Finanz­check für Paare

Familie in Sicherheit

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Finanz­check für Paare - Alters­vorsorge, Versicherung, Immobilien, Recht

© Martin Burgdorff

Klassische Familie. Das Ehepaar Fröhlich hat sich geeinigt, dass Stefan als Gutverdiener weiter­arbeitet und Katharina die Familien­arbeit macht. Ihre Alters­vorsorge wollen sie fair regeln.

Unsere Modell­familie: Katharina und Stefan Fröhlich sind 35 Jahre alt und wohnen in einem Vorort von Frank­furt am Main. Stefans Oma hat den beiden ein Haus vermacht, in dem sie mit ihren drei Kindern leben. Die Aufgaben haben sich die beiden nach dem eher in West­deutsch­land verbreiteten „klassischen“ Modell aufgeteilt: Stefan arbeitet als Programmierer bei einem Finanz­institut in Frank­furt und Katharina kümmert sich haupt­sächlich um Familie und Haushalt. Wenn die Kinder morgens in Schule und Kita sind, arbeitet sie in einem Minijob im Café um die Ecke.

Da Stefan gut verdient, kommen sie mit einem vollen Einkommen finanziell gut zurecht. Zusammen mit dem Kinder­geld haben sie monatlich rund 5 000 Euro netto.

Ganz vorn die Liebsten

Finanz­check für Paare - Alters­vorsorge, Versicherung, Immobilien, Recht

Wird die Familie größer, wächst auch der Versicherungs­bedarf. © Martin Burgdorff

„Wenn mir etwas passiert, sind meine Frau und die Kinder abge­sichert“, sagt unser Modell­mann Stefan Fröhlich. Für den Fall, dass er als Haupt­verdiener stirbt, hat er eine Risiko­lebens­police in Höhe von 300 000 Euro abge­schlossen. Das passt: Finanztest rät zum Drei- bis Fünf­fachen des Netto­jahres­gehalts als Todes­fall­schutz. Fröhlich möchte sicher­stellen, dass Ehefrau und Kinder gut versorgt sind. Er wünscht sich, dass die Familie den Lebens­stan­dard beibehalten kann, inklusive Betreuung und Ausbildung der Kinder.

420 Euro im Jahr zahlt er für den Schutz als Nicht­raucher. Wir bieten einen Test von Risikolebensversicherungen.

Der Familien­vater hat zudem eine Berufs­unfähigkeits­versicherung, die einspringt, wenn er wegen einer Erkrankung oder nach einem Unfall zu mindestens 50 Prozent dauer­haft nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann. Vom Versicherer bekommt Fröhlich dann eine Rente von 2 000 Euro pro Monat. Rund 150 Euro zahlt er monatlich für den Schutz. Mehr Informationen erhalten Sie auf unserer Themenseite Berufsunfähigkeitsschutz.

Empfehlens­werter Schutz für Kinder

Darüber nach­denken will niemand. Doch wenn ein Kind nach einer Krankheit oder einem Unfall schwer behindert ist, kann es helfen, wenn Eltern mit einer Kinder­invaliditäts­versicherung vorgesorgt haben. Drei von fünf schwerbehinderten Kindern werden nicht durch Unfall, sondern durch eine Krankheit behindert. Oft bringt das finanzielle Belastungen mit sich, etwa Zusatz­kosten für Betreuung und Umbaumaß­nahmen. Unter Umständen ist das Kind ein Leben lang nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen.

Eine Kinder­invaliditäts­versicherung zahlt eine lebens­lange monatliche Rente oder einmalig eine hohe Summe. Eine Kombination beider Leistungen ist möglich. Eltern können den Schutz meist ab dem ersten Lebens­jahr des Kindes abschließen, seltener schon ab der sechsten Lebens­woche. Die Verträge laufen oft nur bis zum 18. Geburts­tag. Die Versicherung kostet zwischen 150 und 500 Euro im Jahr. Im Ideal­fall gibt es eine lebens­lange monatliche Rente von rund 1 000 Euro oder eine Einmalzahlung von 100 000 Euro. Mehr zum Thema finden Sie in unserem Vergleich Kinderinvaliditätsversicherung.

Rente für sie

Ein Thema, das das Paar jetzt anpackt, ist die Alters­vorsorge von Katharina Fröhlich. Das ist notwendig, denn das Ehepaar hat sich darauf geeinigt, dass sie sich um Kinder und Haushalt kümmert – zumindest so lange, bis die Kinder aus dem Haus sind. Ihr Minijob im Café in der Nach­barschaft macht zwar Spaß, bringt aber fast nichts für ihre Rente.

Wichtig zu wissen: Für die Zeit der Kinder­erziehung sammelt sie Punkte in der Renten­versicherung. Das System ist als Mütterrente bekannt, die natürlich auch Väter bekommen können, wenn sie sich haupt­sächlich um die Kinder kümmern. Mutter Fröhlich würde für ihre drei Kinder aktuell eine Rente von 288 Euro bekommen. Wie viel Rente es für Kinder­erziehung gibt, zeigt die Grafik rechts.

So viel Rente gibt es für die Kinder­erziehung

Drei Renten­punkte gibt es für jedes ab 1992 geborene Kind. Ein Renten­punkt entspricht aktuell 32,03 Euro (West) und 30,69 Euro (Ost). Für Kinder, die bis zum 31. Dezember 1991 geboren wurden, fällt die Rente geringer aus.

