Provision verschwiegen: Commerzbank vom Landgericht Wuppertal verurteilt

Im Erkrather Rosenhof, einer Seniorenresidenz, betreibt die Commerzbank die kleinste Zweigstelle Deutschlands.
Der 78-jährige Kurt Beil* fand es 2004 sehr bequem, sich in der Kontaktstelle der Commerzbank im Erkrather Rosenhof, in dem er wohnt, beraten zu lassen. Der Beraterin sagte er, dass er sein Geld in Kürze benötige, da er schon bald auf den Rollstuhl angewiesen sein werde.
Die Beraterin empfahl, in langjährige Schiffsfonds zu investieren. Beil investierte 50 000 US-Dollar in die Schiffsfonds MS Manhattan und MS Fernando, die unter dem Namen LF Flottenfonds IV verkauft wurden. Ihm war nicht klar, dass er im Notfall nicht an sein Geld kommen würde.
Als die Fonds 2007 wirtschaftliche Probleme bekamen, wandte sich Beil an die Berliner Anwaltskanzlei Kälberer & Tittel in Berlin. Dort erfuhr er, dass ihm wesentliche Risiken der Fonds verschwiegen wurden. Beil verklagte die Commerzbank wegen Falschberatung. Mit Erfolg. Der alte Herr hätte die Beteiligung nicht gezeichnet, wenn er gewusst hätte, dass die Commerzbank für die Vermittlung eine Gebühr und eine Provision kassierte, urteilte das Landgericht Wuppertal (Az. 3 O 467/12). Da die Bank Beil über die Provisionen nicht aufgeklärt habe, müsse sie den entstandenen Schaden von 32 300 Euro plus 2 Prozent Zinsen ersetzen.
* Namen von der Redaktion geändert