Immer wieder drängen Berater Älteren riskante Unternehmensbeteiligungen auf. Finanztest zeigt, wie Opfer sich wehren können.
Rührend, so hört man, kümmert sich die Mitarbeiterin der kleinsten Zweigstelle der Commerzbank um die Senioren des Erkrather Rosenhofs. Die Bewohner sind meist wohlhabend. Die Unterbringung im Rosenhof in bester Düsseldorfer Vorortlage in Erkrath kostet pro Person in einem Zweizimmer-Apartment mit knapp 60 bis rund 90 Quadratmetern zwischen 2 622 Euro und 3 147 Euro im Monat.
Viermal pro Woche, montags bis donnerstags von 10 bis 11 Uhr, ist die seit mehr als 25 Jahren im Heim angesiedelte Kontaktstelle der Commerzbank in der Düsseldorfer Straße geöffnet. Sie betreut die Bewohner in allen Geldangelegenheiten – vom Girokonto bis hin zu größeren Geldanlagen. Da füllt die Mitarbeiterin auch schon mal einen Überweisungsträger aus, wenn ein Senior damit Probleme hat.
Das freut die Bewohner, weil es ihnen weite Wege erspart, und die Bank, weil es ihr Provisionen beschert, wenn ihre Mitarbeiterin mit den Senioren Verträge schließt. Dazu werden diese auf Wunsch sogar in ihren Apartments aufgesucht.
Commerzbankfiliale direkt im Heim
Zweigstellen von Banken und Sparkassen wie die der Commerzbank im Erkrather Rosenhof werden von vielen Älteren als Segen empfunden.
Was bequem ist, muss aber nicht unbedingt zum Vorteil für Senioren sein, wie ein Urteil des Landgerichts Wuppertal belegt (Az. 3 O 467/12). Danach verkaufte eine Beraterin der Commerzbank dem 78-jährigen Rosenhof-Bewohner Kurt Beil* langjährige riskante Schiffsbeteiligungen, obwohl sie wusste, dass er sein Geld in Kürze für die Pflege benötigte. Die Geldanlage passte nicht zu den Wünschen des alten Herrn, brachte der Bank aber eine satte Provision ein (Fall 1: Provision verschwiegen).
Das Beispiel ist nur eins von vielen. Immer wieder berichten uns Finanztest-Leser von Fällen, in denen Berater das Vertrauen Älterer ausnutzen und ihnen mit falschen Versprechen viel zu riskante Finanzprodukte verkaufen. Das geht, weil die Berater nur selten Ärger bekommen. Je älter Anleger sind, desto weniger fühlen sie sich nervenaufreibenden Schadenersatzprozessen gewachsen.
Dabei lohnt es sich, Gegenwehr zu leisten. Das zeigen mehrere unserer Beispiele.
Der Fall aus dem Rosenhof ist „quasi nur die Spitze des Eisbergs“, sagt Rechtsanwalt Dietmar Kälberer aus Berlin, der Dutzende älterer Schiffsfondsanleger vertritt. „Wenn man die Anlegerlisten von Fonds durchgeht, die von der Commerzbank vertrieben wurden, stolpert man immer wieder über den Erkrather Rosenhof.“
Oft erleben Alte das Fondsende nicht
Beteiligungen an Schiffen, Immobilien, Umwelt- und Medienfonds bescherten Anlegern in der Vergangenheit Milliardenverluste, wie eine Untersuchung von Finanztest aus dem Jahr 2015 belegt (Test Geschlossene Fonds, Finanztest 10/2015). Doch von den Verlusten erfahren viele Senioren gar nichts, weil sie das Ende ihrer Beteiligung nicht mehr erleben.
Wie im Fall der 84-jährigen Schwiegermutter unseres Lesers Karl Meier*. Ihr war von einem Berater der Commerzbank 2004 ein Anteil an dem geschlossenen Fonds Österreich 3 des 2013 insolvent gewordenen Hamburger Emissionshauses Wölbern Invest vermittelt worden. Als 2013 klar wurde, dass sie mit dem geschlossenen Fonds 57 Prozent ihres eingesetzten Kapitals verloren hatte, war sie bereits gestorben.
