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Klassische Familie. Das Ehepaar Fröhlich hat sich geeinigt, dass Stefan als Gutverdiener weiterarbeitet und Katharina die Familienarbeit macht. Ihre Altersvorsorge wollen sie fair regeln.
Unsere Modellfamilie: Katharina und Stefan Fröhlich sind 35 Jahre alt und wohnen in einem Vorort von Frankfurt am Main. Stefans Oma hat den beiden ein Haus vermacht, in dem sie mit ihren drei Kindern leben. Die Aufgaben haben sich die beiden nach dem eher in Westdeutschland verbreiteten „klassischen“ Modell aufgeteilt: Stefan arbeitet als Programmierer bei einem Finanzinstitut in Frankfurt und Katharina kümmert sich hauptsächlich um Familie und Haushalt. Wenn die Kinder morgens in Schule und Kita sind, arbeitet sie in einem Minijob im Café um die Ecke.
Da Stefan gut verdient, kommen sie mit einem vollen Einkommen finanziell gut zurecht. Zusammen mit dem Kindergeld haben sie monatlich rund 5 000 Euro netto.
Ganz vorn die Liebsten

Wird die Familie größer, wächst auch der Versicherungsbedarf. © Martin Burgdorff
„Wenn mir etwas passiert, sind meine Frau und die Kinder abgesichert“, sagt unser Modellmann Stefan Fröhlich. Für den Fall, dass er als Hauptverdiener stirbt, hat er eine Risikolebenspolice in Höhe von 300 000 Euro abgeschlossen. Das passt: Finanztest rät zum Drei- bis Fünffachen des Nettojahresgehalts als Todesfallschutz. Fröhlich möchte sicherstellen, dass Ehefrau und Kinder gut versorgt sind. Er wünscht sich, dass die Familie den Lebensstandard beibehalten kann, inklusive Betreuung und Ausbildung der Kinder.
420 Euro im Jahr zahlt er für den Schutz als Nichtraucher. Wir bieten einen Test von Risikolebensversicherungen.
Der Familienvater hat zudem eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die einspringt, wenn er wegen einer Erkrankung oder nach einem Unfall zu mindestens 50 Prozent dauerhaft nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann. Vom Versicherer bekommt Fröhlich dann eine Rente von 2 000 Euro pro Monat. Rund 150 Euro zahlt er monatlich für den Schutz. Mehr Informationen erhalten Sie auf unserer Themenseite Berufsunfähigkeitsschutz.
Empfehlenswerter Schutz für Kinder
Darüber nachdenken will niemand. Doch wenn ein Kind nach einer Krankheit oder einem Unfall schwer behindert ist, kann es helfen, wenn Eltern mit einer Kinderinvaliditätsversicherung vorgesorgt haben. Drei von fünf schwerbehinderten Kindern werden nicht durch Unfall, sondern durch eine Krankheit behindert. Oft bringt das finanzielle Belastungen mit sich, etwa Zusatzkosten für Betreuung und Umbaumaßnahmen. Unter Umständen ist das Kind ein Leben lang nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen.
Eine Kinderinvaliditätsversicherung zahlt eine lebenslange monatliche Rente oder einmalig eine hohe Summe. Eine Kombination beider Leistungen ist möglich. Eltern können den Schutz meist ab dem ersten Lebensjahr des Kindes abschließen, seltener schon ab der sechsten Lebenswoche. Die Verträge laufen oft nur bis zum 18. Geburtstag. Die Versicherung kostet zwischen 150 und 500 Euro im Jahr. Im Idealfall gibt es eine lebenslange monatliche Rente von rund 1 000 Euro oder eine Einmalzahlung von 100 000 Euro. Mehr zum Thema finden Sie in unserem Vergleich Kinderinvaliditätsversicherung.
Rente für sie
Ein Thema, das das Paar jetzt anpackt, ist die Altersvorsorge von Katharina Fröhlich. Das ist notwendig, denn das Ehepaar hat sich darauf geeinigt, dass sie sich um Kinder und Haushalt kümmert – zumindest so lange, bis die Kinder aus dem Haus sind. Ihr Minijob im Café in der Nachbarschaft macht zwar Spaß, bringt aber fast nichts für ihre Rente.
Wichtig zu wissen: Für die Zeit der Kindererziehung sammelt sie Punkte in der Rentenversicherung. Das System ist als Mütterrente bekannt, die natürlich auch Väter bekommen können, wenn sie sich hauptsächlich um die Kinder kümmern. Mutter Fröhlich würde für ihre drei Kinder aktuell eine Rente von 288 Euro bekommen. Wie viel Rente es für Kindererziehung gibt, zeigt die Grafik rechts.
So viel Rente gibt es für die Kindererziehung
Drei Rentenpunkte gibt es für jedes ab 1992 geborene Kind. Ein Rentenpunkt entspricht aktuell 32,03 Euro (West) und 30,69 Euro (Ost). Für Kinder, die bis zum 31. Dezember 1991 geboren wurden, fällt die Rente geringer aus.

