Finanzberatung

Interview: Arzt muss Geschäfts­unfähigkeit fest­stellen

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Beginnende Demenz im Alter stellt Angehörige und Betroffene vor große Probleme. Leif Aertel, Fach­anwalt für Sozialrecht in Göttingen, erklärt im Interview, was Angehörige und Betroffene tun können, um sich vor Verträgen zu schützen, deren Inhalt und Folgen sie nicht mehr voll­ständig über­blicken können.

Oft ist der Über­gang zwischen Geschäfts­fähig­keit und Geschäfts­unfähigkeit bei Menschen mit beginnender Demenz fließend. Woran erkennt man, dass ein Demenz­kranker geschäfts­unfähig ist?

Aertel: Erkenn­bar ist die fehlende Geschäfts­fähig­keit gerade in Grenz­fällen meist nicht. Hinweise können Fragen zu örtlicher und zeitlicher Orientierung oder zum Erinnerungs­vermögen geben. Verläss­lich kann die dauer­haft fehlende Einsichts­fähig­keit aber meist nur ein Fach­arzt für Neurologie und Psychiatrie fest­stellen.

Was können Angehörige tun, um zu verhindern, dass Demenz­kranke Verträge abschließen?

Aertel: Im Falle einer wirt­schaftlichen Selbst­gefähr­dung sollte beim Amts­gericht die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung mit Einwilligungs­vorbehalt beantragt werden. Der Betreuer wird dem Betroffenen für bestimmte Aufgaben­kreise – zum Beispiel für die Vermögens­sorge – an die Seite gestellt und kann in seinem Namen für ihn tätig werden. Dabei wird der Betroffene in seinem eigenen Handeln jedoch nicht einge­schränkt, er kann weiter Rechts­geschäfte tätigen. Der bei Bedarf zusätzlich vom Gericht ange­ordnete Einwilligungs­vorbehalt macht die Wirk­samkeit von Rechts­geschäften des Betroffenen dann von der Genehmigung des Betreuers abhängig.

Gelten Verträge, die Menschen mit beginnender Demenz unter­schreiben?

Aertel: Der Vertrag eines Geschäfts­unfähigen ist von vorn­herein nichtig. Auf bereits erbrachte Leistungen besteht in der Regel ein Rück­gewähr­anspruch. Die Beweislast für Geschäfts­unfähigkeit liegt dabei beim Betroffenen beziehungs­weise seinen Angehörigen und ist durch ärzt­liches Attest oder Gutachten zu erfüllen. Ist der Betroffene dagegen geschäfts­fähig, steht aber unter Einwilligungs­vorbehalt, ist die Wirk­samkeit des Vertrages – ähnlich wie bei Heran­wachsenden – von der Genehmigung des Betreuers abhängig.

Wie können Angehörige beweisen, dass eine Demenz vorliegt?

Aertel: In der Regel wird der Haus­arzt eine beginnende Demenz erkennen und im Ideal­fall dokumentieren. Auf gericht­liche Veranlassung kann ein Fach­arzt mit entsprechenden kognitiven Tests als Sach­verständigen­beweis das Vorliegen einer Demenz bestätigen.

Welche Vorsichts­maßnahmen kann man treffen, wenn man fürchtet, seine Geschäfts­fähig­keit zu verlieren?

Aertel: Durch eine von einem Anwalt oder Notar beglaubigte Vorsorgevoll­macht mit Betreuungs­verfügung kann man Vertrauens­personen bestimmen, die im Falle einer Geschäfts­unfähigkeit im eigenen Interesse handeln. Dazu gehört die Berufung auf die Nichtig­keit schädlicher Geschäfte des Betroffenen, wie auch die möglichst gewinn­bringende, aber nicht spekulative Verwaltung dessen Vermögens.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 31.10.2016 um 10:56 Uhr
Erstrangige Grundbuchsicherheit

@Testdedanke: Dies ist hier nicht der Ort, um für Ihren Fall zu klären, ob sich jemand an Ihrer Finanzierung bereichert hat, bzw. einen ungesetzlichen Vorteil gesichert hat, bzw. sichern wollte. Bitte wenden Sie sich mit einem solchen Begehren an die im Artikel genannten Stellen. (maa)

Testdedanke am 28.10.2016 um 20:21 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Profilbild Stiftung_Warentest am 26.10.2016 um 11:39 Uhr
KFW Darlehen

@Testdedanke: Die Kreditbedingungen der KfW sehen mindestens ein tilgungsfreies Anlaufjahr vor. Das heißt: Die erste Rate mit Tilgungsanteil wird frühestens nach einem Jahr fällig. Vorher zahlt der Kreditnehmer nur Zinsen, deshalb verringert sich die Kreditschuld in dieser Zeit nicht. Es handelt sich hier um eine Vorgabe der KfW, die es schon 2005 gab und die von der finanzierenden Bank nicht beeinflusst werden kann. Wir vermuten, dass in Ihrem Fall der Termin des Tilgungsbeginns (und nicht der Auszahlungszeitpunkt!) entsprechend auf den 30.03.2007 festgelegt wurde, was – bei damals vierteljährlicher Ratenzahlung jeweils zum Quartalsende – genau einem tilgungsfreien Anlaufjahr entspricht. (AK)

Testdedanke am 26.10.2016 um 09:59 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Antefix am 14.10.2016 um 18:35 Uhr
1. aller Geldfragen: MUSS es denn mehr werden ?

Engagierte Sozialanwälte (wie den genannten) gibt es m.E. wenige, weil sie fast nur mandantenverschuldete Verwaltungs- oder Zivilrechtsklagegründe finden und dann noch auf eine RSV oder (umständliches) PKH-Vorverfahren angewiesen sind. Daher sollte es ab Renten- und Pensionsalter ohne gute Kenntnisse über Geldanlagemodelle und ihre mögl. Rechtsfolgen nicht mehr zu "einsamen" Bankgeschäften von Rentnern etc. kommen. Dazu könnte StiWa etwas beitragen, indem bei allen relevanten Banking-Anlageberichten und -Vorschlägen, die über (fast) zinslose Sichteinlagen hinausgehen, eine Art "Ampel"-Symbol neben die Spaltenüberschrift gesetzt wird: Grün = gut gesichert und unbedenklich, Gelb = nicht ohne vorherige Risikobesprechung mit den möglichen Erben, Rot = nur mit schriftl. Einverständnis der Person(en), die für lfd. Pflege- und alters-/krankheitsbedingte Zusatzkosten (in spe) ggf. aufzukommen hätten, zumeist die Kinder. Merke: schon Fonds brauchen einen mind. zehnjährigen Anlagehorizont...