Hypovereinsbank: Rat altersgerecht
Auch die Hypovereinsbank fiel Finanztest schon wegen des Verkaufs riskanter geschlossener Fonds an Senioren auf. 2007 berichteten wir, wie die Hypovereinsbank dem 90-jährigen Rolf S. für 270 000 Euro eine Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds mit einer Laufzeit von sage und schreibe 21 Jahren aufdrängte.
Rolf S. verlor 100 000 Euro. Obwohl S. und seine Frau nach eigenem Bekunden niemals risikofreudig waren, fand die Bank ihre Anlageempfehlung völlig in Ordnung (Finanzberatung für Senioren, Finanztest 9/2007). S. habe durch den Erwerb der Anteile steuerliche Vorteile. Auch sei die Empfehlung altersgerecht, weil er die Fonds ja vererben könne.
Erben klagen wegen Falschberatung
Mit dem Argument, dass die Anteile vererbbar seien, verteidigt die Hypovereinsbank auch die Vermittlung von Anteilen an über viele Jahre laufenden geschlossenen Immobilienfonds an ein sehr altes Ehepaar: Bei Vertragsabschluss war die Frau 84 Jahre, der Mann 94 Jahre. Sohn und Finanztest-Leser Franz-Peter Leibig erklärt: „Nie und nimmer hätten mein Vater und meine Stiefmutter die Fondsanteile gezeichnet, wenn sie über die Risiken aufgeklärt worden wären. Seine Stiefmutter und er haben die Hypovereinsbank wegen Falschberatung verklagt; und zwar im Auftrag der Erben seines nur wenige Monate nach Vertragsabschluss verstorbenen Vaters.
Seine Stiefmutter habe einen Anteil für 30 000 Euro, sein Vater für 20 000 Euro gezeichnet, weil sie den Versprechungen des langjährigen Beraters der Familie vertraut hätten. „Zwar gibt es jetzt reichlich Ärger, aber die Provisionen waren wohl zu verlockend“, sagt Leibig. „Mein Vater hätte 106 Jahre alt werden müssen, um auf das Geld wieder zugreifen zu können.“
Gericht weist Klage ab
In erster Instanz hat Leibig vor Gericht verloren. Da dem Ehepaar alle nötigen Unterlagen überreicht worden seien und es ein Beratungsprotokoll gebe, war die Beratung „anlage- und anlegergerecht“ , urteilte das Landgericht Würzburg und wies die Klage ab. Leibig sagt, das Ehepaar habe nur eine Empfangsbestätigung unterschrieben, das Beratungsprotokoll sei ihnen erst nach Vertragsschluss überreicht worden. Er hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Die Einlassung des Beraters, er habe den Senioren das Konstrukt und die Risiken der Beteiligung genau erläutert, hält er für eine Schutzbehauptung. Dass sein Vater den Fondsanteil vererben wollte, glaubt Leibig nicht. Leider könne sein Vater nicht mehr widersprechen.
Fonds stellen Erben vor Probleme
Während Leibig das Depot seines Vaters problemlos habe auflösen und an die Erben auszahlen können, hat er mit dem geschlossenen Fonds des Vaters Probleme. Dieser ist frühestens in zehn Jahren kündbar. Dann ist Leibig 80 Jahre alt. Verkaufen könne er den Anteil nicht, weil er nicht am Zweitmarkt gelistet sei, einer Börse für solche Fondsanteile. Auch weigere sich die Fondsgesellschaft, den 20 000-Euro-Anteil seines Vaters auf die drei Erben zu verteilen. Sie verweise auf die Mindestbeteiligung von 10 000 Euro, sagt Leibig. „Das wünscht sich kein Erbe. Ich weiß nicht mal, ob der Anteil am Ende noch einen Wert hat.“
Studie: Senioren wollen Sicherheit
Senioren haben – anders als viele Bankberater im Streitfall als Zeuge vor Gericht behaupten – regelrechte Aversionen gegen Risiken bei der Geldanlage. Das bestätigte eine kürzlich veröffentlichte Studie, die der Bundesverband deutscher Banken von der Gesellschaft für Konsumforschung 2014 durchführen ließ. Nur 8 Prozent der Senioren könnten sich demnach vorstellen, ein höheres Risiko einzugehen, um mehr Rendite zu erzielen. 20 Prozent möchten „eher nicht“ mit Risiko investieren, 72 Prozent wollen gar kein Risiko eingehen.
