Finanzberatung Wie sich Senioren gegen Abzocke wehren können

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Immer wieder drängen Berater Älteren riskante Unter­nehmens­beteiligungen auf. Finanztest zeigt, wie Opfer sich wehren können.

Rührend, so hört man, kümmert sich die Mitarbeiterin der kleinsten Zweigstelle der Commerz­bank um die Senioren des Erkrather Rosenhofs. Die Bewohner sind meist wohl­habend. Die Unterbringung im Rosenhof in bester Düssel­dorfer Vorortlage in Erkrath kostet pro Person in einem Zwei­zimmer-Apart­ment mit knapp 60 bis rund 90 Quadrat­metern zwischen 2 622 Euro und 3 147 Euro im Monat.

Viermal pro Woche, montags bis donners­tags von 10 bis 11 Uhr, ist die seit mehr als 25 Jahren im Heim angesiedelte Kontakt­stelle der Commerz­bank in der Düssel­dorfer Straße geöffnet. Sie betreut die Bewohner in allen Geld­angelegenheiten – vom Giro­konto bis hin zu größeren Geld­anlagen. Da füllt die Mitarbeiterin auch schon mal einen Über­weisungs­träger aus, wenn ein Senior damit Probleme hat.

Das freut die Bewohner, weil es ihnen weite Wege erspart, und die Bank, weil es ihr Provisionen beschert, wenn ihre Mitarbeiterin mit den Senioren Verträge schließt. Dazu werden diese auf Wunsch sogar in ihren Apart­ments aufgesucht.

Commerz­bank­filiale direkt im Heim

Zweigstellen von Banken und Sparkassen wie die der Commerz­bank im Erkrather Rosenhof werden von vielen Älteren als Segen empfunden.

Was bequem ist, muss aber nicht unbe­dingt zum Vorteil für Senioren sein, wie ein Urteil des Land­gerichts Wuppertal belegt (Az. 3 O 467/12). Danach verkaufte eine Beraterin der Commerz­bank dem 78-jährigen Rosenhof-Bewohner Kurt Beil* lang­jährige riskante Schiffs­beteiligungen, obwohl sie wusste, dass er sein Geld in Kürze für die Pflege benötigte. Die Geld­anlage passte nicht zu den Wünschen des alten Herrn, brachte der Bank aber eine satte Provision ein (Fall 1: Provision verschwiegen).

Das Beispiel ist nur eins von vielen. Immer wieder berichten uns Finanztest-Leser von Fällen, in denen Berater das Vertrauen Älterer ausnutzen und ihnen mit falschen Versprechen viel zu riskante Finanz­produkte verkaufen. Das geht, weil die Berater nur selten Ärger bekommen. Je älter Anleger sind, desto weniger fühlen sie sich nerven­aufreibenden Schaden­ersatz­prozessen gewachsen.

Dabei lohnt es sich, Gegen­wehr zu leisten. Das zeigen mehrere unserer Beispiele.

Der Fall aus dem Rosenhof ist „quasi nur die Spitze des Eisbergs“, sagt Rechts­anwalt Dietmar Kälberer aus Berlin, der Dutzende älterer Schiffs­fonds­anleger vertritt. „Wenn man die Anleger­listen von Fonds durch­geht, die von der Commerz­bank vertrieben wurden, stolpert man immer wieder über den Erkrather Rosenhof.“

Oft erleben Alte das Fondsende nicht

Beteiligungen an Schiffen, Immobilien, Umwelt- und Medienfonds bescherten Anlegern in der Vergangenheit Milliarden­verluste, wie eine Unter­suchung von Finanztest aus dem Jahr 2015 belegt (Test Geschlossene Fonds, Finanztest 10/2015). Doch von den Verlusten erfahren viele Senioren gar nichts, weil sie das Ende ihrer Beteiligung nicht mehr erleben.

Wie im Fall der 84-jährigen Schwiegermutter unseres Lesers Karl Meier*. Ihr war von einem Berater der Commerz­bank 2004 ein Anteil an dem geschlossenen Fonds Österreich 3 des 2013 insolvent gewordenen Hamburger Emissions­hauses Wölbern Invest vermittelt worden. Als 2013 klar wurde, dass sie mit dem geschlossenen Fonds 57 Prozent ihres einge­setzten Kapitals verloren hatte, war sie bereits gestorben.

