Der 78-jährige Kurt Beil* fand es 2004 sehr bequem, sich in der Kontaktstelle der Commerzbank im Erkrather Rosenhof, in dem er wohnt, beraten zu lassen. Der Beraterin sagte er, dass er sein Geld in Kürze benötige, da er schon bald auf den Rollstuhl angewiesen sein werde.
Die Beraterin empfahl, in langjährige Schiffsfonds zu investieren. Beil investierte 50 000 US-Dollar in die Schiffsfonds MS Manhattan und MS Fernando, die unter dem Namen LF Flottenfonds IV verkauft wurden. Ihm war nicht klar, dass er im Notfall nicht an sein Geld kommen würde.
Als die Fonds 2007 wirtschaftliche Probleme bekamen, wandte sich Beil an die Berliner Anwaltskanzlei Kälberer & Tittel in Berlin. Dort erfuhr er, dass ihm wesentliche Risiken der Fonds verschwiegen wurden. Beil verklagte die Commerzbank wegen Falschberatung. Mit Erfolg. Der alte Herr hätte die Beteiligung nicht gezeichnet, wenn er gewusst hätte, dass die Commerzbank für die Vermittlung eine Gebühr und eine Provision kassierte, urteilte das Landgericht Wuppertal (Az. 3 O 467/12). Da die Bank Beil über die Provisionen nicht aufgeklärt habe, müsse sie den entstandenen Schaden von 32 300 Euro plus 2 Prozent Zinsen ersetzen.
* Namen von der Redaktion geändert
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@Testdedanke: Dies ist hier nicht der Ort, um für Ihren Fall zu klären, ob sich jemand an Ihrer Finanzierung bereichert hat, bzw. einen ungesetzlichen Vorteil gesichert hat, bzw. sichern wollte. Bitte wenden Sie sich mit einem solchen Begehren an die im Artikel genannten Stellen. (maa)
Kommentar vom Autor gelöscht.
@Testdedanke: Die Kreditbedingungen der KfW sehen mindestens ein tilgungsfreies Anlaufjahr vor. Das heißt: Die erste Rate mit Tilgungsanteil wird frühestens nach einem Jahr fällig. Vorher zahlt der Kreditnehmer nur Zinsen, deshalb verringert sich die Kreditschuld in dieser Zeit nicht. Es handelt sich hier um eine Vorgabe der KfW, die es schon 2005 gab und die von der finanzierenden Bank nicht beeinflusst werden kann. Wir vermuten, dass in Ihrem Fall der Termin des Tilgungsbeginns (und nicht der Auszahlungszeitpunkt!) entsprechend auf den 30.03.2007 festgelegt wurde, was – bei damals vierteljährlicher Ratenzahlung jeweils zum Quartalsende – genau einem tilgungsfreien Anlaufjahr entspricht. (AK)
Kommentar vom Autor gelöscht.
Engagierte Sozialanwälte (wie den genannten) gibt es m.E. wenige, weil sie fast nur mandantenverschuldete Verwaltungs- oder Zivilrechtsklagegründe finden und dann noch auf eine RSV oder (umständliches) PKH-Vorverfahren angewiesen sind. Daher sollte es ab Renten- und Pensionsalter ohne gute Kenntnisse über Geldanlagemodelle und ihre mögl. Rechtsfolgen nicht mehr zu "einsamen" Bankgeschäften von Rentnern etc. kommen. Dazu könnte StiWa etwas beitragen, indem bei allen relevanten Banking-Anlageberichten und -Vorschlägen, die über (fast) zinslose Sichteinlagen hinausgehen, eine Art "Ampel"-Symbol neben die Spaltenüberschrift gesetzt wird: Grün = gut gesichert und unbedenklich, Gelb = nicht ohne vorherige Risikobesprechung mit den möglichen Erben, Rot = nur mit schriftl. Einverständnis der Person(en), die für lfd. Pflege- und alters-/krankheitsbedingte Zusatzkosten (in spe) ggf. aufzukommen hätten, zumeist die Kinder. Merke: schon Fonds brauchen einen mind. zehnjährigen Anlagehorizont...