BHW: Viel zu riskante Anlage verkauft
So wie die 57-jährige Witwe Amelie Kern* (Fall 3: Risiken verschleiert). Sie wolle kein Risiko, sondern eine absolut sichere Geldanlage, erklärte sie ihrem Anlageberater, einem „Gebietsleiter für Kapitalanlagen“ der BHW-Gruppe. Damit wolle sie für ihr Alter vorsorgen und für ihre drei erwachsenen Töchter sparen, um ihnen später etwas vererben zu können. Kern investierte 30 000 Euro, fast die Hälfte ihres gesamten Vermögens.
Als „bombensicher wie nur was“ habe der Berater die Immobilie dargestellt und ihr einen Anteil an dem geschlossenen Fonds SAB Real Estate GmbH & Co. Office-Point Kassel KG verkauft. Darüber, dass es sich bei den prognostizierten Ausschüttungen in Höhe von 6,4 Prozent pro Jahr nicht um „Zinsen wie von einer Bank“ handele – so hatte Kern gedacht –, sagte der Berater nichts. Als Ausschüttungen bezeichnet man vielmehr die Rückzahlung des investierten Kapitals an die Anleger. Macht der Fonds Verluste, kann er sich das Geld wiederholen.
Weil der Berater beteuerte, dass es sich um eine „sichere Immobilie“ handele, die langfristig von der Deutschen Telekom und der Lufthansa gemietet sei, investierte Kern.
Mulmig wurde es ihr erst, als 2011 die Ausschüttungen aus dem Fonds herabgesetzt wurden. Sie ließ sich daraufhin von Nicole Mutschke, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht in Düsseldorf, beraten. Sie erfuhr, dass sie vor Ablauf der Fondslaufzeit im Jahr 2020 nicht kündigen kann und im schlimmsten Fall ihre gesamte Einlage verliert. Eine solche riskante Anlage wollte Kern nicht behalten. Sie verklagte drei Mitglieder der BHW-Gruppe sowie die Gründungsgesellschafterin auf Schadenersatz – und bekam recht.
Commerzbank verschwieg Risiken
Auch Gudrun Beck* konnte mit Hilfe von Anwältin Mutschke die Rückabwicklung ihres Anteils an einem geschlossenen Fonds erreichen.
Niemals, so beteuerte die pensionierte Lehrerin als Zeugin vor Gericht, hätte sie die Anlage getätigt, wenn die Beraterin der Commerzbank sie über wichtige Details informiert hätte – wie mögliche Nachschusspflichten, die schlechte Veräußerbarkeit des Fonds, Währungsrisiken oder Rückvergütungen (Provisionen) für die Bank. Als „konservativ orientierte“ Anlegerin habe sie für die Altersvorsorge sparen wollen.
Das glaubten ihr die Richter am Landgericht Frankfurt am Main. Im Hinblick auf das Anlageziel Altersvorsorge sei die Beratung nicht anleger- und objektgerecht abgelaufen. Besonders überzeugte das Gericht, dass die Frau die Rückabwicklung des Fondsanteils verlangte, obwohl die Geldanlage prognosemäßig lief und ihr gar kein wirtschaftlicher Schaden entstanden war (Az. 2-12 O 369/12).