Hypo­ver­eins­bank: Rat alters­gerecht

Auch die Hypo­ver­eins­bank fiel Finanztest schon wegen des Verkaufs riskanter geschlossener Fonds an Senioren auf. 2007 berichteten wir, wie die Hypo­ver­eins­bank dem 90-jährigen Rolf S. für 270 000 Euro eine Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds mit einer Lauf­zeit von sage und schreibe 21 Jahren aufdrängte.

Rolf S. verlor 100 000 Euro. Obwohl S. und seine Frau nach eigenem Bekunden niemals risikofreudig waren, fand die Bank ihre Anla­geempfehlung völlig in Ordnung (Finanzberatung für Senioren, Finanztest 9/2007). S. habe durch den Erwerb der Anteile steuerliche Vorteile. Auch sei die Empfehlung alters­gerecht, weil er die Fonds ja vererben könne.

Erben klagen wegen Falsch­beratung

Mit dem Argument, dass die Anteile vererbbar seien, verteidigt die Hypo­ver­eins­bank auch die Vermitt­lung von Anteilen an über viele Jahre laufenden geschlossenen Immobilienfonds an ein sehr altes Ehepaar: Bei Vertrags­abschluss war die Frau 84 Jahre, der Mann 94 Jahre. Sohn und Finanztest-Leser Franz-Peter Leibig erklärt: „Nie und nimmer hätten mein Vater und meine Stiefmutter die Fonds­anteile gezeichnet, wenn sie über die Risiken aufgeklärt worden wären. Seine Stiefmutter und er haben die Hypo­ver­eins­bank wegen Falsch­beratung verklagt; und zwar im Auftrag der Erben seines nur wenige Monate nach Vertrags­abschluss verstorbenen Vaters.

Seine Stiefmutter habe einen Anteil für 30 000 Euro, sein Vater für 20 000 Euro gezeichnet, weil sie den Versprechungen des lang­jährigen Beraters der Familie vertraut hätten. „Zwar gibt es jetzt reichlich Ärger, aber die Provisionen waren wohl zu verlockend“, sagt Leibig. „Mein Vater hätte 106 Jahre alt werden müssen, um auf das Geld wieder zugreifen zu können.“

Gericht weist Klage ab

In erster Instanz hat Leibig vor Gericht verloren. Da dem Ehepaar alle nötigen Unterlagen über­reicht worden seien und es ein Beratungs­protokoll gebe, war die Beratung „anlage- und anlegergerecht“ , urteilte das Land­gericht Würzburg und wies die Klage ab. Leibig sagt, das Ehepaar habe nur eine Empfangs­bestätigung unter­schrieben, das Beratungs­protokoll sei ihnen erst nach Vertrags­schluss über­reicht worden. Er hat gegen das Urteil Berufung einge­legt.

Die Einlassung des Beraters, er habe den Senioren das Konstrukt und die Risiken der Beteiligung genau erläutert, hält er für eine Schutz­behauptung. Dass sein Vater den Fonds­anteil vererben wollte, glaubt Leibig nicht. Leider könne sein Vater nicht mehr wider­sprechen.

Fonds stellen Erben vor Probleme

Während Leibig das Depot seines Vaters problemlos habe auflösen und an die Erben auszahlen können, hat er mit dem geschlossenen Fonds des Vaters Probleme. Dieser ist frühestens in zehn Jahren künd­bar. Dann ist Leibig 80 Jahre alt. Verkaufen könne er den Anteil nicht, weil er nicht am Zweitmarkt gelistet sei, einer Börse für solche Fonds­anteile. Auch weigere sich die Fonds­gesell­schaft, den 20 000-Euro-Anteil seines Vaters auf die drei Erben zu verteilen. Sie verweise auf die Mindest­beteiligung von 10 000 Euro, sagt Leibig. „Das wünscht sich kein Erbe. Ich weiß nicht mal, ob der Anteil am Ende noch einen Wert hat.“

Studie: Senioren wollen Sicherheit

Senioren haben – anders als viele Bank­berater im Streitfall als Zeuge vor Gericht behaupten – regelrechte Aver­sionen gegen Risiken bei der Geld­anlage. Das bestätigte eine kürzlich veröffent­lichte Studie, die der Bundes­verband deutscher Banken von der Gesell­schaft für Konsumforschung 2014 durch­führen ließ. Nur 8 Prozent der Senioren könnten sich demnach vorstellen, ein höheres Risiko einzugehen, um mehr Rendite zu erzielen. 20 Prozent möchten „eher nicht“ mit Risiko investieren, 72 Prozent wollen gar kein Risiko eingehen.

