Finanz­check für Paare Alters­vorsorge, Versicherung, Immobilien, Recht

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Finanz­check für Paare - Alters­vorsorge, Versicherung, Immobilien, Recht

© Martin Burgdorff

Wer gemein­sam durchs Leben geht, sollte auch beim Geld die Weichen richtig stellen. Vier typische Modell­paare im Finanz­check.

Glauben Sie an die Liebe fürs Leben? In einer Umfrage antworten 74 Prozent der Befragten mit Ja. Auch wenn sich die Zahl der Eheschließungen in den letzten 60 Jahren halbiert hat, dominiert die Ehe noch immer das Familien­leben. Um die 400 000 Paare geben sich jähr­lich das Ja-Wort.

Die heutigen Part­nerschafts­modelle sind vielfältig: Paare heiraten oder nicht und leben als Familie mit Kindern oder ohne zusammen, mit gemein­samem Nach­wuchs oder als Patchwork-Familie. Gleich­geschlecht­liche Paare dürfen seit dem Jahr 2017 heiraten. Die Statistik zeigt: In 58 Prozent der Haushalte lebt mehr als eine Person.

Klar ist auch: Wer zusammenlebt, wirt­schaftet zusammen. Doch wie geht das am besten? Was sollten Paare und Familien, verheiratet oder nicht, beachten bei allen Fragen rund um Geld und Versicherungen?

In unserem Finanzcheck: Altersvorsorge ab 50 haben wir uns die finanzielle Situation von Paaren ab 50 angeschaut und ihre Fragen rund ums Geld beant­wortet. Diesmal stehen Jüngere im Fokus.

Unser Rat

Ehe. Finanziell sichert eine Ehe zwei Partner ab. Sie hat steuerliche Vorteile und schafft einen Platz in der Erbfolge des anderen. Sie kann aber auch Nachteile haben – vor allem, wenn sie nicht hält. Die Pflicht zum Kindes­unterhalt führt nach einer Trennung oft zum Streit. Mit einem Ehevertrag können Sie als Paar für diesen Fall vorsorgen. Die wichtigsten Fakten finden Sie in unserem Special Ehevertrag.

Unver­heiratet. Wenn Sie sich als unver­heiratetes Paar gegen­seitig absichern möchten, kommt ein Part­nerschafts­vertrag in Betracht – ähnlich wie ein Ehevertrag. Sind Kinder da, sollten Sie darin auch das Umgangs­recht klären. Lassen Sie sich von einem Rechts­anwalt oder Notar beraten.

Alters­vorsorge. Riester, Betriebsrente, Fondssparpläne – beide Partner sollten fürs Alter vorsorgen. Kosten­pflichtige Beratungen bieten Verbraucherzentralen an.

Versicherungen. Sind Sie als Paar oder Familie gut versichert? Machen Sie ab und zu eine Bestands­aufnahme. Nutzen Sie dazu unseren kostenlosen Versicherungs-Check. Hier finden Sie auch alle unsere Tests zum Thema.

Vier Haushalte unter der Lupe

Unser Artikel hat zwei Teile. Auf dieser ersten Seite stellen wir in einem Über­blick wichtige Aspekte rund ums Thema Finanzen und Paare vor. Wir sagen zum Beispiel, was Unver­heiratete und Verheiratete in puncto Alters­vorsorge und Kranken­versicherung wissen sollten – und was für Eltern von Bedeutung ist. Denn die Familien­form, in der Menschen zusammenleben, hat häufig Folgen für ihre Finanzen – bei Rente, Versicherungen und vielem mehr.

In einem zweiten Teil widmen wir uns den besonderen Heraus­forderungen von vier typischen Part­nerschafts­modellen zwischen Ende 20 bis etwa 50 Jahre:

Modell­fall 1: Klassische Familie

Modell­fall 2: Unverheiratetes Paar

Modell­fall 3: Patchwork-Familie

Modell­fall 4: Junges Paar mit Kinderwunsch

Schritt für Schritt analysieren wir ihre Lebens­lage, Einkommens­situation und beant­worten Fragen wie diese:

  • Ist das Vermögen richtig strukturiert, auch im Hinblick auf die gleichberechtigte Absicherung beider Partner?
  • Welche Spar­möglich­keiten bieten sich an?
  • Wann lohnt ein Wechsel der Steuerklasse?
  • Wie lässt sich eine Immobilie finanzieren?
  • Lohnt sich eine Riester-Rente?
  • Welche Versicherungen sind wichtig?