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© Stiftung Warentest

Riester mit Kindern

Auch bei der Riester-Rente werden Kinder berück­sichtigt, mit Zulagen vom Staat. Für nach 2008 geborene Kinder sind es je 300 Euro im Jahr, zusätzlich zur Grund­zulage von 175 Euro. Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen Arbeitnehmer 4 Prozent ihres renten­versicherungs­pflichtigen Einkommens des Vorjahres einzahlen – abzüglich der Zulagen.

Katharina Fröhlich müsste also theoretisch 4 Prozent ihres Jahres­gehalts von 5 400 Euro einzahlen: 216 Euro. Ihre Zulage beträgt dann 1 075 Euro. Wenn sie diese abzieht, würde sie im Minus landen, daher muss sie nur den Mindest­betrag von 60 Euro zahlen.

Selbst nur 60 Euro im Jahr einzahlen und 1 075 Euro vom Staat dazu­bekommen – das sollte Fröhlich machen, egal wie sehr manchmal auf die Riester-Rente geschimpft wird. Weitere Details finden Sie in unserem jüngsten Riester Test.

Umge­rechnet fließen für Fröhlich inklusive Zulagen so rund 100 Euro monatlich in eine Riester-Rente. Nicht übel, aber zum Vergleich: Ihr gut verdienender Mann zahlt zusammen mit seinem Arbeit­geber allein in die gesetzliche Renten­versicherung jeden Monat rund 1 200 Euro ein.

Witwen- oder Witwerrente

Von der Alters­vorsorge ihres Ehemanns hat im Notfall auch Katharina Fröhlich etwas. Angenommen, Stefan Fröhlich sollte vor seiner Frau sterben, hätte sie Anspruch auf eine Witwenrente. Sie bekäme 55 Prozent der Rente ihres Mannes plus Kinder­zuschläge. Eigene Einkünfte und Renten würden nach Abzug eines Frei­betrags ange­rechnet. Aktuell liegt dieser Frei­betrag bei 846 Euro. In unserem Special Witwenrente finde Sie weitere Informationen.

Auch bei einer Scheidung profitiert Katharina Fröhlich von den Renten­punkten ihres Mannes. Beim Versorgungs­ausgleich verteilt das Familien­gericht die von den Part­nern in der Ehezeit aufgebauten gesetzlichen, betrieblichen und privaten Renten­ansprüche neu.

Beispiel Fröhlichs lassen sich nach 20 Jahren Ehe scheiden. Stefan Fröhlich hat in dieser Zeit 36 Renten­punkte erarbeitet (rund 1 150 Euro Rente). Katharina Fröhlich hat durch Kinder­erziehungs­zeiten und ihren Minijob 12 Punkte (385 Euro Rente). Nach dem Versorgungs­ausgleich haben beide jeweils 24 Renten­punkte (770 Euro).

Zusätzliches Sparen möglich

Das Paar vereinbart, dass Stefan Fröhlich seiner Frau hilft, eine eigene Alters­vorsorge aufzubauen. Er will ihr jeden Monat 300 Euro über­weisen, die sie fürs Alter anlegen kann. Damit könnte Katharina Fröhlich zum Beispiel zumindest teil­weise auf die Rendite­chancen des welt­weiten Aktienmarktes setzen. Sie hat noch 30 Jahre bis zur Rente, da kann sie Börsentiefs problemlos aussitzen.

Eine gute Spar­möglich­keit mit über­schaubarem Risiko ist der von Finanztest entwickelte Pantoffel-Sparplan: Die Hälfte des Betrags zahlt sie auf ein sicheres Tagesgeldkonto. Die andere Hälfte fließt über ein Wert­papierdepot bei einer Online­bank in einen güns­tigen, weltweit anlegenden Aktienfonds. Finanztest empfiehlt sogenannte ETF auf den Index MSCI World. Ein Video zum Anlegen mit ETF findet Fröhlich im FAQ ETF – Anlagen & Sparpläne.

In der Vergangenheit hätte so ein Pantoffel-Sparplan durch­schnitt­lich rund 5 Prozent im Jahr gebracht. Mit 300 Euro monatlicher Sparrate würde daraus nach 30 Jahren ein Vermögen von fast 250 000 Euro.

Zu den güns­tigen Anbietern für ETF-Sparpläne mit Raten in dieser Höhe zählen derzeit die Post­bank (90 Cent pro Sparrate) und die Onvista Bank (1 Euro pro Sparrate). Sie verlangen pauschale Preise je Sparrate.

Sicherheit, wenn es schief­geht

Wer die Alters­vorsorge für alle Eventualitäten absichern möchte, kann dies mit einem Ehevertrag tun. In guten Zeiten ist es einfacher, einen Ausgleich für die Familien­arbeit fest­zulegen: Stefan Fröhlich könnte sich darin zum Beispiel verpflichten, auch nach einer Scheidung den Betrag für die Alters­vorsorge seiner Frau weiterhin zu über­weisen (test.de, Suche: Ehevertrag).

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2 Kommentare Diskutieren Sie mit

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LottaMotta am 21.08.2021 um 07:46 Uhr

Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Schleichwerbung

Profilbild Stiftung_Warentest am 15.05.2019 um 10:36 Uhr
Unverheiratetetes Paar

@Hansi0419: Ja, bei unverheirateten Paaren gelten die gleichen Regeln und Tipps für hetero- wie homosexuelle Paare. (TK)

Hansi0419 am 14.05.2019 um 18:16 Uhr
Unverheiratetetes Paar

Gilt das auch für ein heterosexuelles Paar?