Vertrauen Älterer wird ausgenutzt
Diese Fälle zeigen: Senioren vertrauen den Mitarbeitern ihrer Kreditinstitute meist uneingeschränkt. Honoraranlageberater Alexander Schmidt bestätigt: „Bankberater nutzen das gnadenlos aus.“ Er ist Chef der Finanzvermittlung „Die alten Hasen“ in Berlin, die sich auf die Honorarberatung Älterer spezialisiert hat. Die Berater sind Exbanker, von denen Senioren erfahren können, ob sie bei ihren Geldanlagen alles richtig gemacht haben. Die alten Hasen erarbeiten auch Anlagestrategien, die zur jeweiligen Lebenssituation und zum Risikoprofil passen.
So kassieren Banken ab
Leichte Opfer seien immer wieder auch ältere Damen, die nach dem Tod ihres Mannes erben. „Die haben keine Ahnung, weil sie sich noch nie mit Finanzen beschäftigt haben, und kaufen alles, was ihnen der nette Berater empfiehlt“, sagt Schmidt.
Neben geschlossenen Fonds würden älteren Menschen gerne Zertifikate und Bonitätsanleihen verkauft, komplizierte Produkte mit hohen Provisionen, die die wenigsten verstehen. Das funktioniere, weil Senioren dächten: „Ach, das wird schon passen, wenn meine Bank, bei der ich jahrzehntelang Kunde bin, das empfiehlt.“
Lieber zum Honorarberater
Fehler kann jeder Berater machen. Die Chance, eine passendes Produkt empfohlen zu bekommen ist allerdings höher, wenn ein Berater ausschließlich vom Kunden bezahlt wird und keinerlei Provisionen von Anbietern nehmen darf. So arbeiten Honorarberater.
Wer nicht sicher ist, ob ein Finanzprodukt das richtige für ihn ist, sollte seine Verträge von Experten überprüfen lassen. Die Kosten für eine persönliche Anlageberatung betragen bei Verbraucherzentralen zwischen 35 und 90 Euro pro Stunde (Tabelle: Verbraucherzentralen prüfen Anlageverträge).
Bei den alten Hasen kostet eine Erstberatung für die erste halbe Stunde 75 Euro. Vermögensanalysen gibt es für 175 Euro pro Stunde. Grundsätzlich sollte jeder zu einer Anlageberatung einen Vertrauten mitnehmen. Senioren, die länger anlegen wollen, können etwa potentielle Erben wie erwachsene Kinder oder Enkel zum Gespräch mitnehmen. Dann gibt es später weniger Probleme und im Streitfall einen Zeugen.
Beginnende Demenz
Noch schwieriger wird die Situation, wenn Senioren an einer beginnenden Demenz leiden, die Außenstehende nicht unbedingt sofort erkennen. Für Angehörige ist es dann emotional schwierig, die richtigen Maßnahmen zu treffen – zum Beispiel einen gesetzlichen Betreuer zu bestellen. Häufig ist das jedoch der einzige wirksame Schutz (Interview: Wie Angehörige und Betroffene gegen Abzocke vorsorgen).
Immer wieder beschweren sich Angehörige bei Finanztest darüber, dass ihren betagten Eltern nach telefonischer Beratung Geschäfte angedreht werden, die ihrer bis dahin konservativen Anlagestrategie entgegenstehen.
Finanztest-Leserin Ella Koch* musste erleben, dass ein Berater der Commerzbank ihrem fast 90-jährigen Vater kurz vor seinem Tod im März 2013 telefonisch riskante Wertpapiergeschäfte empfahl. Dabei hatte sie die Bank bereits im April 2012 über die beginnende Demenz ihres Vaters informiert und darum gebeten, auf telefonische Geschäftsanbahnung zu verzichten.
Warum sich die Bank zunächst fünf Monate daran hielt und dann nicht mehr, weiß sie nicht. Besonders ärgert sich Koch über den Berater. Er protokollierte 30 bis 45 Minuten dauernde Telefonate und attestierte ihrem Vater eine „hinreichende Risikotragfähigkeit“. Koch erinnert sich: „Schon damals fiel es ihm schwer, Gesprächen zu folgen. Meist schlief er innerhalb von zehn bis fünfzehn Minuten am Telefon ein und man musste ihn durch lautes Rufen wecken.“
Im Gutachten des medizinischen Dienstes vom November 2012 ist von einem herabgesetztem Urteilsvermögen, einem lückenhaften Kurzzeitgedächtnis und einer beginnenden Verwirrtheit die Rede. „Kommunikation auf einfache Sätze beschränkt“, heißt es wörtlich.