BHW: Viel zu riskante Anlage verkauft

So wie die 57-jährige Witwe Amelie Kern* (Fall 3: Risiken verschleiert). Sie wolle kein Risiko, sondern eine absolut sichere Geld­anlage, erklärte sie ihrem Anla­geberater, einem „Gebiets­leiter für Kapital­anlagen“ der BHW-Gruppe. Damit wolle sie für ihr Alter vorsorgen und für ihre drei erwachsenen Töchter sparen, um ihnen später etwas vererben zu können. Kern investierte 30 000 Euro, fast die Hälfte ihres gesamten Vermögens.

Als „bombensicher wie nur was“ habe der Berater die Immobilie dargestellt und ihr einen Anteil an dem geschlossenen Fonds SAB Real Estate GmbH & Co. Office-Point Kassel KG verkauft. Darüber, dass es sich bei den prognostizierten Ausschüttungen in Höhe von 6,4 Prozent pro Jahr nicht um „Zinsen wie von einer Bank“ handele – so hatte Kern gedacht –, sagte der Berater nichts. Als Ausschüttungen bezeichnet man vielmehr die Rück­zahlung des investierten Kapitals an die Anleger. Macht der Fonds Verluste, kann er sich das Geld wieder­holen.

Weil der Berater beteuerte, dass es sich um eine „sichere Immobilie“ handele, die lang­fristig von der Deutschen Telekom und der Luft­hansa gemietet sei, investierte Kern.

Mulmig wurde es ihr erst, als 2011 die Ausschüttungen aus dem Fonds herab­gesetzt wurden. Sie ließ sich darauf­hin von Nicole Mutschke, Fach­anwältin für Bank- und Kapitalmarkt­recht in Düssel­dorf, beraten. Sie erfuhr, dass sie vor Ablauf der Fonds­lauf­zeit im Jahr 2020 nicht kündigen kann und im schlimmsten Fall ihre gesamte Einlage verliert. Eine solche riskante Anlage wollte Kern nicht behalten. Sie verklagte drei Mitglieder der BHW-Gruppe sowie die Gründungs­gesell­schafterin auf Schaden­ersatz – und bekam recht.

Commerz­bank verschwieg Risiken

Auch Gudrun Beck* konnte mit Hilfe von Anwältin Mutschke die Rück­abwick­lung ihres Anteils an einem geschlossenen Fonds erreichen.

Niemals, so beteuerte die pensionierte Lehrerin als Zeugin vor Gericht, hätte sie die Anlage getätigt, wenn die Beraterin der Commerz­bank sie über wichtige Details informiert hätte – wie mögliche Nach­schuss­pflichten, die schlechte Veräußer­barkeit des Fonds, Währungs­risiken oder Rück­vergütungen (Provisionen) für die Bank. Als „konservativ orientierte“ Anlegerin habe sie für die Alters­vorsorge sparen wollen.

Das glaubten ihr die Richter am Land­gericht Frank­furt am Main. Im Hinblick auf das Anlageziel Alters­vorsorge sei die Beratung nicht anleger- und objektgerecht abge­laufen. Besonders über­zeugte das Gericht, dass die Frau die Rück­abwick­lung des Fonds­anteils verlangte, obwohl die Geld­anlage prognosemäßig lief und ihr gar kein wirt­schaftlicher Schaden entstanden war (Az. 2-12 O 369/12).

Vertrauen Älterer wird ausgenutzt

Diese Fälle zeigen: Senioren vertrauen den Mitarbeitern ihrer Kredit­institute meist uneinge­schränkt. Honorar­anlageberater Alexander Schmidt bestätigt: „Bank­berater nutzen das gnadenlos aus.“ Er ist Chef der Finanz­vermitt­lung „Die alten Hasen“ in Berlin, die sich auf die Honorarberatung Älterer spezialisiert hat. Die Berater sind Exbanker, von denen Senioren erfahren können, ob sie bei ihren Geld­anlagen alles richtig gemacht haben. Die alten Hasen erarbeiten auch Anla­gestrategien, die zur jeweiligen Lebens­situation und zum Risiko­profil passen.

