Finanzberatung

Unser Rat

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Anlageziel. Achten Sie bei Ihren Geld­anlagen auf Sicherheit und Verfügbarkeit, wenn Sie Ihr Geld im Alter zum Leben brauchen.

Anla­geberatung. Renditen über 2 Prozent sind zurzeit mit sicheren Geld­anlagen nicht erziel­bar.

Erbschaft. Wenn Sie Ihr Geld vererben wollen und Ihre Erben Ihr Vertrauen genießen, sollten Sie Ihre Anla­gestrategie mit ihnen besprechen und ihnen für den Notfall eine Vermögens­voll­macht geben.

Zeuge. Führen Sie ein Beratungs­gespräch niemals allein. Im Streitfall ist es wichtig, einen Zeugen zu haben.

Unter­schrift. Unter­schreiben Sie nur, wenn Sie alles verstanden haben und nicht, weil Sie den Berater gut kennen und ihm vertrauen.

Rechts­beratung. Fürchten Sie, dass mit der Geld­anlage etwas nicht stimmt, holen Sie Rechts­rat ein. Wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe (Tabelle: Verbraucherzentralen prüfen Anlageverträge), einen Fach­anwalt für Bank- und Kapitalmarkt­recht (anwaltsauskunft.de) oder an Berater wie „Die alten Hasen“ (diealtenhasen.de). Kosten: von 35 bis 250 Euro pro Stunde.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 31.10.2016 um 10:56 Uhr
Erstrangige Grundbuchsicherheit

@Testdedanke: Dies ist hier nicht der Ort, um für Ihren Fall zu klären, ob sich jemand an Ihrer Finanzierung bereichert hat, bzw. einen ungesetzlichen Vorteil gesichert hat, bzw. sichern wollte. Bitte wenden Sie sich mit einem solchen Begehren an die im Artikel genannten Stellen. (maa)

Testdedanke am 28.10.2016 um 20:21 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Profilbild Stiftung_Warentest am 26.10.2016 um 11:39 Uhr
KFW Darlehen

@Testdedanke: Die Kreditbedingungen der KfW sehen mindestens ein tilgungsfreies Anlaufjahr vor. Das heißt: Die erste Rate mit Tilgungsanteil wird frühestens nach einem Jahr fällig. Vorher zahlt der Kreditnehmer nur Zinsen, deshalb verringert sich die Kreditschuld in dieser Zeit nicht. Es handelt sich hier um eine Vorgabe der KfW, die es schon 2005 gab und die von der finanzierenden Bank nicht beeinflusst werden kann. Wir vermuten, dass in Ihrem Fall der Termin des Tilgungsbeginns (und nicht der Auszahlungszeitpunkt!) entsprechend auf den 30.03.2007 festgelegt wurde, was – bei damals vierteljährlicher Ratenzahlung jeweils zum Quartalsende – genau einem tilgungsfreien Anlaufjahr entspricht. (AK)

Testdedanke am 26.10.2016 um 09:59 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Antefix am 14.10.2016 um 18:35 Uhr
1. aller Geldfragen: MUSS es denn mehr werden ?

Engagierte Sozialanwälte (wie den genannten) gibt es m.E. wenige, weil sie fast nur mandantenverschuldete Verwaltungs- oder Zivilrechtsklagegründe finden und dann noch auf eine RSV oder (umständliches) PKH-Vorverfahren angewiesen sind. Daher sollte es ab Renten- und Pensionsalter ohne gute Kenntnisse über Geldanlagemodelle und ihre mögl. Rechtsfolgen nicht mehr zu "einsamen" Bankgeschäften von Rentnern etc. kommen. Dazu könnte StiWa etwas beitragen, indem bei allen relevanten Banking-Anlageberichten und -Vorschlägen, die über (fast) zinslose Sichteinlagen hinausgehen, eine Art "Ampel"-Symbol neben die Spaltenüberschrift gesetzt wird: Grün = gut gesichert und unbedenklich, Gelb = nicht ohne vorherige Risikobesprechung mit den möglichen Erben, Rot = nur mit schriftl. Einverständnis der Person(en), die für lfd. Pflege- und alters-/krankheitsbedingte Zusatzkosten (in spe) ggf. aufzukommen hätten, zumeist die Kinder. Merke: schon Fonds brauchen einen mind. zehnjährigen Anlagehorizont...