
© Martin Burgdorff
Unverheiratetes Paar. Jonathan Müller und Hannes Vogel leben unverheiratet zusammen. Sie möchten, dass die gemeinsame Immobilie im Todesfall Eigentum des andern wird.
Partnerschaft ohne Ehe – dafür stehen unsere Modellpartner Jonathan Müller und Hannes Vogel, beide 38 Jahre alt. Sie wohnen in einer Eigentumswohnung in Essen. Beide Männer sind Gutverdiener. Müller hat eine Juniorprofessur an der Hochschule und Vogel ist im Marketing tätig. Zusammen kommen sie auf rund 6 000 Euro netto.
Der Kauf der Wohnung war eine gute Gelegenheit und nicht lange geplant. Sie hatten beide nach mehreren Jahren gut bezahlter Arbeit hohe Rücklagen und ihr Vermieter wollte die Wohnung verkaufen. Da schlugen sie zu. Die Immobilie ist abbezahlt.
Kein Platz in der gesetzlichen Erbfolge

Was passiert mit der gemeinsamen Eigentumswohnung im Todesfall und bei Trennung? © Martin Burgdorff
Beiden ist es wichtig zu regeln, was mit der Eigentumswohnung im Todesfall passiert. Beide sind als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Doch wenn einer stirbt, würde sein Eigentumsanteil nicht an den Partner, sondern im Wege der gesetzlichen Erbfolge an die Erben des Verstorbenen übergehen. Dazu zählen die Eltern, sofern es weder Ehepartner noch eigene Kinder gibt.
Freunde, also auch Unverheiratete, haben keinen gesetzlichen Erbanspruch. Auch ein Pflichtteil fällt flach. Müller und Vogel haben deshalb einen Termin bei einem Notar vereinbart, um sich per notariellem Erbvertrag gegenseitig zu Alleinerben einzusetzen. Auch in zwei Testamenten hätten sie dies festlegen können – doch ein Testament kann ein Partner ohne Wissen des anderen ändern, einen Erbvertrag nicht.
Erben Unverheiratete voneinander, haben sie bei der Erbschaftsteuer aber nur einen geringen Freibetrag von 20 000 Euro, bei Ehepartnern sind es 500 000 Euro. Dazu kommt: Nahe Angehörige des Verstorbenen können auf ihren Pflichtteil pochen, er beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Berufsunfähig – was dann?
Müller und Vogel wollen auch ihren Berufsunfähigkeitsschutz regeln. Was passiert bei Jobverlust durch Krankheit oder Unfall? Lebensunterhalt und Altersvorsorge müssen weiter finanziert werden. Beide wollen dann nicht finanziell vom anderen abhängig sein.
Vogel hat bereits einen Berufsunfähigkeitsschutz. Er würde 1 000 Euro Rente bekommen, wenn er dauerhaft nicht mehr zu mindestens 50 Prozent in seinem Beruf arbeiten könnte. Seit dem 28. Lebensjahr zahlt er dafür rund 40 Euro monatlich.
Nun will er seine Berufsunfähigkeitsrente auf 2 000 Euro erhöhen. Sein Vertrag enthält eine Nachversicherungsgarantie. Bei Anlässen wie Heirat, der Geburt eines Kindes oder einer Einkommenserhöhung erlaubt sein Versicherer, die Rente zu erhöhen – ohne erneute Gesundheits- und Risikoprüfung.
Mehr Gehalt kann Vogel nachweisen. Und der Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung kommt ihm zugute: Er hatte kürzlich eine Knie-OP und hat Allergien entwickelt. Bei einem Neuabschluss müsste er Ausschlüsse oder Risikozuschläge in Kauf nehmen.
Um im Fall der Fälle 2 000 Euro Rente zu bekommen, muss Vogel künftig rund 75 Euro monatlich Beitrag zahlen.
Unfallschutz
Auch Müller hätte gerne diesen Schutz. Doch vor drei Jahren hat er eine Kurzzeittherapie gemacht, um mit einem Todesfall in der Familie besser klarzukommen. Damit ist er aus Sicht von Versicherern psychisch vorbelastet. Er hat kaum eine Chance auf einen Vertrag ohne Ausschluss psychischer Erkrankungen.
Müller denkt über Alternativen nach. Er will zumindest sein Unfallrisiko versichern – obwohl ein Unfall viel seltener Ursache für Berufsunfähigkeit ist als Krankheit.
Tipp: Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Themenseite Berufsunfähigkeitsversicherung und Erwerbunfähigkeitsversicherung und im Test Private Unfallversicherung.
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Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Schleichwerbung
@Hansi0419: Ja, bei unverheirateten Paaren gelten die gleichen Regeln und Tipps für hetero- wie homosexuelle Paare. (TK)
Gilt das auch für ein heterosexuelles Paar?