Den Vorwurf der Tochter, der Berater habe den Zustand des Vaters ausgenutzt und sein Geld zum Wohl der Bank in hauseigene Papiere angelegt, weist die Bank zurück. Ihr Vater habe fundierte Anlageentscheidungen getroffen. Insgesamt sei der Bank der Gesundheitszustand, „wenn auch nicht im Detail“ bekannt gewesen. „In den geführten Telefonaten war eine Einschränkung seiner Entscheidungsfähigkeit für uns jedoch nicht erkennbar.“
Ella Koch hat das Depot des Vaters von der Commerzbank abgezogen. Wer Streit mit Banken vermeiden will, sollte Angehörige und sich selbst frühzeitig gegen mögliche Risiken absichern.
[Update 2.11.2016] Die Commerzbank hat uns mitgeteilt, dass sie den Verkauf von geschlossenen Fonds an Privatanleger zum 1. Oktober 2016 eingestellt hat. Details siehe Meldung Commerzbank: „Verkauf geschlossener Fonds eingestellt“. [Ende Update]
*Namen von der Redaktion geändert
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@Testdedanke: Dies ist hier nicht der Ort, um für Ihren Fall zu klären, ob sich jemand an Ihrer Finanzierung bereichert hat, bzw. einen ungesetzlichen Vorteil gesichert hat, bzw. sichern wollte. Bitte wenden Sie sich mit einem solchen Begehren an die im Artikel genannten Stellen. (maa)
Kommentar vom Autor gelöscht.
@Testdedanke: Die Kreditbedingungen der KfW sehen mindestens ein tilgungsfreies Anlaufjahr vor. Das heißt: Die erste Rate mit Tilgungsanteil wird frühestens nach einem Jahr fällig. Vorher zahlt der Kreditnehmer nur Zinsen, deshalb verringert sich die Kreditschuld in dieser Zeit nicht. Es handelt sich hier um eine Vorgabe der KfW, die es schon 2005 gab und die von der finanzierenden Bank nicht beeinflusst werden kann. Wir vermuten, dass in Ihrem Fall der Termin des Tilgungsbeginns (und nicht der Auszahlungszeitpunkt!) entsprechend auf den 30.03.2007 festgelegt wurde, was – bei damals vierteljährlicher Ratenzahlung jeweils zum Quartalsende – genau einem tilgungsfreien Anlaufjahr entspricht. (AK)
Kommentar vom Autor gelöscht.
Engagierte Sozialanwälte (wie den genannten) gibt es m.E. wenige, weil sie fast nur mandantenverschuldete Verwaltungs- oder Zivilrechtsklagegründe finden und dann noch auf eine RSV oder (umständliches) PKH-Vorverfahren angewiesen sind. Daher sollte es ab Renten- und Pensionsalter ohne gute Kenntnisse über Geldanlagemodelle und ihre mögl. Rechtsfolgen nicht mehr zu "einsamen" Bankgeschäften von Rentnern etc. kommen. Dazu könnte StiWa etwas beitragen, indem bei allen relevanten Banking-Anlageberichten und -Vorschlägen, die über (fast) zinslose Sichteinlagen hinausgehen, eine Art "Ampel"-Symbol neben die Spaltenüberschrift gesetzt wird: Grün = gut gesichert und unbedenklich, Gelb = nicht ohne vorherige Risikobesprechung mit den möglichen Erben, Rot = nur mit schriftl. Einverständnis der Person(en), die für lfd. Pflege- und alters-/krankheitsbedingte Zusatzkosten (in spe) ggf. aufzukommen hätten, zumeist die Kinder. Merke: schon Fonds brauchen einen mind. zehnjährigen Anlagehorizont...