© Stiftung Warentest
Riester mit Kindern
Auch bei der Riester-Rente werden Kinder berücksichtigt, mit Zulagen vom Staat. Für nach 2008 geborene Kinder sind es je 300 Euro im Jahr, zusätzlich zur Grundzulage von 175 Euro. Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen Arbeitnehmer 4 Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres einzahlen – abzüglich der Zulagen.
Katharina Fröhlich müsste also theoretisch 4 Prozent ihres Jahresgehalts von 5 400 Euro einzahlen: 216 Euro. Ihre Zulage beträgt dann 1 075 Euro. Wenn sie diese abzieht, würde sie im Minus landen, daher muss sie nur den Mindestbetrag von 60 Euro zahlen.
Selbst nur 60 Euro im Jahr einzahlen und 1 075 Euro vom Staat dazubekommen – das sollte Fröhlich machen, egal wie sehr manchmal auf die Riester-Rente geschimpft wird. Weitere Details finden Sie in unserem jüngsten Riester Test.
Umgerechnet fließen für Fröhlich inklusive Zulagen so rund 100 Euro monatlich in eine Riester-Rente. Nicht übel, aber zum Vergleich: Ihr gut verdienender Mann zahlt zusammen mit seinem Arbeitgeber allein in die gesetzliche Rentenversicherung jeden Monat rund 1 200 Euro ein.
Witwen- oder Witwerrente
Von der Altersvorsorge ihres Ehemanns hat im Notfall auch Katharina Fröhlich etwas. Angenommen, Stefan Fröhlich sollte vor seiner Frau sterben, hätte sie Anspruch auf eine Witwenrente. Sie bekäme 55 Prozent der Rente ihres Mannes plus Kinderzuschläge. Eigene Einkünfte und Renten würden nach Abzug eines Freibetrags angerechnet. Aktuell liegt dieser Freibetrag bei 846 Euro. In unserem Special Witwenrente finde Sie weitere Informationen.
Auch bei einer Scheidung profitiert Katharina Fröhlich von den Rentenpunkten ihres Mannes. Beim Versorgungsausgleich verteilt das Familiengericht die von den Partnern in der Ehezeit aufgebauten gesetzlichen, betrieblichen und privaten Rentenansprüche neu.
Beispiel Fröhlichs lassen sich nach 20 Jahren Ehe scheiden. Stefan Fröhlich hat in dieser Zeit 36 Rentenpunkte erarbeitet (rund 1 150 Euro Rente). Katharina Fröhlich hat durch Kindererziehungszeiten und ihren Minijob 12 Punkte (385 Euro Rente). Nach dem Versorgungsausgleich haben beide jeweils 24 Rentenpunkte (770 Euro).
Zusätzliches Sparen möglich
Das Paar vereinbart, dass Stefan Fröhlich seiner Frau hilft, eine eigene Altersvorsorge aufzubauen. Er will ihr jeden Monat 300 Euro überweisen, die sie fürs Alter anlegen kann. Damit könnte Katharina Fröhlich zum Beispiel zumindest teilweise auf die Renditechancen des weltweiten Aktienmarktes setzen. Sie hat noch 30 Jahre bis zur Rente, da kann sie Börsentiefs problemlos aussitzen.
Eine gute Sparmöglichkeit mit überschaubarem Risiko ist der von Finanztest entwickelte Pantoffel-Sparplan: Die Hälfte des Betrags zahlt sie auf ein sicheres Tagesgeldkonto. Die andere Hälfte fließt über ein Wertpapierdepot bei einer Onlinebank in einen günstigen, weltweit anlegenden Aktienfonds. Finanztest empfiehlt sogenannte ETF auf den Index MSCI World. Ein Video zum Anlegen mit ETF findet Fröhlich im FAQ ETF – Anlagen & Sparpläne.
In der Vergangenheit hätte so ein Pantoffel-Sparplan durchschnittlich rund 5 Prozent im Jahr gebracht. Mit 300 Euro monatlicher Sparrate würde daraus nach 30 Jahren ein Vermögen von fast 250 000 Euro.
Zu den günstigen Anbietern für ETF-Sparpläne mit Raten in dieser Höhe zählen derzeit die Postbank (90 Cent pro Sparrate) und die Onvista Bank (1 Euro pro Sparrate). Sie verlangen pauschale Preise je Sparrate.
Sicherheit, wenn es schiefgeht
Wer die Altersvorsorge für alle Eventualitäten absichern möchte, kann dies mit einem Ehevertrag tun. In guten Zeiten ist es einfacher, einen Ausgleich für die Familienarbeit festzulegen: Stefan Fröhlich könnte sich darin zum Beispiel verpflichten, auch nach einer Scheidung den Betrag für die Altersvorsorge seiner Frau weiterhin zu überweisen (test.de, Suche: Ehevertrag).
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- Sparen hilft, um im Alter nicht arm zu sein. Die Finanztestexpertinnen zeigen, wie Frauen ihre Renten-Situation verbessern und der Teilzeitfalle entkommen können.
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Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Schleichwerbung
@Hansi0419: Ja, bei unverheirateten Paaren gelten die gleichen Regeln und Tipps für hetero- wie homosexuelle Paare. (TK)
Gilt das auch für ein heterosexuelles Paar?