietvertrag oder Kündigung – Streitigkeiten landen heute schnell vor Gericht, finden sie. Es lohnt sich, mehrere Angebote zu vergleichen (Vergleich Rechtsschutzversicherung).
Tipp: Prüfen Sie Ihre Verträge mit unserem Versicherungscheck. Er hilft Ihnen, Ihre Versicherungen dem aktuellen Bedarf anzupassen, und zwar gut und günstig.
-
- Sparen hilft, um im Alter nicht arm zu sein. Die Finanztestexpertinnen zeigen, wie Frauen ihre Renten-Situation verbessern und der Teilzeitfalle entkommen können.
-
- Sparen fürs Alter – aber wie? Ob Immobilienkauf, Pflegeabsicherung oder Vermögensaufbau – wir zeigen, wie Sie auch mit über 50 noch finanzielle Weichen stellen können.
-
- Auch für volljährigen Nachwuchs gibt es weiter Kindergeld – unter bestimmten Bedingungen. Seit Januar sind das 250 Euro monatlich. Wie Kinder ab 18 steuerlich zählen.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Schleichwerbung
@Hansi0419: Ja, bei unverheirateten Paaren gelten die gleichen Regeln und Tipps für hetero- wie homosexuelle Paare. (TK)
Gilt das auch für ein heterosexuelles Paar?