Anlageziel. Achten Sie bei Ihren Geldanlagen auf Sicherheit und Verfügbarkeit, wenn Sie Ihr Geld im Alter zum Leben brauchen.
Anlageberatung. Renditen über 2 Prozent sind zurzeit mit sicheren Geldanlagen nicht erzielbar.
Erbschaft. Wenn Sie Ihr Geld vererben wollen und Ihre Erben Ihr Vertrauen genießen, sollten Sie Ihre Anlagestrategie mit ihnen besprechen und ihnen für den Notfall eine Vermögensvollmacht geben.
Zeuge. Führen Sie ein Beratungsgespräch niemals allein. Im Streitfall ist es wichtig, einen Zeugen zu haben.
Unterschrift. Unterschreiben Sie nur, wenn Sie alles verstanden haben und nicht, weil Sie den Berater gut kennen und ihm vertrauen.
Rechtsberatung. Fürchten Sie, dass mit der Geldanlage etwas nicht stimmt, holen Sie Rechtsrat ein. Wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe (Tabelle: Verbraucherzentralen prüfen Anlageverträge), einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht (anwaltsauskunft.de) oder an Berater wie „Die alten Hasen“ (diealtenhasen.de). Kosten: von 35 bis 250 Euro pro Stunde.
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@Testdedanke: Dies ist hier nicht der Ort, um für Ihren Fall zu klären, ob sich jemand an Ihrer Finanzierung bereichert hat, bzw. einen ungesetzlichen Vorteil gesichert hat, bzw. sichern wollte. Bitte wenden Sie sich mit einem solchen Begehren an die im Artikel genannten Stellen. (maa)
Kommentar vom Autor gelöscht.
@Testdedanke: Die Kreditbedingungen der KfW sehen mindestens ein tilgungsfreies Anlaufjahr vor. Das heißt: Die erste Rate mit Tilgungsanteil wird frühestens nach einem Jahr fällig. Vorher zahlt der Kreditnehmer nur Zinsen, deshalb verringert sich die Kreditschuld in dieser Zeit nicht. Es handelt sich hier um eine Vorgabe der KfW, die es schon 2005 gab und die von der finanzierenden Bank nicht beeinflusst werden kann. Wir vermuten, dass in Ihrem Fall der Termin des Tilgungsbeginns (und nicht der Auszahlungszeitpunkt!) entsprechend auf den 30.03.2007 festgelegt wurde, was – bei damals vierteljährlicher Ratenzahlung jeweils zum Quartalsende – genau einem tilgungsfreien Anlaufjahr entspricht. (AK)
Kommentar vom Autor gelöscht.
Engagierte Sozialanwälte (wie den genannten) gibt es m.E. wenige, weil sie fast nur mandantenverschuldete Verwaltungs- oder Zivilrechtsklagegründe finden und dann noch auf eine RSV oder (umständliches) PKH-Vorverfahren angewiesen sind. Daher sollte es ab Renten- und Pensionsalter ohne gute Kenntnisse über Geldanlagemodelle und ihre mögl. Rechtsfolgen nicht mehr zu "einsamen" Bankgeschäften von Rentnern etc. kommen. Dazu könnte StiWa etwas beitragen, indem bei allen relevanten Banking-Anlageberichten und -Vorschlägen, die über (fast) zinslose Sichteinlagen hinausgehen, eine Art "Ampel"-Symbol neben die Spaltenüberschrift gesetzt wird: Grün = gut gesichert und unbedenklich, Gelb = nicht ohne vorherige Risikobesprechung mit den möglichen Erben, Rot = nur mit schriftl. Einverständnis der Person(en), die für lfd. Pflege- und alters-/krankheitsbedingte Zusatzkosten (in spe) ggf. aufzukommen hätten, zumeist die Kinder. Merke: schon Fonds brauchen einen mind. zehnjährigen Anlagehorizont...