So kassieren Banken ab

Leichte Opfer seien immer wieder auch ältere Damen, die nach dem Tod ihres Mannes erben. „Die haben keine Ahnung, weil sie sich noch nie mit Finanzen beschäftigt haben, und kaufen alles, was ihnen der nette Berater empfiehlt“, sagt Schmidt.

Neben geschlossenen Fonds würden älteren Menschen gerne Zertifikate und Bonitäts­anleihen verkauft, komplizierte Produkte mit hohen Provisionen, die die wenigsten verstehen. Das funk­tioniere, weil Senioren dächten: „Ach, das wird schon passen, wenn meine Bank, bei der ich jahr­zehnte­lang Kunde bin, das empfiehlt.“

Lieber zum Honorarberater

Fehler kann jeder Berater machen. Die Chance, eine passendes Produkt empfohlen zu bekommen ist allerdings höher, wenn ein Berater ausschließ­lich vom Kunden bezahlt wird und keinerlei Provisionen von Anbietern nehmen darf. So arbeiten Honorarberater.

Wer nicht sicher ist, ob ein Finanz­produkt das richtige für ihn ist, sollte seine Verträge von Experten über­prüfen lassen. Die Kosten für eine persönliche Anla­geberatung betragen bei Verbraucherzentralen zwischen 35 und 90 Euro pro Stunde (Tabelle: Verbraucherzentralen prüfen Anlageverträge).

Bei den alten Hasen kostet eine Erst­beratung für die erste halbe Stunde 75 Euro. Vermögens­analysen gibt es für 175 Euro pro Stunde. Grund­sätzlich sollte jeder zu einer Anla­geberatung einen Vertrauten mitnehmen. Senioren, die länger anlegen wollen, können etwa potentielle Erben wie erwachsene Kinder oder Enkel zum Gespräch mitnehmen. Dann gibt es später weniger Probleme und im Streitfall einen Zeugen.

Beginnende Demenz

Noch schwieriger wird die Situation, wenn Senioren an einer beginnenden Demenz leiden, die Außen­stehende nicht unbe­dingt sofort erkennen. Für Angehörige ist es dann emotional schwierig, die richtigen Maßnahmen zu treffen – zum Beispiel einen gesetzlichen Betreuer zu bestellen. Häufig ist das jedoch der einzige wirk­same Schutz (Interview: Wie Angehörige und Betroffene gegen Abzocke vorsorgen).

Immer wieder beschweren sich Angehörige bei Finanztest darüber, dass ihren betagten Eltern nach telefo­nischer Beratung Geschäfte angedreht werden, die ihrer bis dahin konservativen Anla­gestrategie entgegen­stehen.

Finanztest-Leserin Ella Koch* musste erleben, dass ein Berater der Commerz­bank ihrem fast 90-jährigen Vater kurz vor seinem Tod im März 2013 telefo­nisch riskante Wert­papier­geschäfte empfahl. Dabei hatte sie die Bank bereits im April 2012 über die beginnende Demenz ihres Vaters informiert und darum gebeten, auf telefo­nische Geschäfts­anbahnung zu verzichten.

Warum sich die Bank zunächst fünf Monate daran hielt und dann nicht mehr, weiß sie nicht. Besonders ärgert sich Koch über den Berater. Er protokollierte 30 bis 45 Minuten dauernde Telefonate und attestierte ihrem Vater eine „hinreichende Risikotrag­fähig­keit“. Koch erinnert sich: „Schon damals fiel es ihm schwer, Gesprächen zu folgen. Meist schlief er inner­halb von zehn bis fünf­zehn Minuten am Telefon ein und man musste ihn durch lautes Rufen wecken.“

Im Gutachten des medizi­nischen Dienstes vom November 2012 ist von einem herab­gesetztem Urteils­vermögen, einem lückenhaften Kurz­zeitgedächt­nis und einer beginnenden Verwirrt­heit die Rede. „Kommunikation auf einfache Sätze beschränkt“, heißt es wörtlich.

