Falsch beraten: S & K-Vermittler verurteilt

Christa S., die unerkannt bleiben möchte, wurden 49 500 Euro Schadenersatz plus Zinsen zugesprochen.
Zum Glück hat Christa S. einen Sohn, der vor Gericht genau schildern konnte, wie seine damals 76-jährige Mutter 2012 zu einer als „Immobilienfonds“ bezeichneten Anlage der Deutsche S & K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co KG kam, einer zur Frankfurter Pleitefirma S & K gehörenden Anlagefirma. 50 000 Euro legte die alte Dame in einen geschlossenen Fonds an. Zuvor hatte der Finanzberater in einem Brief den Fonds als nach nur vier Jahren kündbaren „Kurzläuferfonds“ bezeichnet, der in solide, inflationssichere Sachwerte investiere. Obendrein gebe es eine überdurchschnittliche Rendite. Die investierten Gelder seien „grundbuchrechtlich“ abgesichert.
Doch die Mitteilungen des Beraters waren falsch, urteilte das Oberlandesgericht Dresden (Az. 8 U 1335/15). Da der Mann seine Angaben, die nicht im Einklang mit dem Verkaufsprospekt standen, auch während einer Beratung in der Berliner Wohnung von S. nicht ausdrücklich richtiggestellt habe, müsse er Schadenersatz in Höhe von 49 500 Euro plus Zinsen zahlen.
Anders als das Empfehlungsschreiben des Beraters vermuten lasse, investierte der Fonds laut Prospekt nicht in Immobilien, sondern vergab ein Darlehen für Immobilieninvestitionen an die S & K-Gruppe. Zudem konnte der Fonds erst nach fünfeinhalb Jahren gekündigt werden. Auch bestehe bei der Fondsanlage das Risiko des Totalverlustes.
Die Informationen im Verkaufsprospekt hatten weder Mutter noch Sohn beachtet, nachdem der Berater in seinem Schreiben von einer „intensiven Prüfung“ des Fonds gesprochen hatte. „Das mussten sie auch nicht, weil bei einer persönlichen Beratung keine Pflicht zum Studium des Verkaufsprospektes besteht“, erklärt Rechtsanwalt Christoph Eggert von der Kanzlei HEE Rechtsanwälte in Berlin.