Rente: Ehepartner im Vorteil

Ob verheiratet oder nicht – bei der lang­fristigen Rentenplanung spielt das eine große Rolle. Ehepartner sind klar im Vorteil. Zu den Leistungen der gesetzlichen Renten­versicherung gehört die Absicherung von Hinterbliebenen. Hat ein Ehepartner in die Rentenkasse einge­zahlt, erhält der andere im Todes­fall in der Regel eine Witwen- oder Witwerrente. Die gesetzliche Unfall­versicherung bietet bei Arbeits- und Wegeunfällen Schutz in Form von Hinterbliebenenrenten. Und wenn Arbeitnehmer in eine betriebliche Alters­vorsorge einzahlen, können sie den Ehemann oder die Ehefrau meist finanziell mitabsichern.

Wichtig für Paare ohne Trau­schein: Im Todes­fall haben sie keine gesetzlichen Renten­ansprüche. Sie können sich privat gegen­seitig absichern, etwa mit einer Risiko­lebens­police. Möglich ist auch, den Partner in einer Kapital­lebens- oder Renten­versicherung als Bezugs­berechtigten im Todes­fall einzutragen.

Erbe: Unver­heiratete außen vor

Geht es ums Erben, sind Unver­heiratete erst einmal außen vor. Wenn sie sich gegen­seitig als Erben einsetzen wollen, können sie das per Einzel­testament oder mit einem gemein­samen notariellen Erbvertrag tun. Ein Testament kann ein Partner ohne das Wissen des anderen ändern, den Erbvertrag nicht.

Eheleute haben ein gesetzliches Erbrecht. Wenn sie sich etwas schenken oder vererben, gilt der Steuerfrei­betrag von 500 000 Euro. Erbschafts- oder Schenkung­steuer werden erst fällig, wenn dieser Betrag über­schritten wird.

Verheiratet zu sein führt nicht auto­matisch dazu, dass ein Partner alles erbt. Das geht nur mit Testament, denn auch andere sind erbberechtigt, etwa gemein­same Kinder und – bei Kinder­losen – die Eltern des Verstorbenen.

Wenn einem Partner etwas zustößt

Vorsorgevoll­macht. Meist ist es für Paare selbst­verständlich, füreinander einzustehen. Aber was ist, wenn jemand nach einem Unfall oder wegen Krankheit vorüber­gehend oder dauer­haft nichts mehr entscheiden kann? Für diesen Fall sollten Paare recht­lich mit einer Vorsorgevoll­macht vorsorgen. Die Voll­macht erlaubt, Rechts­geschäfte für andere zu erledigen. Eheleute sind nicht auto­matisch dazu berechtigt – auch wenn das viele denken. Eine Vorsorgevoll­macht sollte schriftlich vorliegen, ein Notar ist in der Regel nicht nötig. Der Voll­macht­geber beauftragt eine Person, zum Beispiel den Partner, für ihn in Gesund­heits­fragen zu entscheiden, mit Ärzten zu sprechen, sich um das Vermögen, Steuern, Versicherungen, die Post und Weiteres zu kümmern. Es gibt vorgefertigte Formulare, die helfen, nichts zu vergessen.

Richtig vorsorgen. Die Stiftung Warentest bietet kostenlose Formulare für Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung mit Ausfüll­hilfe an. Im Ratgeber Das Vorsorge-Set gibt es ausführ­liche Erklärungen und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung. Das Set gibt es für 14,90 Euro im Buch­handel und in unserem Onlineshop.

Riester: Oft gut für Familien

Geht es um die Alters­vorsorge, stellt sich die Frage nach der Riester-Rente. Lohnt sich das noch? Nicht für jeden – doch gerade für Familien mit Kindern bleibt Riester ein wichtiger Baustein der Alters­vorsorge. Der Vorteil: Eltern erhalten Zulagen vom Staat. Und zwar für jedes ab dem Jahr 2008 geborene Kind 300 Euro. Oft reichen minimale Einzahlungen, um mehrere Hundert Euro dazu­zubekommen. Egal, wie sehr alle auf die Riester-Rente schimpfen: Mütter oder Väter sollten sie nicht verschenken. Wie die Förderung funk­tioniert, erklären wir am Modell­fall 1: Klassische Familie.

Alters­vorsorge: Flexibel sparen

Das starre Korsett vieler Alters­vorsorgever­träge passt nicht zu den heute oft wechselhaften Erwerbs­biografien. Wer möglichst flexibel bleiben und bequem sparen möchte, fährt mit einem Fonds­sparplan derzeit sicher besser als mit einer privaten Renten­versicherung. Spar­betrag bei Gehalts­erhöhung hoch­setzen? Kein Problem. Einzahlungen stoppen, wenn das Geld knapp wird? Schade, aber problemlos möglich. Sparpläne bieten hohe Rendite­chancen, sind trans­parent und flexibel (Modell­fall 1: Klassische Familie „Zusätzliches Sparen möglich“).

