Wer zusammenlebt, wirtschaftet zusammen. Mit dem richtigen Kontomodell können Paare Konflikte vermeiden. Für viele ist ein Gemeinschaftskonto sinnvoll. Mit diesem können beide Partner alle gemeinsamen Ausgaben erledigen. Um Streit zu vermeiden, sollten sie vorher festlegen, welche das sind. Unverheiratete sollten darauf achten, dass keine größeren Geldbeträge dort liegen, die nichts mit laufenden Einnahmen und Ausgaben zu tun haben. Das Finanzamt könnte sonst von einer Schenkung des einen an den anderen ausgehen. Liegt die Summe über dem Freibetrag von 20 000 Euro innerhalb von zehn Jahren, kann Schenkungsteuer anfallen. Verheiratete haben 500 000 Euro Freibetrag.
50–50 oder anteilig
Außerdem müssen die Partner klären, wie sie gemeinsame Ausgaben aufteilen. Manche Paare teilen alles hälftig auf, manche berechnen die Anteile prozentual nach der Höhe der jeweiligen Einkommen, andere wollen gar nicht darauf achten müssen, wer was bezahlt. Richtig oder falsch gibt es hier nicht. Für Paare, bei denen nur einer oder eine Geld verdient, bieten sich das Ein-Konto-Modell oder das Drei-Konten-Modell 2 an. Im letzteren Fall bekommt jeder Partner Geld vom Gemeinschaftskonto überwiesen (siehe unten Drei-Konten-Modell 2).
Ein-Konto-Modell

© Stiftung Warentest / Katja Kirst, Illustrationen: Martin Burgdorff
Die Partner nutzen nur ein Gemeinschaftskonto. Darauf gehen alle Einkünfte ein und alle Ausgaben gehen davon ab. Das ist vorteilhaft für Paare, die Einnahmen und Ausgaben als gemeinschaftlich betrachten und nicht hin- und herrechnen wollen. Schwierig bei unterschiedlichem Ausgabeverhalten.
Zwei-Konten-Modell

© Stiftung Warentest / Katja Kirst, Illustrationen: Martin Burgdorff
Die Partner verzichten auf ein Gemeinschaftskonto. Jeder Partner behält sein Konto, auf dem auch seine Einkünfte eingehen. Entweder einer bezahlt alle anstehenden Ausgaben und der andere überweist seinen Anteil, oder die Partner versuchen, sich die Ausgaben einigermaßen anteilig aufzuteilen.
Drei-Konten-Modell 1

© Stiftung Warentest / Katja Kirst, Illustrationen: Martin Burgdorff
Zusätzlich zu den beiden individuellen Konten richten die Partner ein Gemeinschaftskonto ein. Jeder überweist seinen Anteil für die gemeinsamen Ausgaben. Die Anteile können sich zum Beispiel an unterschiedlichen Einkommen orientieren. Gut für Partner mit unterschiedlichem Ausgabeverhalten.
Drei-Konten-Modell 2

© Stiftung Warentest / Katja Kirst, Illustrationen: Martin Burgdorff
Beide Einkommen gehen auf das Gemeinschaftskonto, von dem auch gemeinsame Ausgaben abgehen. Der Rest des Geldes wird aufgeteilt. Dieses Modell eignet sich auch für Partner mit nur einem Einkommen. So erhält auch der Partner regelmäßig Geld, der keine eigenen Einkünfte hat.
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Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Schleichwerbung
@Hansi0419: Ja, bei unverheirateten Paaren gelten die gleichen Regeln und Tipps für hetero- wie homosexuelle Paare. (TK)
Gilt das auch für ein heterosexuelles Paar?