Den Vorwurf der Tochter, der Berater habe den Zustand des Vaters ausgenutzt und sein Geld zum Wohl der Bank in haus­eigene Papiere angelegt, weist die Bank zurück. Ihr Vater habe fundierte Anla­geent­scheidungen getroffen. Insgesamt sei der Bank der Gesund­heits­zustand, „wenn auch nicht im Detail“ bekannt gewesen. „In den geführten Telefonaten war eine Einschränkung seiner Entscheidungs­fähig­keit für uns jedoch nicht erkenn­bar.“

Ella Koch hat das Depot des Vaters von der Commerz­bank abge­zogen. Wer Streit mit Banken vermeiden will, sollte Angehörige und sich selbst früh­zeitig gegen mögliche Risiken absichern.

[Update 2.11.2016] Die Commerz­bank hat uns mitgeteilt, dass sie den Verkauf von geschlossenen Fonds an Privat­anleger zum 1. Oktober 2016 einge­stellt hat. Details siehe Meldung Commerzbank: „Verkauf geschlossener Fonds eingestellt“. [Ende Update]

*Namen von der Redak­tion geändert

Das Vorsorge-Set von Finanztest

Finanzberatung - Wie sich Senioren gegen Abzocke wehren können

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 31.10.2016 um 10:56 Uhr
    Erstrangige Grundbuchsicherheit

    @Testdedanke: Dies ist hier nicht der Ort, um für Ihren Fall zu klären, ob sich jemand an Ihrer Finanzierung bereichert hat, bzw. einen ungesetzlichen Vorteil gesichert hat, bzw. sichern wollte. Bitte wenden Sie sich mit einem solchen Begehren an die im Artikel genannten Stellen. (maa)

  • Testdedanke am 28.10.2016 um 20:21 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 26.10.2016 um 11:39 Uhr
    KFW Darlehen

    @Testdedanke: Die Kreditbedingungen der KfW sehen mindestens ein tilgungsfreies Anlaufjahr vor. Das heißt: Die erste Rate mit Tilgungsanteil wird frühestens nach einem Jahr fällig. Vorher zahlt der Kreditnehmer nur Zinsen, deshalb verringert sich die Kreditschuld in dieser Zeit nicht. Es handelt sich hier um eine Vorgabe der KfW, die es schon 2005 gab und die von der finanzierenden Bank nicht beeinflusst werden kann. Wir vermuten, dass in Ihrem Fall der Termin des Tilgungsbeginns (und nicht der Auszahlungszeitpunkt!) entsprechend auf den 30.03.2007 festgelegt wurde, was – bei damals vierteljährlicher Ratenzahlung jeweils zum Quartalsende – genau einem tilgungsfreien Anlaufjahr entspricht. (AK)

  • Testdedanke am 26.10.2016 um 09:59 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Antefix am 14.10.2016 um 18:35 Uhr
    1. aller Geldfragen: MUSS es denn mehr werden ?

    Engagierte Sozialanwälte (wie den genannten) gibt es m.E. wenige, weil sie fast nur mandantenverschuldete Verwaltungs- oder Zivilrechtsklagegründe finden und dann noch auf eine RSV oder (umständliches) PKH-Vorverfahren angewiesen sind. Daher sollte es ab Renten- und Pensionsalter ohne gute Kenntnisse über Geldanlagemodelle und ihre mögl. Rechtsfolgen nicht mehr zu "einsamen" Bankgeschäften von Rentnern etc. kommen. Dazu könnte StiWa etwas beitragen, indem bei allen relevanten Banking-Anlageberichten und -Vorschlägen, die über (fast) zinslose Sichteinlagen hinausgehen, eine Art "Ampel"-Symbol neben die Spaltenüberschrift gesetzt wird: Grün = gut gesichert und unbedenklich, Gelb = nicht ohne vorherige Risikobesprechung mit den möglichen Erben, Rot = nur mit schriftl. Einverständnis der Person(en), die für lfd. Pflege- und alters-/krankheitsbedingte Zusatzkosten (in spe) ggf. aufzukommen hätten, zumeist die Kinder. Merke: schon Fonds brauchen einen mind. zehnjährigen Anlagehorizont...