Immobilie: Finanzierung planen

Wird die Familie größer, haben viele den Traum vom Eigenheim. Trotz hoher Preise kann bei den aktuell nied­rigen Bauzinsen die Eigentums­wohnung oder das Haus zum Greifen nah sein. Im Modell­fall 4: Junges Paar mit Kinderwunsch geben wir Tipps für eine Immobilien­finanzierung.

Versicherungen: Existenzielles zuerst

Existenzielle Risiken zuerst – das gilt, wenn es um Versicherungen geht. Jeder braucht eine private Haft­pflicht­versicherung. Sie gehört zu den wichtigsten Policen. Versicherer bieten meist Single- oder Familien­verträge an. Partner, ob verheiratet oder nicht, können sich gemein­sam über eine Familien­police (Modell­fall 3: Patchwork-Familie) absichern. Die Versicherung springt ein, wenn der Versicherte Schaden­ersatz zahlen muss. Ein kleines Miss­geschick kann zu Schäden in Millionenhöhe führen – was zum Glück selten passiert. Wir empfehlen als Versicherungs­summe 10 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sach­schäden.

Wer für andere sorgt, braucht eine Risiko­lebens­versicherung mit ausreichender Versicherungs­summe. Sie zahlt im Todes­fall und sichert so den Lebens­unterhalt der Angehörigen finanziell ab.

Die meisten Menschen leben von ihrem Einkommen. Sie sollten früh­zeitig eine gute Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen. Dann bekommen sie eine Rente, wenn sie ihren Beruf nach Unfall oder Erkrankung aus gesundheitlichen Gründen aufgeben müssen. Mit einer ausreichend hohen Rente lässt sich der Lebens­stan­dard halten (Modell­fall 2: Unverheiratetes Paar „Berufs­unfähig – was dann?“).

Was ist, wenn meinem Kind etwas zustößt? Für Kinder ist eine Kinder­invaliditäts­versicherung sehr zu empfehlen. Sie zahlt, wenn ein Kind durch Krankheit oder Unfall dauer­haft invalide wird. Der Schutz ist allerdings nicht ganz billig. Alternativ kommt die preis­wertere private Unfall­versicherung in Betracht. Wir zeigen, wie Eltern den Schutz regeln können (Modell­fall 1: Klassische Familie).

Familien­police: Nur ein Vertrag

Ob Immobilie, Hausrat, Rechts­schutz oder Auslands­reise: Für viele Versicherungen brauchen Paare und Familien, die in einem Haushalt zusammenleben, nur einen Vertrag. Welche Versicherungen notwendig und sinn­voll sind, zeigen wir am Modell­fall 3: Patchwork-Familie.

Krankenkasse: Vorteile für Ehepaare

Bei der Kranken­versicherung bietet die gesetzliche Krankenkasse Vorteile für Verheiratete. Ist ein Partner Mitglied, kann der andere beitrags­frei mitversichert werden, sofern er monatlich weniger als 445 Euro oder in einem Minijob bis zu 450 Euro verdient. Kinder sind ohne Extra­kosten mitversichert, wenn beide Eltern gesetzlich kranken­versichert sind.

Sind beide Eltern privat kranken­versichert, braucht ihr Kind einen eigenen Vertrag.

Ist ein Eltern­teil gesetzlich, der andere privat kranken­versichert, ist es mitunter entscheidend, ob die Eltern verheiratet sind und wie viel der privat versicherte Eltern­teil verdient.

Tipp: Mehr in unserem Special Gesetzliche Krankenversicherung.

Bank­konto: Kein Streit ums Geld

Im Alltag geht es eher um tägliche oder monatliche Ausgaben als um Versicherungen oder Rente: Wer zahlt die Kreditrate fürs Haus oder die Miete? Wer kommt für die Klassen­fahrt des Kindes auf oder für die Einkäufe?

Damit Geld nicht zum Dauer­streit­thema wird, kommen Paare nicht darum herum, sich auf Regeln für den Umgang mit Geld zu einigen. Nützlich ist das richtige Kontomodell. Wir erklären, welches Modell sich für wen eignet. Besonders bei ungleichen Einkommen und unterschiedlichem Ausgabever­halten sollten Paare Absprachen treffen – damit es lange harmo­nisch bleibt.

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2 Kommentare Diskutieren Sie mit

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LottaMotta am 21.08.2021 um 07:46 Uhr

Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Schleichwerbung

Profilbild Stiftung_Warentest am 15.05.2019 um 10:36 Uhr
Unverheiratetetes Paar

@Hansi0419: Ja, bei unverheirateten Paaren gelten die gleichen Regeln und Tipps für hetero- wie homosexuelle Paare. (TK)

Hansi0419 am 14.05.2019 um 18:16 Uhr
Unverheiratetetes Paar

Gilt das auch für ein heterosexuelles Paar?